Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-01-30 07:53:39

– Erinnerung und erweiterte Rechte –
Im Starzach Boten erfolgte in der Ausgabe vom 02.02.2018 bereits eine Bekanntmachung über die Offenlage für den Bebauungsplan „Berg“ im Ortsteil Bierlingen. Noch ist die Frist zur Einsicht nicht beendet. Wir möchten Sie auf eine Änderung hinweisen, die den Antrag auf Normenkontrolle künftig erleichtert und an den Auslauf der Frist erinnern:

Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Berg“ im Ortsteil Bierlingen der Gemeinde Starzach im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung am 25.09.2017, bei der die Aufstellung und Offenlage zum Bebauungsplan „Stock“, gefasst wurde, erfolgte bereits eine öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen. Diese fand im Zeitraum vom 09.10.2017 bis 10.11.2017 statt.

Dasselbe Gebiet wurde erneut in der Gemeinderatssitzung an 29.01.2018 aufgestellt sowie eine Offenlage beschlossen. Es gab an der Planung keinerlei Änderung, im Vergleich zum vorhergehenden Verfahren.

Lediglich der Name des Bebauungsplangebietes wurde nun auf „Berg“, entsprechend des Gewannnamens geändert.

Im Anschluss an die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.09.2017, in der u.a. die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen „Stock“ und Berg“ sowie die Veränderungssperrensatzung „Berg“ gefasst wurden, erhielt die Verwaltung u.a. aus der Bürgerschaft Hinweise, dass die Gewannbezeichnungen jeweils vertauscht worden waren.

Um sicher zu stellen, dass diese vertauschten Gewannbezeichnungen, die Bebauungspläne nicht angreifbar machen, werden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.01.2018 alle drei Verfahren erneut mit der richtigen Gewannbezeichnungen aufgestellt, um eine rechtssichere Beteiligung der Öffentlichkeit zu bewirken. Auf die Anlage “Beilage zur Begründung der Namensänderung“ wird an dieser Stelle verwiesen.

Es werden erneut öffentliche Bekanntmachungen vorgenommen sowie die Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden und die Öffentlichkeit im formalen Verfahren beteiligt.

Etwaige bereits eingegangene Stellungnahmen werden dennoch in die neuen Verfahren miteinbezogen um eine fehlerfreie Abwägung zu garantieren.

Ansonsten ist auf die bisherige Historie des Gebietes hinzuweisen:

Mit Verkündigungsdatum vom 30.06.2017 erfolgte das Urteil 3 S 837/16 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wegen der Ungültigkeit des Bebauungsplanes „Stock-Berg.“

Der 3. Senat hatte entschieden, dass der bis dato rechtskräftige Bebauungsplan „Stock-Berg“ vom 19.11.2007 mit Ablauf des 14.08.2017 außer Kraft tritt.

Daraufhin hatten u.a. Gespräche mit dem Anwalt der Gemeinde sowie dem Büro Gauss und Lörcher (heute Büro Gauss Ingenieurtechnik GmbH) aus Rottenburg am Neckar stattgefunden.

Fazit der Gespräche war, dass das bisherige Geltungsgebiet des Bebauungsplanes künftig in zwei Geltungsgebiete aufgeteilt wird.

Hintergrund ist, dass der Bereich südwestlich und nordwestlich der Schwarzwaldstraße gem. § 34 Baugesetzbuch dem Innenbereich zugeschrieben wird. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Stock“ (neue Bezeichnung) überwiegend dem Außenbereich, weshalb unterschiedliche Verfahrensarten zur Aufstellung des Bebauungsplan gewählt werden.

Aufgrund der bereits überwiegend vorhandenen Bestandsbebauung bedarf es rechtlich im Bereich des „Berg“ (neue Bezeichnung) nicht unbedingt eines neuen Bebauungsplanes.

Im Sinne der städtebaulichen Ordnung erachtet die Gemeindeverwaltung eine Neuplanung des Gebietes jedoch als sinnvoll, so dass dortige Baulücken im Vergleich zu bereits erstellten Wohngebäuden eine gleichartige Bebauung erhalten und die bisherigen planungsrechtlichen und sonstigen baurechtlichen Vorgaben „wieder“ (Stand Stock-Berg 1. Änderung) gelten sollen.

Bezüglich der textlichen Festsetzungen sollen sich keine Änderungen ergeben zum ehemals (Stock-Berg 1. Änderung) bestehenden Bebauungsplan.

Änderungen haben sich in Bezug auf die Flurstücke 3042 bis 3045 ergeben, dass anstelle von Doppelhaushälften nun auch die Möglichkeit besteht, zwei Grundstücke zusammenzuführen und ein Einzelhaus darauf zu erstellen.
Dies war aus Sicht der Verwaltung zwingend nötig, da sich die bisherigen drei im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke nicht vermarkten ließen. Durch diese Änderung konnten Ende 2017 aber bereits zwei zusammenhängende Flurstücke verkauft werden.

Die im Plan ersichtlichen veränderten Grundstückszuschnitte sind Folge des Lärmgutachtens, mit Datum vom 24.03.2017, das durch die Firma Müller-BBM GmbH aus München erstellt wurde. Ebenso entspricht dies der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich.

Aufgrund des ehemals gültigen Bebauungsplanes, dessen Flächen unter anderem im Flächennutzungsplan enthalten sind, kann auch aufgrund der Tatsache, dass die Fläche weniger als 20.000 m² im Innenbereich beträgt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplangebietes „Berg“ gewählt werden.

Dies hat zur Folge, dass keine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und keine frühzeitige Anhörung stattzufinden hat.

Da alle Unterlagen vorliegen, dazu zählen der Abgrenzungsplan, der Bebauungsplanentwurf, die Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften, die Einleitung zur Begründung zum Bebauungsplan "Berg", die Begründung zum Bebauungsplan "Berg ", die Beilage zur Begründung der Namensänderung, das Ergebnis des Lärmgutachten, erstellt für „Stock-Berg 2. Änderung, kann neben der Fassung des Aufstellungsbeschlusses gleichzeitig der Beschluss zur Offenlage erfolgen.

Nach der durchgeführten Offenlage können dann eingegangene Einwendungen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden oder von sonstigen Einwendungen in einer weiteren Gemeinderatssitzung abgearbeitet werden und die Planunterlagen entsprechend angepasst werden.

Danach sollte ein Satzungsbeschluss nichts mehr entgegenstehen.

Der gesamte Planbereich befindet sich im Geltungsbereich des ehemaligen Bebauungsplans Stock-Berg, zuletzt in der Fassung der 1. Änderung.

Auslegung

Der Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 08.08.2017 samt Anlagen (Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften, Begründung, jeweils Stand 19.01.2018 sowie einer Einleitung zur Begründung und der Beilage zur Begründung der Namensänderung mit Datum 19.01.2018) liegt entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Montag, 12. Februar 2018 bis Freitag 16. März 2018,

je einschließlich, beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können daher Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren, Tel. 07483/188-22.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, können diese vom Montag, 12. Februar 2018 bis Freitag 16. März 2018 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!abgegeben werden.

Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderates informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Berg" unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingereicht wurden.

Starzach, den 30. Januar 2018

Thomas Noé
Bürgermeister

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Dokumente zur Beteiligung:

Abgrenzungsplan pdf button

Bebauungsplanentwurf pdf button

Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften pdf button

Einleitung zur Begründung zum Bebauungsplan "Berg" pdf button

Begründung zum Bebauungsplan "Berg " pdf button

Beilage zur Begründung der Namensänderung pdf button

Ergebnis des Lärmgutachten, erstellt für „Stock-Berg 2. Änderung" pdf button