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2023-09-13 10:33:32
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Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)

Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:
• Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
• frühere Namen
• Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
• derzeitige Staatsangehörigkeiten
• frühere Anschriften
• Tag des Ein- und Auszuges
• Name und Anschrift der gesetzlichen Vertretung
• Name und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und
• Sterbetag und -ort (wenn im Ausland auch den Staat)

Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
• die Identiät der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann und
• die Auskunft verlangenten Person oder Stelle erklärt, dass sie die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet, es sei denn die betroffene Person hat die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
• Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Ein berechtigtes Interesse ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Bei der Entscheidung muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.
Das berechtigte Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung benötigt werden (z.B. Mahnverfahren, Klageerhebung). Die Überprüfung der von einem Kreditnehmer oder von einer Kreditnehmerin gemachten Angaben zur eigenen Person durch ein Kreditinstitut zählt auch dazu. Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann auch erteilt werden, wenn die Daten für ein ernsthaftes Forschungsvorhaben benötigt werden.

Sofern die Daten für gewerberliche Zwecke verwendet weden, sind diese anzugeben.

Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.

Sie können den Antrag
• mündlich in der Behörde stellen oder
• mit der Post oder per E-Mail übermitteln

Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird der gesuchten Person mitgeteilt. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht der Meldebehörde ist nur aufgrund eines rechtlichen Interesses möglich, z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Nachweis des berechtigten Interesses

Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

9,00 EUR

 
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