Starzach2025

Einführung einer Richtlinie über den Aufkauf von Bauland und über die Vergabekonditionen von Bauflächen für die Alteigentümer der Flächen

Die Notwendigkeit einer Richtlinie wurde innerhalb der Gemeindeverwaltung schon länger diskutiert. Dies unter dem Hinweis der Umsetzung des sog. Flächenbedarfnachweises, der Vermeidung von zusätzlichen Baulücken, Einschränkung privaten Vorratshaltung von sog. Enkelgrundstücken und somit der Eindämmung des Flächenverbrauches und der Stärkung der Innenentwicklung.

Es werden im Kern folgende Punkte in das System aufgenommen:

Das Ziel besteht darin, dass die Gemeinde mindestens 80 % der Flächen ins kommunale Eigentum bekommt, bevor der Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wird. Sobald die Gemeinde für 80 % an Flächen eine verbindliche Kaufoption hat und der Grundsatzbeschluss bzw. daran genknüpft der Aufstellungsbeschluss erfolgt ist, wird für die restlichen etwa 20 % der Fläche ein Umlegungsverfahren eingeleitet. Bei den letzten Umlegungsverfahren wurde bisher als Einwurfswert 30 €/m², als Auswurfswert 50 €/m² festgelegt. Unentgeltlicher Abzug an die Gemeinde waren 30 % der ursprünglich eingebrachten Fläche.

Weiterhin soll es für die bisherigen Eigentümer 3-Einwurfsphasen geben. Diese sind in einer Abstufung von Zeitschritten als Bonussystem aufgebaut und sollen den Anreiz bieten, dass ein Verkauf in einer ersten Phase möglichst attraktiv gestaltet wird.

Phase 1: Dauer 6 Wochen, Aufkaufspreis 40 €/m²
Phase 2: Dauer 3 Wochen, Aufkaufspreis 35 €/m²
Phase 3: Dauer 2 Wochen, Aufkaufspreis 32,5 €/m²

Bisherige Eigentümer erhalten bessere Konditionen beim Erwerb eines sich im Bebauungsplangebiet befindlichen Bauplatz, nicht aber hinsichtlich des Bauplatzpreises.

Die Eigentümer haben die Verkaufsabsicht schriftlich anhand eines Formulars bei der Verwaltung innerhalb der genannten Frist einzureichen.

Sollte es innerhalb der 11 Wochen der Aufkauffrist nicht möglich sein, 80 % der Flächen einer zusammenhängenden Erschließungseinheit zu erhalten, so wird kein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.

Im weiteren Verlauf wird die Fläche aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen und an anderer Stelle eingebracht. Es wird dann an einer anderen Stelle versucht ein Baugebiet umzusetzen.

Die Richtlinie, das Rückmeldeformular und Informationen zum Verwandtschaftsgrad finden Sie untenstehend.

Baulandrichtlinie pdf button

Rückmeldeformular pdf button

Verwandschaftsgrad BGB pdf button

Verwandtschaftsgrad Übersicht pdf button

Die "Richtlinie über den Ankauf von Bauland und über die Vergabekonditionen von Bauflächen für die Alteigentümer der Flächen“ sowie die "Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze in Starzach" sind aufeinander abgestimmt und können je nach Sachlage gleichzeitig Anwendung für einen Einzelfall finden.