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2023-09-13 09:15:05
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Beglaubigungen

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk.

Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.

Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken.
Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück vor.

Urschrift (Originalschriftstück) und Abschrift/Ablichtung/Vervielfältigung/Negativ.

Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).

Achtung: Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen.

7,50 EUR/Fall

 
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