Starzach2025

Erstellungsdatum 2024-05-29 06:07:10

Stimmzettel für die Kommunalwahlen

In den vergangenen Tagen wurden die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl jedem Wahlberechtigten zugestellt, damit die Möglichkeit besteht, in aller Ruhe die Stimmzettel zu studieren und auch gleich die Stimmabgabe zu Hause vorzunehmen. Sollten Wahlberechtigte diese Stimmzettel nicht erhalten haben, sollten Sie sich umgehend beim Wahlamt (Tel. 07483 188-23 oder Tel. 074183 188-20) melden. Die Unterlagen werden dann umgehend zugesandt.

Deshalb auch die Bitte:
Bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel mit in das Wahllokal. Der Stimmzettel für die Europawahl ist in diesem Starzach-Boten zur Kenntnisnahme abgedruckt und wird dann im Wahllokal zur Stimmabgabe ausgehändigt.

Wählen im Wahllokal

Wahlberechtigte können am Sonntag, 09.06.2024 ihre Stimme von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen abgeben. Die Wahlbezirke sind den Ortsteilen zugeordnet.

Wahlbezirk

Wahllokal

Bierlingen

Bürgerhaus Bierlingen, Vereinsraum, Hauptstraße 11

Börstingen

ehemalige Hauptschule Börstingen, Schulstraße 27

Felldorf

Bürgerhaus Felldorf, Lange Straße 1/1

Sulzau

Bürgerhaus Sulzau, Neckarstraße 26

Wachendorf

St. Josefshaus Wachendorf, Albstraße 9

Bringen Sie bitte Folgendes mit ins Wahllokal:

  • Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Wahlbenachrichtigung
  • Stimmzettel Gemeinderats- und Kreistagswahl.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können bequem von zu Hause aus unter www.starzach.de bestellt werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Smartphone den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu scannen. Damit rufen Sie direkt das Bestellformular für die Briefwahlunterlagen auf. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch schriftlich oder elektronisch (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax: 07483 18833) beantragen. Bitte geben Sie dabei Ihren Familiennamen, Ihre(n) Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift mit an.

Die Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen sollten allen Wahlberechtigten bis spätestens 19.05.2024 zugegangen sein. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben und trotzdem Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos bis Donnerstag, 06.06.2024, 12:00 Uhr per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben eine E-Mail an uns zu senden, nehmen Sie während der Geschäftszeiten telefonisch Kontakt mit uns auf (Tel. 07483 188-23 oder 07483 188-20).

Donnerstag, 06.06.2024:
Bis Donnerstag, 06.06.2024, 12:00 Uhr besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online auf der Homepage der Gemeinde Starzach (www.starzach.de) unter der Rubrik „Aktuell“ - „Wahlen 2024“- „Wahlschein beantragen“ zu beantragen. Danach wird dieser Link deaktiviert.

Freitag, 07.06.2024:
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach beantragt werden.

Samstag, 08.06.2024:
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 08.06.2024, zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte sprechen Sie dazu ebenfalls im Rathaus vor.

Sonntag, 09.06.2024:
- Wenn bei nachweislich plötzlicher Erkrankung das Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in
§ 9 Abs. 2 Kommunalwahlordnung angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Bitte sprechen Sie hierzu im Wahllokal Bierlingen, Bürgerhaus Bierlingen, Vereinsraum, Hauptstraße 11, 72181 Starzach vor.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den entsprechend verpackten Wahlbrief so rechtzeitig absenden oder in den Briefkasten des Rathauses, Hauptstraße 15, 72181 Starzach einwerfen, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Die Briefkästen an den ehemaligen Geschäftsstellen bleiben geschlossen und werden nicht geleert.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 09.06.2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufnahme des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Es besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 - Ermittlung Wahlergebnisse

Die Auszählung der Europawahl erfolgt um 18:00 Uhr in den Wahllokalen der Wahlbezirke.

Die Ermittlung aller Wahlergebnisse der Kommunalwahlen erfolgt nicht in den Wahllokalen vor Ort, sondern anschließend geschlossen im Bürgerhaus in Bierlingen. Die Auszählung der Kommunalwahlen kann voraussichtlich am Sonntag nicht abgeschlossen werden. Sie wird deshalb am Montag, 10.06.2024, ab 08:00 Uhr und ggf. auch am Dienstag, 11.06.2024, im Bürgerhaus in Bierlingen fortgesetzt.

Das gesamte Auszählen ist öffentlich.

Der Gemeindewahlausschuss wird nach Abschluss der Auszählung das vorläufige Ergebnis feststellen.

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse werden, sobald diese vorliegen, auf bzw. über die Internetseite der Gemeinde Starzach www.starzach.de zum Abruf bereitgestellt.