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Hinweisgeber

Erklärung zum Hinweisgebergesetz

Details
01. Januar 2026

Die Gemeinde Starzach legt Wert auf rechtmäßiges, integres und transparentes Handeln. Um mögliche Rechtsverstöße frühzeitig erkennen und angemessen bearbeiten zu können, hat die Gemeinde eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.

Die Meldestelle wird im Auftrag der Gemeinde durch einen externen Dienstleister betreut. Hinweise werden vertraulich und getrennt von den üblichen Verwaltungsabläufen entgegengenommen und bearbeitet.

Wer kann sich an die Meldestelle wenden?

Die Meldestelle steht allen Beschäftigten der Gemeinde Starzach sowie externen Personen zur Verfügung, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Gemeinde in Kontakt stehen oder standen. Hierzu gehören beispielsweise Beschäftigte von Auftragnehmern, Dienstleistern, Lieferanten oder Geschäftspartnern.

Was kann gemeldet werden?

Gemeldet werden können mögliche Rechtsverstöße, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Hierzu können insbesondere strafbare Handlungen, bestimmte bußgeldbewehrte Verstöße, Korruption oder Bestechung sowie Verstöße in Bereichen wie Datenschutz, Informationssicherheit oder öffentliches Auftragswesen gehören.

Für allgemeine Beschwerden, Anregungen oder sonstige Anliegen zur Arbeit der Gemeindeverwaltung nutzen Sie bitte die regulären Kontaktmöglichkeiten der Gemeinde.

Wie kann ein Hinweis abgegeben werden?

Hinweise können vertraulich über die hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich durch die mit der Meldestelle betrauten Personen des externen Dienstleisters betreut. Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst konkret und fügen Sie, soweit vorhanden, relevante Informationen oder Unterlagen bei.

Sofern ein persönlicher Austausch gewünscht wird, kann über die E-Mail-Adresse ein vertraulicher digitaler Gesprächstermin mit der Meldestelle vereinbart werden. Soweit im Einzelfall erforderlich oder ausdrücklich gewünscht, kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben auch eine persönliche Zusammenkunft ermöglicht werden.

Vertraulichkeit und Schutz

Die Identität der hinweisgebenden Person sowie der in einer Meldung genannten oder von ihr betroffenen Personen wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandelt. Zugriff auf die Meldungen haben ausschließlich die mit der Meldestelle betrauten Personen.

Hinweisgebende Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sind vor Benachteiligungen und Repressalien aufgrund ihrer Meldung geschützt.

Was geschieht nach einer Meldung?

Der Eingang einer Meldung wird grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen bestätigt, sofern eine Kontaktmöglichkeit besteht. Anschließend prüft die Meldestelle den Sachverhalt und leitet erforderlichenfalls geeignete Folgemaßnahmen ein. Über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Rückmeldung.

Externe Meldestellen

Hinweisgebende Personen können grundsätzlich zwischen einer internen und einer zuständigen externen Meldestelle wählen. Die Gemeinde Starzach begrüßt eine interne Meldung, sofern einem möglichen Verstoß intern wirksam nachgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind.

Die Möglichkeit, sich unmittelbar an eine externe Meldestelle – insbesondere die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz – zu wenden, bleibt hiervon unberührt.

Bitte nutzen Sie die Meldestelle verantwortungsvoll. Zum Zeitpunkt der Meldung sollte hinreichender Grund zu der Annahme bestehen, dass die mitgeteilten Informationen der Wahrheit entsprechen.

MEHR

Bürgermeisteramt Starzach
Hauptstraße 15, 72181 Starzach, Ortsteil Bierlingen

Öffnungszeiten:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr – Montag, Mittwoch, Donnerstag
15:00 Uhr – 18:30 Uhr – Dienstag
08:00 Uhr – 11:30 Uhr – Freitag

Kontakt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mitarbeitende (mit individuellen Kontaktmöglichkeiten)

Terminvereinbarung Bürgerbüro

Bankverbindungen:
Kreissparkasse Tübingen:
DE 38 6415 0020 0005 0781 85

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG:
DE 74 6416 1397 0095 9250 07

Hier finden Sie unser SEPA-Lastschriftmandat

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