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2023-09-13 09:29:50
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Führerschein beantragen

Die Führerscheinanträge (bis auf Umschtausch in EU-Kartenführerschein) können im Bürgerbüro abgegeben werden. Zuständige Stelle ist jedoch die Führerscheinstelle des Landratsamt Tübingen

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamt Tübingen.

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Führerscheinantrag
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • bei minderjährigen die Unterschrift und Ausweiskopien der Eltern

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
  • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Kosten für die Bearbeitung bei der Gemeindeverwaltung 5,10 EUR.

 
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