Das Rathaus hat am Rosenmontag (16.02.) sowie am Fasnetsdienstag (17.02.) geschlossen.

Am Aschermittwoch (18.02.) haben wir wie gewohnt für Sie geöffnet.

Die Gemeindeverwaltung

Bis Montag, den 16. Februar 2026 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2026 ansehen.

Vorübergehende Vollsperrung der Wachendorfer Steige im Zuge der L 392, ab Montag, 2. Februar bis voraussichtlich Freitag, 6. Februar 2026 aufgrund eines Steinschlages

Update 05.02.202: Sperrung aufgehoben!

Aufgrund eines Steinschlages ist die L 392 „Wachendorfer Steige“ ab sofort für den Verkehr vollgesperrt. Der Felsblock hatte sich am Wochenende gelöst und ist unkontrolliert auf die Fahrbahn gestürzt. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich noch weitere Steine und Felsen lösen, müssen nun kurzfristig Räumarbeiten an der Wachendorfer Steige durchgeführt werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit können die Arbeiten ausschließlich unter Vollsperrung bis voraussichtlich Freitag, 06.02.2026 durchgeführt werden.

Die Umleitung wird ausgewiesen und erfolgt in beiden Richtungen ab Frommenhausen über die K 6943 bis zur L 370 bei Bad Niedernau und anschließend ab Bieringen über die K 6929 nach Wachendorf.

Der regionale Busverkehr mit der Linien 7626/7629 muss aufgrund des Felssturzes von Frommenhausen über Hirrlingen und Bietenhausen nach Wachendorf umgeleitet werden. Dabei werden die Haltestellen „Burgmühle“, „Schloss“ und „Feuerwehrhaus“ in Wachendorf nicht angefahren werden können. Eine Ersatzhaltestelle für beide Richtungen wird an der Ecke „Imnauer Straße“ und „Trillfinger Straße“ aufgestellt.

Mit Verspätungen muss gerechnet werden. Informationen finden sich auch auf https://www.naldo.de/fahrplan/stoerungsmeldungen/ .

Informationen zur Verkehrsführung können unter www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.

Das Landratsamt bittet um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Einschränkungen und Erschwernisse.

Ab Anfang März 2026 werden in sämtlichen Haushalten auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Starzach die Wasserzählermesskapseln bis einschließlich Ablauf Eichjahr 2027 durch die Firma Systemia Solar GmbH, Partnerunternehmen der Firma Zenner International GmbH & Co.KG aus Saarbrücken, ausgetauscht.

Wasserzaehler26In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Zählermesskapsel ausgetauscht, sondern zugleich auch der aktuelle Zählerstand der „alten“ Zählermesskapsel festgehalten, wobei der Wasserverbrauch dann mit auf der Jahresabrechnung für das Jahr 2026 abgerechnet wird.

Wir möchten Sie heute schon darum bitten, den von der Gemeinde Starzach beauftragten Mitarbeitern der Firma Systemia Solar GmbH den Zugang zu Ihrer Wasseruhr zu ermöglichen und bereits im Vorfeld für einen freien Zugang zu dieser Wasseruhr zu sorgen.

Die Firma Zenner bzw. Systemia Solar GmbH wird sich im Vorfeld mit den Gebäudeeigentümern schriftlich in Verbindung setzen, um einen entsprechenden Austausch-Termin zu vereinbaren.

Die jeweiligen Mitarbeiter der Firma Systemia Solar GmbH haben eine entsprechende Bescheinigung der Gemeindeverwaltung erhalten, dass sie im Auftrag der Gemeinde diese Austauschaktion vornehmen. Letztendlich erfolgt diese für die privaten Haushaltungen kostenlose Austauschaktion hauptsächlich im Interesse der jeweiligen Wasserverbraucher.

ZennerWichtige Hinweise zum Zählerwechsel:

  • Die Wasserversorgung wird kurzzeitig unterbrochen.
  • Während des Zählerwechsels können Geräte und Anlagen, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind, nicht betrieben werden. Bitte informieren Sie hierüber auch Ihre Mieter.
  • Nach dem Zählerwechsel kann es zu Funktionsstörungen kommen, wenn die installierten Armaturen wie Wasserfilter, Druckminderer und Absperrventile nicht nach den vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervallen gewartet wurden.

