Starzach2025

Erstellungsdatum 2023-05-10 13:21:40

Das Landratsamt Tübingen -untere Flurbereinigungsbehörde- informierte am 02. Mai 2023 in der Mehrzweckhalle in Börstingen über ein geplantes Flurbereinigungsverfahren auf der Gemarkung Börstingen. Mehr als 40 interessierte Bürger nahmen die Gelegenheit war, um sich über die Ziele und Möglichkeiten dieses umfassenden Bodenordnungsverfahrens zu informieren.

Frau Schnelle, die Leiterin der unteren Flurbereinigungsbehörde zeigte auf, wie private Flurstücke von Maßnahmen einer Flurbereinigung profitieren können. Einen sich bietenden Erschließungs-, Zusammenlegungs- und Neuvermessungsvorteil stehen Kostenbeteiligung und Landabzug für die Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen gegenüber. Auch die Allgemeinheit profitiert durch eine Aufwertung des ländlichen Raumes von einer Flurbereinigung. Nicht zuletzt deshalb wird das Flurbereinigungsverfahren mit erheblichen öffentlichen Mitteln gefördert. Planungskosten sowie die Personal- und Verwaltungskosten der behördlichen Mitarbeiter werden komplett von öffentlicher Hand bezahlt. Die sogenannten Ausführungskosten, also Ausgaben für Wegebau, Bodenordnung, etc. werden mit mindestens 70 % bezuschusst.

Im Anschluss an die Präsentation gab es eine rege und konstruktive Diskussion, die sich auch nach offiziellem Ende der Veranstaltung in Kleingruppen vor den ausgehängten Karten fortsetzte. Ein Einwand aus den Reihen der Bürger war, dass mögliche Teilnehmer nicht persönlich angeschrieben wurden. Frau Schnelle betonte, dass dies nicht ohne weiteres möglich wäre, da eine Vielzahl der Eigentümer aufgrund nicht berichtigter Grundbücher unbekannt sind und diese erst ermittelt werden müssen. Weiter muss bei allen Eigentümern eine Adressermittlung erfolgen. Zugriff auf andere Datenquellen gibt der Datenschutz nicht her. Daher bleibt in der frühen Informationsphase nur die Möglichkeit, möglichst viele Eigentümer über das Amtsblatt, die Presse und das Internet zu erreichen. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen in der durch Satzung der jeweiligen Gemeinde vorgeschriebenen Form.

Ein Teilnehmer forderte eine demokratische Abstimmung aller Anwesenden über die weitere Vorgehensweise. Solch eine Abstimmung ist allerdings im Flurbereinigungsverfahren nicht vorgesehen. Neben den möglichen Teilnehmern, spielen auch die fachliche Notwendigkeit oder die Unterstützung der beteiligten Gemeinde eine wesentliche Rolle. Bürgermeister Noé stellte klar, dass er nach bereits zwei laufenden Verfahren auf dem Gemeindegebiet Starzach auch in Börstingen ein Flurbereinigungsverfahren befürworten und unterstützen würde. Er wünscht sich, dass auch die Börstinger Landwirte und Eigentümer die Chance einer Flurbereinigung erkennen werden. Im Nachgang der Veranstaltung kam sogar von einem Bürger die Anregung, die Bereinigung auf weitere Teile der Gemarkung im Neckartal auszudehnen. Auch dort gäbe es genügend unerschlossene Flurstücke und nicht geregelte Verhältnisse, die zu Konflikten führen.

Es zeigte sich, dass einige voraussichtlich betroffene Teilnehmer noch das persönliche Gespräch suchen möchten, daher werden noch weitere Sprechtage angeboten.

An diesen Sprechtagen stehen Ihnen Mitarbeiter der unteren Flurbereinigungsbehörde in der Zeit von 9-17 Uhr nach Terminvereinbarung (Tel. 07121/480-3080 oder - 3091) gerne zur Verfügung. Sie finden statt am

Donnerstag, den 25. Mai 2023 und am Donnerstag, den 01. Juni 2023,

jeweils im Rathaus Börstingen, Kleiner Bürgersaal, Bachstraße 9, 72181 Starzach

Weitere Informationen und eine Kartengrundlage mit einer vorläufigen Abgrenzung des Untersuchungsgebiets sind auf der Internetseite des Landkreises Tübingen unter https://www.kreis-tuebingen.de, Suchbegriff: „Untersuchungsgebiet“ zu finden. Eine Informationsreihe, die die wichtigsten Aspekte und Verfahrensschritte einer Flurbereinigung ablaufbezogen erklärt, ist beim Untersuchungsgebiet Rottenburg zu finden. Sie wird in den kommenden Monaten noch fortgesetzt.

Landratsamt Tübingen – Untere Flurbereinigungsbehörde
Schulstraße 16, 72764 Reutlingen, Telefax (07121) 480 - 1837,
Telefon (07121) 480 - 3080