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2023-09-13 10:34:53
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Melderegister - Auskunftssperre beantragen

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.

Tipp: Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:

  • Adressbuchverlage
  • Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
  • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
  • die Bundeswehr


Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich.

-> Siehe Dienstleistung Übermittlungssperre beantragen

Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen können. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.

Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen.

Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

  • Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses

Die Auskunftssperre ist zwei Jahre ab Antragstellung gültig. Anschließend kann eine Verlängerung beantragt werden.

 
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