Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-10-23 13:00:16

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur verkürzten Offenlage im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes "Oberer Mühleweg“ im Ortsteil Wachendorf der Gemeinde Starzach im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2018 wurden die eingegangenen Stellungnahmen des sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan „Oberer Mühleweg“ in Starzach im Ortsteil Wachendorf beraten und beschlossen. Die Textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung wurden redaktionell angepasst. Von den bisherigen Grundzügen der Planung erfolgte keine Änderung.

Markant geändert hat sich jedoch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der sich um die südlichen Flächen der Straße „Oberer Mühleweg“ verringert hat.

Die Gemeindeverwaltung Starzach hat bisher den Ansatz verfolgt, so viel Mehrwert wie möglich für die Baulandentwicklung in Starzach, hier speziell für den Ortsteil Wachendorf, zu schaffen. Als Beispiel sei genannt, dass private Stichstraßen in öffentliches Eigentum kommen sollen, um auch für die Zukunft die Zufahrten zu gewährleisten und Leitungsrechte zu sichern. Im Falle des Oberen Mühleweges hatten z.B. die Grundstückseigentümer der bisherigen Flst. Nr. 175/2 und 177/1 geäußert, bauen zu wollen. Die Grundstücke hätten durch die bisherige Planung eine Zufahrt erhalten.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der zum Großteil nicht vorhandenen Bereitschaft der Eigentümer, gemäß der Baulandrichtlinie, die Grundstücke und Stichstraßen an die Gemeinde zu verkaufen, wurde auch im Hinblick auf das daraus resultierende Umlegungsverfahren und den zeitlichen Aspekt der Auslagerung des Gewerbebetriebes Weimer sowie des auslaufenden Landessanierungsprogramms seitens der Verwaltung entschieden dem Gemeinderat vorzuschlagen, die Flächen südlich der Straßenanlage aus dem Geltungsbereich zu nehmen.

Zum Thema Konkurrenz mit dem Bebauungsplan „Brühl III“: Es ist zutreffend, sollte alles satzungsgemäß beschlossen werden können, dass in Wachendorf dann an zwei Stellen Bauplätze ausgewiesen werden würden. Aber dem Oberen Mühleweg liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde.

Seit 2012 wird versucht, entlang des Oberen Mühlewegs Lösungen zu finden, auch im Sinne einer Nachverdichtung. Der Ausbau der Straßenanlage muss nach zeitlicher Vorstellung der Verwaltung im Jahr 2019 durchgeführt werden. Eine städtebauliche Planung trotz dieser Entwicklungen komplett außer Acht zu lassen wäre städtebaulich und strategisch falsch. Insbesondere, da die meisten Eigentümer entlang der Straße ihre Wiesen zwar nicht verkaufen, aber dort Bauplätze für Nachkommen haben wollen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis z.B. ein Bauplatz in einer Baulücke gewünscht wird, für den dann wiederum auch eine Erschließung vorhanden sein sollte.

Aus diesem Grund muss hier Planungsrecht geschaffen werden.

Nun soll im Zeitraum vom 05.11.2018 – 26.11.2018 eine erneute verkürzte Offenlage zur Änderung des Geltungsbereiches und den redaktionell angepassten Unterlagen erfolgen. Die Frist der verkürzten Offenlage wurde aus Sicht der Verwaltung mit einer Vorlaufzeit von einer Woche ab der öffentlichen Bekanntmachung hierüber für die Dauer von 3 Wochen sehr großzügig gewählt.

Nach Abwägung der Stellungnahmen, genügt aus Sicht der Verwaltung eine erneute verkürzte Offenlage des Bebauungsplanes gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Laut § 4a Abs. 3 BauGB besteht hiernach die Möglichkeit, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen.

Das bedeutet, dass bei der erneuten Offenlage nur zu den Punkten Stellung genommen werden darf, bei denen sich die Änderung des Bebauungsplanes abzeichnet bzw. zu denen bereits Stellung bezogen wurde.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Oberer Mühleweg" unberücksichtigt bleiben können.

Auslegung

Die vom Gemeinderat am 22.10.2018 gebilligten Planunterlagen können

vom Montag, 05. November 2018 bis Montag, 26. November 2018,

beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können daher Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren, Tel. 07483/188-22.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, können diese während der Frist auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Bei der Abgabe einer Stellungnahme bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Oberer Mühleweg" unberücksichtigt bleiben können.

Normenkontrollanträge können fortan auch dann gestellt werden, wenn Einwendungen im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind.

Starzach, den 22. Oktober 2018

Thomas Noé
Bürgermeister

Gebiet

Planstand 11.10.2018 GAUSS Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar

 

Dokumente zur Beteiligung:

Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 11.10.2018 pdf button

Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften mit Datum vom 22.10.2018 pdf button

Begründung mit Datum vom 22.10.2018 pdf button

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Büro HPC AG mit Datum vom 11.07.2018 pdf button

Synopse Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden mit Datum vom 08.10.2018 pdf button

Synopse Privatpersonen mit Datum vom 08.10.2018 pdf button