Postfiliale
Bachstr. 3
72181 Starzach-Börstingen
Öffnungszeiten
Mo.-Di. 8:30 - 12:30
Mi.-Fr. 14:00 - 17:30
Sa. 9:30 - 11:30
Leistungen
Briefkästen (Leerung)
Bierlingen - Hauptstraße 15 (Mo.-Sa. 8:00)
Börstingen - Bachstraße 3 (Mo.-Fr. 17:00, Sa. 10:00)
Felldorf - Herdererstraße 1 (Mo.-Sa. 8:30)
Sulzau - Dorfplatz 6 (Mo.-Sa. 8:30)
Weitenburg (Mo.-Sa. 8:30)
Wachendorf - Hirtenbrünnle 19 (Mo.-Sa. 8:30)
Wachendorf - Holzwiesenstraße 15 (Mo.-Sa. 8:30)
Die Stromversorgung erfolgt durch die Energieversorgung Baden Württemberg -EnBW-.
Die kostenlose Störungsnummer der EnBW Regional AG mit Sitz in Tuttlingen lautet 0800 3629-477
Im Fall von Störungen der Wasserversorgung nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Partner, den Stadtwerken Rottenburg, Tel. 07472 933-0, auf.
In dringenden Fällen wie z.B. einem Wasserrohrbruch wenden Sie sich bitte an die Störungshotline der Stadtwerke Rottenburg, Tel. 07472 933-200.
Das Gemeindegebiet Starzach teilt sich im Zusammenhang mit der Wasserversorgung in 3 Versorgungsgebiete auf. Alle drei Gebiete werden über sogenannte Wasserversorgungszweckverbände versorgt.
Die Ortschaften Bierlingen und Felldorf werden durch die Nordstetter Wasserversorgungsgruppe mit Trinkwasser beliefert. Dabei handelt es sich um Quellwasser und Wasser aus der Kleinen Kinzig, das dem Härtebereich „3" (drei) zuzuordnen ist. Bei Fragen zum Trinkwasser rufen Sie die Telefon-Nr. 0 74 51/22 80 an.
Informationen zur Wasserqualität
Die Ortschaft Wachendorf wird durch die Starzel-Gruppe mit Trinkwasser beliefert. Dabei handelt es sich um Quellwasser, das dem Härtebereich 2 zuzuordnen ist. Bei Fragen zum Trinkwasser rufen Sie bitte die Nr. 0 74 72/9 33 245 an.
Informationen zur Wasserqualität
Die Ortschaften Sulzau und Börstingen werden von der Gäuwasserversorgungsgruppe mit Trinkwasser beliefert. Dabei handelt es sich um Quell- und Bodenseewasser, das dem Härtebereich „3" (drei) zuzuordnen ist. Bei Fragen rufen Sie bitte die
Telefon-Nr. 0 74 51/26 26 an.
Informationen zur Wasserqualität
Brennholz in Form von Polterholz oder liegendem Flächenlos kann beim Revierförster zu Beginn der Einschlagsaison bestellt werden.
Eine entsprechende Ankündigung wird im Starzach Boten und auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Eine Liste der Revierförster ist auf der Homepage des Landkreises Tübingen hier abrufbar.
Die Gemeinde Starzach wird von zwei verschiedenen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern des Landkreises Tübingen betreut.
Kehrbezirk Nr. 11
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Sven BAUMANN
Hülenbäumen 24
,72108 Rottenburg
Tel.: 07472-94 76 45
Fax: 07472-94 76 63
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Abgrenzung:
Gemeinde Starzach: Starzach - Börstingen, Schloß Weitenburg
Kehrbezirk Nr. 12
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Daniel FREUND
Dorfstraße 19
72108 Rottenburg
Tel: 07472 - 95 69 534
Fax: 07472 - 95 69 536
Handy: 0160 - 18 00 294
Abgrenzung:
Gemeinde Starzach: Starzach - Felldorf, Starzach - Bierlingen, Starzach - Wachendorf, Starzach - Sulzau
Eine Übersicht der Kehrbezirke im Landkreis Tübingen inklusive Zuständigkeit nach Straßen kann auf dieser Seite des Kreises Tübingen nachgelesen werden.
Für die Abfallbeseitigung in Starzach ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen (Telefon 0 70 71/207-1303) zuständig. Auf dessen Webpräsenz sind detaillierte Informationen zu den verschiedenen Müllarten und der Abfallkalender verfügbar. Jährlich wird der Kalender auch als gedruckte Version an alle Haushalte verteilt. Dieser enthält Anforderungskarten zur Abholung verschiedener Abfallarten. Hier als Zusammenfassung das Wichtigste:
Die Abfuhr des Restmülls erfolgt 14-tägig in allen ungeraden Wochen. Den Leerungstermin entnehmen Sie bitte dem Müllkalender. Sollte die Kapazität des Restmülleimers einmal nicht ausreichen, so kann beim Bürgermeisteramt Starzach oder bei den Ortschaftsverwaltungen ein Abfallsack des Landkreises erworben werden.
