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2023-08-31 08:22:22
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Bauvorhaben (Annahme von Anträgen auf Baugenehmigung)

Die für Starzach zuständige Baurechtsbehörde befindet sich beim Landratsamt Tübingen. Dort sind Bauanträge sowie Bauvoranfragen direkt einzureichen.

Ab dem 01.01.2025 können Bauanträge ausschließlich papierlos über die landeseinheitliche Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) gestellt werden. Eine Antragstellung per E-Mail oder auch in Papierform ist nicht mehr möglich. Papierhaft eingereichte Anträge werden ohne weitere Bearbeitung an den Antragsteller zurückgesandt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Tübingen: Virtuelles Bauamt ViBA BW | Landkreis Tübingen

Die Einreichung eines Bauantrags sowie einer Bauvoranfrage hat in der Regel durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser entsprechend § 43 Landesbauordnung (LBO) zu erfolgen.

In folgenden Fällen können Bauherren gemäß § 43 Abs. 5 LBO auch selbst als Entwurfsverfasser auftreten und die Einreichung veranlassen:

  • Vorhaben, die nur aufgrund örtlicher Bauvorschriften kenntnisgabepflichtig sind (bspw. verfahrensfreie Vorhaben, welche nach den örtlichen Bauvorschriften nur ausnahmsweise zulässig sind)
  • Garagen bis zu 100 m² Nutzfläche
  • Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude

Ergänzende Hinweise, aktuelle Vordrucke sowie eine Auflistung der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie ebenso unter obigem Link auf der Homepage des Landratsamtes Tübingen.

 
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