Allgemeines zur Ausbildung (Ablauf und Inhalte)

Die Ausbildung mit der Dauer von 3 Jahren richtet sich nach verschiedenen Grundlagen wie bspw. der Ausbildungsordnung. Auszubildende mit Abitur können die Ausbildung auf Antrag auch verkürzen. Die zuständige Stelle für diese Berufsausbildung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Nähere Infos finden Sie unter:

Informationen des RP Karlsruhe zum Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte*r

 

Das Ausbildungsjahr beginnt immer am 01. September. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Pro Jahr besteht ein Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Bereits im ersten Ausbildungsjahr erhalten Sie eine monatliche Vergütung von ca. 1.070 € (Stand September 2022).

Die Ausbildung gliedert sich in fachpraktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. Der fachpraktische Teil erfolgt in der Verwaltung der Gemeinde Starzach. Hier erhalten Sie genaue Kenntnisse zur Verwaltungsorganisation und zu den Verwaltungsabläufen.

Der theoretische Teil findet in den ersten zwei Ausbildungsjahren als Blockunterricht an der Theodor-Heuss-Schule in Reutlingen statt.

Dabei geht es um folgende Schwerpunkte:

  • Einordnung der Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge
  • Privatrecht, Vertragsgestaltung
  • Personalvorgänge
  • Verwaltungsverfahren, Rechtseingriffe
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Haushalts- und Rechnungswesen

Gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.

Im dritten Ausbildungsjahr wird ein drei Monate langer Prüfungs-Vorbereitungskurs an der Verwaltungsschule des Gemeindetags absolviert.

Die dienstbegleitenden Unterweisungen vermitteln den fachtheoretischen Hintergrund für die in der Praxis erarbeiteten Fähigkeiten und Kenntnisse. Dabei lernen Sie anhand von Praxisbeispielen unter anderem in diesen Bereichen:

  • Methodik und Technik der Rechtsanwendung
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Haushaltswesen, Rechnungswesen und Beschaffung
  • Ordnungsrecht
  • Verwaltungsorganisation

Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung und dem letzten Tag der mündlichen Prüfung. Danach können Sie in jeder Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung und auch im Regierungspräsidium arbeiten.

Was wir erwarten

Formelle Anforderungen

  • Mittlerer Schulabschluss oder Fachabitur/Abitur
  • Gute Deutsch- und Mathe-Kenntnisse
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Gute Allgemeinbildung

Persönliche Anforderungen

  • Rasche Auffassungsgabe
  • Interesse an Gesetzen sowie gemeindlichen bzw. öffentlichen Aufgaben
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen
  • Freundliches, hilfsbereites Auftreten
  • Lernbereitschaft, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein

Aufgaben und Tätigkeiten während und nach der Ausbildung:

Als Verwaltungsfachangestellte*r sind Sie Ansprechpartner für die Einwohner*innen, beraten sie und nehmen Anträge entgegen. Sie ermitteln die Tatsachen, z. B. durch eine Ortsbesichtigung oder anhand eingereichter Unterlagen, um die Fälle nach den gesetzlichen Vorschriften zu entscheiden.

Verwaltungsfachangestellte erledigen zudem büroorganisatorische Tätigkeiten, wie Telefonate führen, Termine mit Einwohner*innen vereinbaren, Akten führen und den Posteingang und -ausgang bearbeiten. Sie nehmen an Dienstbesprechungen teil, beteiligen sich an den Vorbereitungen von Sitzungen der kommunalen Gremien und setzen deren Beschlüsse um. Zudem erlangen Sie Kenntnisse im Personalwesen.

Kaum ein anderer Beruf ist so interessant und vielseitig.

Bewerbung

Die Bewerbung sollte aus einem Anschreiben/Motivationsschreiben, Lebenslauf, Kopien der letzten beiden Zeugnisse und eventuell vorhandenen Praktikums-Bescheinigungen bestehen.

Ihre Bewerbung richten Sie - bevorzugt per Mail - an die

Gemeinde Starzach
Hauptstraße 15
72181 Starzach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen im Fall des Vorliegens einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung einen entsprechenden Nachweis bei.

Da wir die eingereichten Bewerbungsunterlagen nach Ende des Bewerbungsverfahrens vernichten, bitten wir Sie, keine Originale einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Personalamt der Gemeindeverwaltung.

Die Ausschreibung der Ausbildungsplätze für das folgende Einstellungsjahr erfolgt regelmäßig etwa Anfang September.