Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Höhengemeinden Starzach wurde im Gewann "Imnauer Weg" auf Markung Bierlingen ein Grillplatz mit Schutzhütte angelegt. Für den Grillplatz hat der Gemeinderat eine Nutzungsordnung erlassen. Demzufolge ist die Nutzung der Anlage ab einer Nutzungsdauer von mehr als 2 Stunden genehmigungspflichtig. Die Nutzung ist über das Bürgermeisteramt zu beantragen.