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2023-09-13 09:17:23
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Ausweispflichtbefreiung

Wenn Sie nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit,
  • die Gültigkeit Ihres Personalausweises und gegebenenfalls Ihres Reisepasses ist abgelaufen,
  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht oder
  • für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt oder Sie werden im Falle der Handlungsungsunfähigkeit durch eine bevollmächtigte Person vertreten oder
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.

Der Antrag muss persönlich oder von einer vertretungsberechtigten Person beim zuständigen Einwohnermeldeamt gestellt werden.

  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • Bei einem Antrag durch eine bevollmächtigte oder betreuende Person: Nachweis darüber, zum Beispiel durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht oder einen Betreuerausweis
  • Ausweis der bevollmächtigten Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
 
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