Starzach2025

Erstellungsdatum 2015-07-15 15:37:35

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2015 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und gemäß § 3 Abs. 1 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Stumpacher Weg Nord" im Ortsteil Bierlingen beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Starzach-Boten am 17. Juli 2015.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen der Bebauungsplanentwurf bestehend aus Planzeichnung, Entwurf der Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurf der Begründung je Stand 17. Juni 2015 in der Zeit

vom 28. Juli 2015 bis einschließlich 31. August 2015

während der üblichen Dienststunden im Rathaus Starzach-Bierlingen, Zimmer 21 im 1. OG zu jedermanns Einsicht aus.

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und Öffentlichkeitsbeteiligung hier  pdf button