Der Bebauungsplanentwurf lag bis 31. Juli 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme durch die Bevölkerung und Interessierte beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Hauptstraße 15, 72181 Starzach aus. Gleichzeitig wurde die vorgezogene Anhörung der Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und Öffentlichkeitsbeteiligung hier
Dokumente zur Beteiligung
• Bebauungsplanentwurf Planstand 15. Oktober 2012
• Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften
Stand 18. März 2013
• Begründung zum Bebauungsplan
Stand 18. Mai 2012
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. September 2013 den Bebauungsplanentwurf "Dorfgärten" im Ortsteil Felldorf beraten und festgestellt. Vorausgegangen war die Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (s.o) der Träger öffentlicher Belange sowie über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplanentwurf.
Gleichzeit hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften und der städtebaulichen Begründung samt dem Ergebnis der zwischenzeitlich erfolgten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan "Dorfgärten" entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange nochmals anzuhören.
Öffentliche Auslegung:
Der Bebauungsplanentwurf - Rechtsplan -, die Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie die städtebauliche Begründung, Verfahrensstand jeweils Beschluss Gemeinderatssitzung vom 30. September 2013, liegen in der Zeit von Montag, 15. Dezember 2014 bis Donnerstag, 15. Januar 2015, je einschließlich, beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21 während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Auslegungsunterlagen können im Internet unter www.starzach.de in der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Starzach, den 02. Dezember 2014
Thomas Noé
Bürgermeister
Dokumente zur Beteiligung