Starzach2025

Starzach2025aIm Rahmen des Gemeindeentwicklungsprojektes Starzach 2025 ist nebenstehendes Logo entstanden. Es steht für die gemeinsame Vision und Zielsetzung, aus Starzach eine lebendige, sozial starke, umweltbewusste und zukunftsweisende Gemeinde mit Tradition zu machen, in welcher sich alle Bewohner der 5 Ortschaften mit den ansässigen Handel-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen, dem Tourismus, den Vereinen, Kirchengemeinden, Kindergärten und der Schule wohlfühlen und weiterentwickeln können.

Die Gemeinde Starzach gestattet die Verwendung des Logos „Starzach 2025“ im Rahmen der beschriebenen Nutzungsmöglichkeiten:

Nutzungsberechtigte:

  1. Alle Handel- , Gewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen mit Firmensitz in der Gemeinde Starzach.
  2. Alle touristischen Leistungsträger in der Gemeinde Starzach.
  3. Alle Vereine, Kirchengemeinden, Kindergärten und Schule mit Sitz in der Gemeinde Starzach.
  4. Alle mit der Gemeinde Starzach kooperierenden Partnerorganisationen im Rahmen der Internetwerbung.
  5. Auf Antrag kann die Gemeinde Starzach weiteren Nutzern mit berechtigtem Interesse die Nutzung des Logos gestatten.

Nutzungsvorschriften:

  1. Die Nutzung des Logos ist kostenlos. Auf der Internetseite der Gemeinde wird eine Verlinkung auf das Bildlogo hinterlegt.
  2. Die Nutzung des Logos darf nur so erfolgen, dass eindeutig wird, dass nicht die Gemeinde Starzach mit dem Projektlogo als Anbieter der Waren oder Leistungen in Betracht gezogen wird.
  3. Die Gemeindeverwaltung (Hauptamt Starzach) ist über die geplante Nutzung (Verlinkung, Einbindung des Logos auf der Internetseite oder für Printprodukte) zu informieren. Im Falle einer Verwendung auf Printerzeugnissen wird ein Entwurf der Printversion an das Hauptamt Starzach übermittelt. Eventuelle Einwände werden innerhalb von 5 Arbeitstagen mit dem Nutzer abgeklärt.
  4. Das Logo darf nur in der zur Verfügung gestellten Version verwendet werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das Logo nur als Ganzes verwendet und nicht verändert werden darf. Die Originalfarben sind beizubehalten, in Ausnahmefällen darf nach Absprache auch die Schwarz-Weiß-Fassung verwendet werden.
  5. Die Verwendung des Logos auf verbotenen, sittenwidrigen, rassistischen Internetseiten oder Erzeugnissen ist ausdrücklich untersagt.
  6. Eine Nutzung des Logos im Zusammenhang mit mangelhaften oder ansonsten minderwertigen Leistungen oder eine Nutzung des Logos unter Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche oder sonstige gesetzliche Vorgaben ist nicht gestattet.

Logoentfernung und Gegenleistung:

  1. Ein genereller Anspruch auf die Verwendung des Logos „ Starzach 2025“ besteht nicht.
  2. Die Gemeinde Starzach behält sich vor, die Verwendung des Logos zu untersagen, wenn diese nicht dem angedachten Zweck der Logoverwen-dung entspricht.
  3. Die Verwendung des Logos von den Nutzungsberechtigten begründet keinen Anspruch auf Gegenleistung jeglicher Art.
  4. Die Verwendung des Logos von den Nutzungsberechtigten begründet keinen Anspruch auf Entschädigung für getätigte Investitionen, falls Änderungen am Logo selbst vorgenommen werden oder eine Rücknahme der Nutzungs-genehmigung erforderlich werden sollte.
  5. Es können keinerlei Schadensersatzansprüche jedweder Art geltend gemacht werden.

Sonstige:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer, die von diesen Nutzungsbestimmungen abweichen oder diese ergänzen, erkennt die Gemeinde Starzach nicht als einbezogen an. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde Starzach denselben nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Die Gemeinde Starzach behält sich das Recht der jederzeit unangekündigten Änderung dieser Nutzungsbestimmungen vor.
  3. Die aktuellen Nutzungsbestimmungen des Logos können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.
Download des Logopakets (zip-Datei)