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2023-09-13 10:22:31
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Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.

Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn

  1. die Identiät der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann und
  2. die Auskunft verlangenten Person oder Stelle erklärt, dass sie die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet, es sei denn die betroffene Person hat die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

Sofern die Daten für gewerberliche Zwecke verwendet weden, sind diese anzugeben.

Ihren Antrag können Sie in der Regel auf folgende Weise bei der entsprechenden Gemeinde stellen:

  • Persönlich für die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft, dann erhalten Sie die Daten vor Ort mitgeteilt.
  • Schriftlich für die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft sowie die Gruppenauskunft, dann erhalten Sie die Daten auch auf dem Postweg.


Hinweis: Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Es kann auch sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde muss dann im Einzelfall prüfen, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

6,00 EUR

 
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