Starzach2025

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter für den Boden innerörtlicher, bebauter Grundstücke eines Gebietes (Zone) mit im Wesentlichen gleicher Lage und Nutzung. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grundstücke, die für das jeweilige Gebiet (Zone) lagetypisch sind.
Abweichungen einzelner Grundstücke von den Eigenschaften dieser lagetypischen Grundstücke (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksfläche oder –zuschnitt, Bodenbeschaffenheit oder spezielle Lage) können Abweichungen des Bodenwertes von dem Bodenrichtwert bewirken.

Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) flächendeckend zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Gutachterausschuss ist gesetzlich verpflichtet, diese Bodenrichtwerte zu ermitteln. Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte bildet unter anderem die Kaufpreissammlung. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.

Die aktuellen Bodenrichtwertkarten für die Ortslagen der Starzacher Gemeindeteile (Bierlingen, Börstingen, Felldorf, Sulzau und Wachendorf) können Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar kostenlos einsehen.
Schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhalten Sie gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses.

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Marktplatz 18 (Gebäude D)
Zugang über Obere Gasse 29
72108 Rottenburg am Neckar

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Tel.: 07472 / 165-420
Fax: 07472 / 165-302