Um einen reibungslosen Zählerwechsel gewährleisten zu können, überprüfen Sie bzw. Ihr Installateur daher unbedingt vor dem vereinbarten Termin zum Zählerwechsel Ihr System, sodass die Funktion gewährleistet ist.

Sollte bei der Installation der neuen Wasseruhr Mängel festgestellt werden (z.B. Absperrhahn klemmt oder ist undicht etc.) kann die durch die Gemeinde zum Zählerwechsel beauftragte Firma Systema Solar leider keine Reparatur der privaten Installationsanlage vornehmen. Diese Mängel müssen durch eine privat beauftragte Sanitärfirma, auf Kosten des Anschlussnehmers, behoben werden.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag 09. Februar 2026 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 18:00 Uhr.

Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.

Wahlscheine zur Landtagswahl und zum Bürgerentscheid am 08.03.2026 können über folgenden Link beantragt werden:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08416050

Unsere Gemeinde ist unser Zuhause. Wir gehen hier spazieren, genießen die Natur rund um Starzach und fühlen uns wohl. Damit das auch so bleibt, möchten wir gemeinsam aktiv werden. Deshalb laden wir herzlich ein!

Markungsputzete am Samstag, 14. März 2026

Gemeinsam wollen wir unsere Wege, Wiesen, Plätze und Randbereiche von liegengebliebenem Müll befreien und damit einen kleinen, aber wichtigen Beitrag für unsere Umwelt leisten. Von den Kleinsten bis zu den Großen – alle können mitmachen. Jede Unterstützung zählt.

Warum mitmachen?

Weil wir Verantwortung für unsere Gemeinde übernehmen möchten. Weil ein sauberes Umfeld allen guttut und weil gemeinsames Anpacken verbindet.

Gut zu wissen!

Handschuhe, Müllsäcke und Verpflegung werden zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Informationen zum Ablauf und zu den Treffpunkten gibt es nach der Anmeldung.

Wir freuen uns über zahlreiche

Anmeldungen bis zum 08. März 2026 bei Jacqueline Hechler - Kurzentschlossene sind auch ohne vorherige Anmeldung herzlich willkommen.

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere engagierte

pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
in Voll- und Teilzeit (unbefristet)

die mit Herz, Kreativität und Freude Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und gemeinsam mit uns eine lebendige, wertschätzende Lern- und Lebensumgebung gestalten möchten.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Pädagogische Betreuung, Förderung und Bildung der Kinder im Bereich einer Kindertageseinrichtung.
  • Selbstständige Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Angebote sowie aktive Mitgestaltung von Projekten und Veranstaltungen unter Einbringung eigener Ideen, Kompetenzen und Stärken.
  • Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsprozessen.
  • Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und motorischen Kompetenzen der Kinder in Alltag und Projekten.
  • Gestaltung eines sicheren, anregenden und liebevollen Umfelds, in dem sich Kinder frei entfalten können.
  • Wertschätzende Zusammenarbeit mit Eltern und Unterstützung der Erziehungspartnerschaft.
  • Engagierte Teamarbeit: gegenseitige Unterstützung, offene Kommunikation, Humor und gemeinsame Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit.
  • Mitwirkung an der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption und Umsetzung von Qualitätsstandards, Schutzkonzepten und Hygienerichtlinien.

Ihr Bewerbungsprofil:

Sie passen perfekt zu uns, wenn Sie nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch mit Herz, Engagement und Freude im pädagogischen Alltag wirken. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die…

  • eine anerkannte pädagogische Qualifikation mitbringt (z. B. Erzieher*in oder vergleichbare Ausbildung gemäß § 7 KiTaG / SGB VIII).
  • mit Empathie, Wertschätzung und einer positiven Grundhaltung auf Kinder, Eltern und Kolleg*innen zugeht.
  • Freude daran hat, Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten, ihre Stärken zu erkennen und ihnen einen sicheren, liebevollen Lern- und Lebensraum zu bieten.
  • pädagogische Angebote kreativ gestaltet und bereit ist, eigene Ideen und Impulse einzubringen.
  • im Team mit Offenheit, Humor und Zuverlässigkeit arbeitet und aktiv zu einer warmen, vertrauensvollen Teamkultur beiträgt.
  • strukturiert arbeiten kann, Beobachtungen dokumentiert und pädagogische Prozesse reflektiert.
  • offen für Weiterentwicklung ist und Lust hat, sich fachlich einzubringen – sei es bei Projekten, Veranstaltungen oder der Weiterentwicklung unserer pädagogischen Konzeption.
  • Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Flexibilität im Alltag zeigt, ohne die Freude am Beruf zu verlieren.

Wir bieten:

Bei uns erwartet Sie mehr als ein Arbeitsplatz - Sie finden ein Umfeld, in dem Sie sich fachlich entfalten und menschlich wohlfühlen können:

  • Eine unbefristete Vollzeit-/Teilzeitstelle im pädagogischen Bereich.
  • Ein herzliches, unterstützendes Team, das gemeinsam lacht, voneinander lernt und sich gegenseitig den Rücken stärkt.
  • Gestaltungsspielraum für Ihre Ideen: Bringen Sie Ihre Kreativität und Stärken in Projekte, Angebote und Veranstaltungen ein.
  • Moderne, kindgerechte Arbeitsumgebung mit Materialien und Räumen, die zum Entdecken, Forschen und Mitgestalten einladen.
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, damit Sie sich fachlich weiterentwickeln und immer wieder neue Impulse für den pädagogischen Alltag bekommen.
  • Tarifgerechte Vergütung nach TVöD-SuE und Zusatzleistungen, die Ihre Leistung wertschätzen, inklusive betrieblicher Altersvorsorge(ZVK), Jahressonderzahlungen sowie der SuE-Zulage.
  • Verlässliche Arbeitszeiten, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen.
  • Partizipative und inklusive pädagogische Ausrichtung, in der Kinder, Familien und Mitarbeitende gleichermaßen ernst genommen werden.
  • Ein Arbeitsumfeld, in dem Freude, Vertrauen und Wertschätzung großgeschrieben werden, denn wir glauben: glückliche Teams schaffen glückliche Kinder.

Wenn Sie Lust haben, Teil unseres engagierten Teams zu werden und Kinder auf ihrem Weg zu begleiten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, bevorzugt per E-Mail, bis spätestens 08.02.2026 bei der

Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt
Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zu unseren Einrichtungen sowie dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24 und für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bis zum 28. Februar müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen

Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 28. Februar 2026 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle 26. Auswahlrunde bewerben.

Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:

Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher

Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung

Telefon: 07071 757-3327

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/

In den nächsten Tagen werden den Hundehaltern die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 zugestellt.

Die Hundesteuer beträgt für einen Ersthund 120 € und für jeden zweiten und weiteren im Gemeindegebiet gehaltenen Hund 300 €. Die Zwingersteuer beträgt 360 € bei einer Haltung von bis zu 5 Hunden im Zwinger, ab einer Haltung von 6 Hunden im Zwinger 720 €. Die Hundesteuer für einen Kampfhund beträgt 1.200 € und für jeden zweiten und weiteren im Gemeindegebiet gehaltenen Kampfhund 1.500 €. Die Möglichkeiten zur Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung können Sie unserer Hundesteuersatzung (www.Starzach.de/Rathaus/Ortsrecht/Finanzen und Steuern) entnehmen.

Zur Hundesteuer selbst ist noch anzumerken, dass die Steuerschuld am 01. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund entsteht. Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendermonats.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde Starzach steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seine Hauptwohnung in der Gemeinde Starzach hat.

Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Mit den Hundesteuerjahresbescheiden 2026 werden neue, unbefristet gültige Hundesteuermarken ausgegeben. Die bisherigen blauen Hundesteuermarken werden hiermit für ungültig erklärt. Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben.

Bei Ersatz der Hundesteuermarke wegen Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben.

Hundezüchter, die zur Zwingersteuer herangezogen werden, erhalten nur zwei Steuermarken. Endet eine Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Zwingersteuer, so ist die Steuermarke mit der entsprechenden Anzeige an die Gemeinde zurückzugeben. Bei Verlust einer Steuermarke wird dem Halter des Hundes eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen ausgehändigt.

Gerne können Sie uns jederzeit ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Hundesteuer von Ihrem Konto erteilen. Erfolgt die Zahlung per Überweisung, bitte im Verwendungszweck unbedingt das Buchungszeichen angeben.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung gibt Ihnen Frau Rebmann unter der Rufnummer 07483/188-32 (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) und Frau Steffen unter der Rufnummer 07483/188-35 (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gerne Auskunft.

Bei Fragen zu Zahlungen erteilt Ihnen Frau Hechler, Tel. 07483/188-31 (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gerne Auskunft.