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2023-05-15 17:25:19
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Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Bei einem Eigentümerwechsel von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Sie benötigen deshalb wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten unter Umständen ein Negativzeugnis. Das Negativzeugnis besagt, dass die Gemeinde kein Vorkaufsrecht hat oder dieses nicht ausübt.

Das Negativzeugnis wird durch das beurkundende Notariat angefordert.

3 Monate

13,00 EUR/Fall

 
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