Starzach2025

Erstellungsdatum 2020-10-08 13:11:35

Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27. Juli 2020 über die Rückmeldungen aus der vergangenen Öffentlichkeitsbeteiligung beraten und beschlossen.

Daraufhin wurden die Planungsunterlagen angepasst. Insbesondere wurde ein Umweltbericht angefertigt, der Auswirkungen auf den zeichnerischen und die schriftlichen Planungsteile hat. In der vergangenen Sitzung am 28. September 2020 hat der Gemeinderat jetzt beschlossen, mit diesen angepassten Unterlagen eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Die Unterlagen

Liegen in der Zeit vom Montag, 12. Oktober 2020 bis einschließlich Mittwoch, 11. November 2020 beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21 während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann auch nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 07483-18820 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist eingehen, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingegangen sind.

Starzach, 07. Oktober 2020

Gez. Thomas Noé,
Bürgermeister