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Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.
Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
Sofern die Daten für gewerberliche Zwecke verwendet weden, sind diese anzugeben.
Ihren Antrag können Sie in der Regel auf folgende Weise bei der entsprechenden Gemeinde stellen:
Hinweis: Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Es kann auch sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde muss dann im Einzelfall prüfen, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
6,00 EUR
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