Das Rathaus hat am Rosenmontag (16.02.) sowie am Fasnetsdienstag (17.02.) geschlossen.
Am Aschermittwoch (18.02.) haben wir wie gewohnt für Sie geöffnet.
Die Gemeindeverwaltung
Das Rathaus hat am Rosenmontag (16.02.) sowie am Fasnetsdienstag (17.02.) geschlossen.
Am Aschermittwoch (18.02.) haben wir wie gewohnt für Sie geöffnet.
Die Gemeindeverwaltung
Bis Montag, den 16. Februar 2026 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2026 ansehen.
Vorübergehende Vollsperrung der Wachendorfer Steige im Zuge der L 392, ab Montag, 2. Februar bis voraussichtlich Freitag, 6. Februar 2026 aufgrund eines Steinschlages
Update 05.02.202: Sperrung aufgehoben!
Aufgrund eines Steinschlages ist die L 392 „Wachendorfer Steige“ ab sofort für den Verkehr vollgesperrt. Der Felsblock hatte sich am Wochenende gelöst und ist unkontrolliert auf die Fahrbahn gestürzt. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich noch weitere Steine und Felsen lösen, müssen nun kurzfristig Räumarbeiten an der Wachendorfer Steige durchgeführt werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit können die Arbeiten ausschließlich unter Vollsperrung bis voraussichtlich Freitag, 06.02.2026 durchgeführt werden.
Die Umleitung wird ausgewiesen und erfolgt in beiden Richtungen ab Frommenhausen über die K 6943 bis zur L 370 bei Bad Niedernau und anschließend ab Bieringen über die K 6929 nach Wachendorf.
Der regionale Busverkehr mit der Linien 7626/7629 muss aufgrund des Felssturzes von Frommenhausen über Hirrlingen und Bietenhausen nach Wachendorf umgeleitet werden. Dabei werden die Haltestellen „Burgmühle“, „Schloss“ und „Feuerwehrhaus“ in Wachendorf nicht angefahren werden können. Eine Ersatzhaltestelle für beide Richtungen wird an der Ecke „Imnauer Straße“ und „Trillfinger Straße“ aufgestellt.
Mit Verspätungen muss gerechnet werden. Informationen finden sich auch auf https://www.naldo.de/fahrplan/stoerungsmeldungen/ .
Informationen zur Verkehrsführung können unter www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.
Das Landratsamt bittet um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Einschränkungen und Erschwernisse.
Ab Anfang März 2026 werden in sämtlichen Haushalten auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Starzach die Wasserzählermesskapseln bis einschließlich Ablauf Eichjahr 2027 durch die Firma Systemia Solar GmbH, Partnerunternehmen der Firma Zenner International GmbH & Co.KG aus Saarbrücken, ausgetauscht.
In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Zählermesskapsel ausgetauscht, sondern zugleich auch der aktuelle Zählerstand der „alten“ Zählermesskapsel festgehalten, wobei der Wasserverbrauch dann mit auf der Jahresabrechnung für das Jahr 2026 abgerechnet wird.
Wir möchten Sie heute schon darum bitten, den von der Gemeinde Starzach beauftragten Mitarbeitern der Firma Systemia Solar GmbH den Zugang zu Ihrer Wasseruhr zu ermöglichen und bereits im Vorfeld für einen freien Zugang zu dieser Wasseruhr zu sorgen.
Die Firma Zenner bzw. Systemia Solar GmbH wird sich im Vorfeld mit den Gebäudeeigentümern schriftlich in Verbindung setzen, um einen entsprechenden Austausch-Termin zu vereinbaren.
Die jeweiligen Mitarbeiter der Firma Systemia Solar GmbH haben eine entsprechende Bescheinigung der Gemeindeverwaltung erhalten, dass sie im Auftrag der Gemeinde diese Austauschaktion vornehmen. Letztendlich erfolgt diese für die privaten Haushaltungen kostenlose Austauschaktion hauptsächlich im Interesse der jeweiligen Wasserverbraucher.
Wichtige Hinweise zum Zählerwechsel:
Um einen reibungslosen Zählerwechsel gewährleisten zu können, überprüfen Sie bzw. Ihr Installateur daher unbedingt vor dem vereinbarten Termin zum Zählerwechsel Ihr System, sodass die Funktion gewährleistet ist.
Sollte bei der Installation der neuen Wasseruhr Mängel festgestellt werden (z.B. Absperrhahn klemmt oder ist undicht etc.) kann die durch die Gemeinde zum Zählerwechsel beauftragte Firma Systema Solar leider keine Reparatur der privaten Installationsanlage vornehmen. Diese Mängel müssen durch eine privat beauftragte Sanitärfirma, auf Kosten des Anschlussnehmers, behoben werden.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag 09. Februar 2026 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 18:00 Uhr.
Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.
Wahlscheine zur Landtagswahl und zum Bürgerentscheid am 08.03.2026 können über folgenden Link beantragt werden:
Unsere Gemeinde ist unser Zuhause. Wir gehen hier spazieren, genießen die Natur rund um Starzach und fühlen uns wohl. Damit das auch so bleibt, möchten wir gemeinsam aktiv werden. Deshalb laden wir herzlich ein!
Markungsputzete am Samstag, 14. März 2026
Gemeinsam wollen wir unsere Wege, Wiesen, Plätze und Randbereiche von liegengebliebenem Müll befreien und damit einen kleinen, aber wichtigen Beitrag für unsere Umwelt leisten. Von den Kleinsten bis zu den Großen – alle können mitmachen. Jede Unterstützung zählt.
Warum mitmachen?
Weil wir Verantwortung für unsere Gemeinde übernehmen möchten. Weil ein sauberes Umfeld allen guttut und weil gemeinsames Anpacken verbindet.
Gut zu wissen!
Handschuhe, Müllsäcke und Verpflegung werden zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Informationen zum Ablauf und zu den Treffpunkten gibt es nach der Anmeldung.
Wir freuen uns über zahlreiche
Anmeldungen bis zum 08. März 2026 bei Jacqueline Hechler - Kurzentschlossene sind auch ohne vorherige Anmeldung herzlich willkommen.
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere engagierte
pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
in Voll- und Teilzeit (unbefristet)
die mit Herz, Kreativität und Freude Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und gemeinsam mit uns eine lebendige, wertschätzende Lern- und Lebensumgebung gestalten möchten.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Bewerbungsprofil:
Sie passen perfekt zu uns, wenn Sie nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch mit Herz, Engagement und Freude im pädagogischen Alltag wirken. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die…
Wir bieten:
Bei uns erwartet Sie mehr als ein Arbeitsplatz - Sie finden ein Umfeld, in dem Sie sich fachlich entfalten und menschlich wohlfühlen können:
Wenn Sie Lust haben, Teil unseres engagierten Teams zu werden und Kinder auf ihrem Weg zu begleiten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, bevorzugt per E-Mail, bis spätestens 08.02.2026 bei der
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt
Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zu unseren Einrichtungen sowie dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24 und für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bis zum 28. Februar müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen
Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 28. Februar 2026 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle 26. Auswahlrunde bewerben.
Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:
Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: 07071 757-3327
E-Mail:
Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“:
In den nächsten Tagen werden den Hundehaltern die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 zugestellt.
Die Hundesteuer beträgt für einen Ersthund 120 € und für jeden zweiten und weiteren im Gemeindegebiet gehaltenen Hund 300 €. Die Zwingersteuer beträgt 360 € bei einer Haltung von bis zu 5 Hunden im Zwinger, ab einer Haltung von 6 Hunden im Zwinger 720 €. Die Hundesteuer für einen Kampfhund beträgt 1.200 € und für jeden zweiten und weiteren im Gemeindegebiet gehaltenen Kampfhund 1.500 €. Die Möglichkeiten zur Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung können Sie unserer Hundesteuersatzung (www.Starzach.de/Rathaus/Ortsrecht/Finanzen und Steuern) entnehmen.
Zur Hundesteuer selbst ist noch anzumerken, dass die Steuerschuld am 01. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund entsteht. Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendermonats.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde Starzach steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seine Hauptwohnung in der Gemeinde Starzach hat.
Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Mit den Hundesteuerjahresbescheiden 2026 werden neue, unbefristet gültige Hundesteuermarken ausgegeben. Die bisherigen blauen Hundesteuermarken werden hiermit für ungültig erklärt. Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben.
Bei Ersatz der Hundesteuermarke wegen Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben.
Hundezüchter, die zur Zwingersteuer herangezogen werden, erhalten nur zwei Steuermarken. Endet eine Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Zwingersteuer, so ist die Steuermarke mit der entsprechenden Anzeige an die Gemeinde zurückzugeben. Bei Verlust einer Steuermarke wird dem Halter des Hundes eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen ausgehändigt.
Gerne können Sie uns jederzeit ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Hundesteuer von Ihrem Konto erteilen. Erfolgt die Zahlung per Überweisung, bitte im Verwendungszweck unbedingt das Buchungszeichen angeben.
Bei Fragen zur Steuerveranlagung gibt Ihnen Frau Rebmann unter der Rufnummer 07483/188-32 (E-Mail:
Bei Fragen zu Zahlungen erteilt Ihnen Frau Hechler, Tel. 07483/188-31 (E-Mail: