Starzach2025

Gutachterauschuss

Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, er führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Des Weiteren werden Bewertungen von Grundstücksrechten (z.B. Wohnungs- oder Wegerechte) vorgenommen.

Zuständig für die genannten Aufgaben der Wertermittlung in der Gemeinde Starzach mit den Ortschaften Bierlingen, Börstingen, Felldorf, Sulzau und Wachendorf ist seit 15. September 2019 der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar. Dessen Geschäftsstelle ist bei der Stadt Rottenburg angesiedelt und unter folgender Anschrift erreichbar:

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar Marktplatz 18 (Gebäude D)
Zugang über Obere Gasse 29
72108 Rottenburg am Neckar

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Tel.: 07472 / 165-420
Fax: 07472 / 165-302

Mit Wirkung zum 15. September 2019 haben die Gemeinde Starzach und die Stadt Rottenburg am Neckar ihre bisher getrennten Gutachterausschüsse zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar zusammengeführt. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar ist seit dem 15. September 2019 alleiniger Ansprechpartner für die amtliche Wertermittlung auf dem Gebiet der Gemeinde Starzach.

Für den Zusammenschluss haben beide Gemeinden am 10. Mai 2019, auf der Grundlage der novellierten Gutachterausschussverordnung (GuAVO), eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB (Wertermittlung) von der Gemeinde Starzach auf die Stadt Rottenburg am Neckar“ abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde am 11. Juni 2019 vom Regierungspräsidium Tübingen (Rechtsaufsichtsbehörde) genehmigt und am 19. Juli 2019 in Starzach bzw. am 26. Juli 2019 in Rottenburg am Neckar ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter für den Boden innerörtlicher, bebauter Grundstücke eines Gebietes (Zone) mit im Wesentlichen gleicher Lage und Nutzung. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grundstücke, die für das jeweilige Gebiet (Zone) lagetypisch sind.
Abweichungen einzelner Grundstücke von den Eigenschaften dieser lagetypischen Grundstücke (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksfläche oder –zuschnitt, Bodenbeschaffenheit oder spezielle Lage) können Abweichungen des Bodenwertes von dem Bodenrichtwert bewirken.

Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) flächendeckend zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Gutachterausschuss ist gesetzlich verpflichtet, diese Bodenrichtwerte zu ermitteln. Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte bildet unter anderem die Kaufpreissammlung. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.

Die aktuellen Bodenrichtwertkarten für die Ortslagen der Starzacher Gemeindeteile (Bierlingen, Börstingen, Felldorf, Sulzau und Wachendorf) können Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar kostenlos einsehen.
Schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhalten Sie gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses.

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Marktplatz 18 (Gebäude D)
Zugang über Obere Gasse 29
72108 Rottenburg am Neckar

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 07472 / 165-420
Fax: 07472 / 165-302