Starzach2025

Erstellungsdatum 2020-04-08 18:41:04

Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange über die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Bau GB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Bau GB

In der Gemeinderatssitzung am 25.03.2019 unter TOP 7, auf die Sitzungsvorlage 36/2019 wird an dieser Stelle verwiesen, erfolgte der Beschluss zur Durchführung der Offenlage.

In der Sitzung vom 19.12.2019 wurde unter TOP 4 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen, ebenso über die aktualisierten Unterlagen zum Bebauungsplan. Die Offenlage war im Zeitraum vom 08.04.2019 – 17.05.2019 erfolgt. Während diesem Zeitraum haben weitere Gespräche u.a. mit Fachbehörden stattgefunden.

Als Stellungnahme ging unter anderem vom Landratsamt Tübingen die Forderung ein, die Ökokontobilanz zu berücksichtigen. Frau Dr. Eichler (Diplombiologin, Ingenieurbüro HPC AG) hat hierzu Rücksprache mit der Naturschutzbehörde gehalten. Da die Ökopunkte für die Flächenversiegelung nicht innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden können, besteht die Möglichkeit, dies außerhalb des Gebietes vorzunehmen. Hierzu liegt ein Lösungsvorschlag vor, nachdem die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Starzach erfolgen könnten.

Das Gutachten zur vertieften Artenschutzuntersuchung liegt mit Stand 24.10.2019 vor, so dass seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen wird, die eingegangenen Stellungnahmen nunmehr abzuarbeiten und den Beschluss für die erneute Offenlage zu fassen.

Aus Sicht der Verwaltung wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und vom Gremium am 19.12.2019 dazu die notwendigen Beschlüsse gefasst, u.a. auch der Beschluss, dass eine Ortsrandeingrünung im Bebauungsplangebiet erfolgen soll und dass keine kommunalen Flächen als Ausgleichsflächen für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz zur Verfügung gestellt werden.

Der Vorhabenträger hat daraufhin in Abstimmung mit dem Kreisökologen des Landratsamtes Tübingen einen weiteren Ausgleichsvorschlag entwickelt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass von 9.186 Ökopunkten im Bebauungsplangebiet 6.560 Ökopunkte mit entsprechenden Anpflanzungen ausgeglichen werden können. In der Sitzung am 23.03.2020 wurde unter TOP 9 beschlossen, dass die verbleibenden 2.626 Ökopunkte über die Pflanzung von 10 Bäumen auf kommunalen Flächen erreicht werden. Die Kosten hierfür sind vom Vorhabenträger zu tragen. Es handelt sich um den Ersatz von abgängigen Obstbäumen.

Nach der durchgeführten Offenlage können dann eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden oder von sonstiger Seite sowie von Privatpersonen behandelt werden

Auslegung

Die Unterlagen

liegen in der Zeit von

Freitag, 18.04.2020 bis Montag, 18.05.2020

je einschließlich, beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Da das Rathaus seit Dienstag, 17.03.2020 zwar grundsätzlich für Besucher geschlossen ist, der übliche Dienstbetrieb aber aufrechterhalten wird, kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 07483-18820 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter https://www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderates informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Abrundungssatzung zum Bebauungsplan „Schwäbische Toskana“ unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingereicht wurden.

Plan

Entwurf mit Stand 15.03.2019 Büro "Gauss Ingenieurtechnik GmbH" aus Rottenburg am Neckar.

Starzach, den 26.03.2020

Thomas Noé
Bürgermeister