Die Biomüll-Abfuhr findet in den Wintermonaten alle zwei Wochen statt, im Sommer wöchentlich. Die Abfuhrtermine können Sie aus dem Müllkalender entnehmen. Sonderregelungen durch Feiertage werden aktuell bekanntgemacht.
Die Sperrmüll-Abfuhr erfolgt im ersten Halbjahr zu einem festen Termin (siehe Abfallkalender). Im zweiten Halbjahr kann mit Hilfe der Abrufkarte eine Abholung angefordert werden oder direkt beim Abfallzweckverband Dusslingen angeliefert werden.
Die Holzmüll-Abfuhr erfolgt im ersten Halbjahr zu einem festen Termin (siehe Abfallkalender). Im zweiten Halbjahr kann mit Hilfe der Abrufkarte eine Abholung angefordert werden oder direkt beim Abfallzweckverband Dusslingen angeliefert werden.
Die Abholung von Metallschrott kann zwei mal jährlich mit Hilfe der Abrufkarte angefordert werden. Er kann auch direkt beim Abfallzweckverband Dusslingen angeliefert werden (bei Abgabe der Anforderungskarte kostenlos)
Die Abholung von Elektronikschrott kann zwei mal jährlich mit Hilfe der Abrufkarte angefordert werden. Er kann auch direkt beim Abfallzweckverband Dusslingen angeliefert werden (bei Abgabe der Anforderungskarte kostenlos)
An folgenden Standorten sind in der Gemeinde
Altglascontainer wie auch Altkleidercontainer aufgestellt.
Bierlingen: Neuhauser Straße (Bauhof)
Börstingen: Festplatz
Felldorf: Sportplatz
Sulzau: Ecke Eulental/Friedhofstraße
Wachendorf: Friedhofparkplatz, Bieringer Straße.
Bitte beachten Sie:
Altglasrecycling ist leider nur die zweitbeste Lösung: Mehrwegflaschen sind umweltschonender!
Gelbe Säcke werden alle zwei Wochen eingesammelt. Sie werden regelmäßig an alle Haushalte verteilt. Bei zusätzlichem Bedarf sind sie auch bei der Gemeindeverwaltung bzw. den Ortschaftsverwaltungen erhältlich.
Die Abfuhr findet etwa alle 4 Wochen statt. Hierzu wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen kostenlos eine blaue Tonne zur Verfügung gestellt. Näheres auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Diese Stoffe sollten Sie im Interesse unserer Umwelt vermeiden. Nicht vermeidbares sollte gesammelt und bei der Schadstoffsammelstelle abgegeben werden:
Altöl kann von den Schadstoff-Sammelstellen nicht angenommen werden. Der Handel ist aber verpflichtet, dieses zurückzunehmen. Außerdem kann es gegen eine Gebühr zur Deponie Reutlingen-Schinderteich gebracht werden.
Problematische Stoffe dürfen nie öffentlich abgestellt werden (z. B. außerhalb der Öffnungszeit vor die Sammelstelle), um Gefährdungen für spielende Kinder und die Umwelt auszuschließen!
Die Abgabe von Problemstoffen bei den Sammelstellen ist kostenlos!
Alle Stoffe sollten möglichst in verschlossenen Originalbehältern angeliefert werden. Bei unbekannten Stoffen muß der Behälter entsprechend gekennzeichnet sein. Auch Korken können abgegeben werden. Sie enthalten zwar keine Schadstoffe, sind aber ein wertvoller wiederverwertbarer Rohstoff.
Ihre nächste Schadstoffsammelstelle ist im Ortsteil Bierlingen, Neuhauser Straße (beim Bauhof) und jeweils jeden Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.
Die nächste Erddeponie befindet sich im Steinbruch Bietenhausen. Die Öffnungszeit kann unter der Telefon-Nr. 0 74 78/12 05 (Steinbruch) oder 0 71 28/9 29 50 (Büro Sonnenbühl) erfragt werden.
Darüber hinaus gibt es im Kreis weitere Bodenaushub- und Bauschuttdeponien. Auskünfte zu den Öffnungszeiten und darüber, ob bzw. welches „Material" angeliefert werden kann, erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen (Telefon 0 70 71/207-1303).
Benutzungsregelung des Häckselplatzes an der Landesstraße zwischen Bierlingen und Börstingen
Öffnungszeiten
Samstagvormittag 09.00 – 12.00 Uhr
Anlieferung
Achtung
Von der Bakteriose „Feuerbrand“ befallenes Material darf nicht auf den Häckselplatz gebracht werden, um eine weitere Verbreitung dieser gefährlichen Krankheit zu verhindern.
Verboten
Gemeindeverwaltung Starzach