Starzach2025

Erstellungsdatum 2023-04-04 17:14:23

Landratsamt Tübingen – Untere Flurbereinigungsbehörde
vom 31.03.2023

Einladung zur Informationsversammlung über das geplante Flurbereinigungsverfahren Starzach-Börstingen (Wilhelmshöhe), Landkreis Tübingen

Das Landratsamt Tübingen -untere Flurbereinigungsbehörde- informiert in Abstimmung mit der Gemeinde Starzach über ein geplantes Flurbereinigungsverfahren im Bereich der Wilhelmshöhe auf Gemarkung Börstingen.

Das Untersuchungsgebiet umfasst rd. 143 ha land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche. Betroffen sind ca. 470 Flurstücke und ungefähr 140 Eigentümer. Es handelt sich dabei größtenteils um die Hochfläche der Gemarkung Börstingen bis zur Gemarkungsgrenze nach Weitingen sowie um die Hanglagen im östli-chen Teil der Gemarkung Börstingen. Viele Grundstücke in diesem Gebiet sind aufgrund fehlender oder rechtlich ungesicherter Wegeanbindung sowie wegen ungünstiger Flurstücksformen unzureichend erschlossen, mit z.T. nachteiligen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung.

Welche bedeutsame Rolle der ländliche Raum und seine Landwirtschaft in der Produktion der Lebensmittel, der Energieerzeugung und bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen hat, haben uns die letzten Monate gezeigt. Die Landwirtschaft ist stetig im Wandel und steht ständig neuen Herausforderungen gegenüber.

Mit der geplanten Flurbereinigung soll daher vor allem die Erschließungssituation durch Schaffung eines ausreichenden öffentlichen Wegenetzes verbessert werden. Dabei sollen die Interessen der privaten Grundstückseigentümer an der Werterhaltung, der verbesserten Bewirtschaftbarkeit und der Neuvermessung ihres Grundbesitzes und das öffentliche Interesse am Schutz der Kulturlandschaft gebündelt angegangen werden.

Die Flurbereinigung ist ein Instrument des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Stärkung des ländlichen Raumes. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg fördern die für die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen anfallenden Kosten durch einen Grundzuschuss von 70 Prozent. Werden im Rahmen der Flurneuordnung besondere ökologische Maßnahmen umgesetzt, kann der Zuschusssatz erhöht werden.

Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer von landwirtschaftlichen Flurstücken, Bürger und Interessierte werden hiermit zu einer öffentlichen Informationsversammlung am

Dienstag, den 02. Mai 2023
um 18:00 Uhr
in die Mehrzweckhalle in Börstingen
Schulstraße 27, 72181 Starzach-Börstingen

eingeladen.

Bei der Veranstaltung soll eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der Finanzierung sowie über die Vorteile und Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Grundstückseigentümer informiert werden.

Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Außerdem bieten wir im Vorfeld der Veranstaltung am Donnerstag, den 27.04.2023 (von 9 - 17 Uhr) nochmals einen Sprechtag in kleiner Runde an. Hier werden Ihnen Mitarbeiter der unteren Flurbereinigungsbehörde nach Terminvereinbarung (Tel. 07121/480-3080 oder -3091) gerne zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen und eine Kartengrundlage mit einer vorläufigen Abgrenzung des Untersuchungsgebiets finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Tübingen unter https://www.kreis-tuebingen.de, Suchbegriff: „Untersuchungsgebiet“.

gez. Schnelle