Starzach2025

Erstellungsdatum 2023-02-10 07:22:37

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach als Verwalter der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Starzach hat in seiner Sitzung am 30.01.2023 beschlossen, die Jagdgenossenschaft zu einer Versammlung einzuladen.

Die Versammlung findet statt am

Montag, 27.02.2023 um 17.30 Uhr im Bürgerhaus des Ortsteils Bierlingen,
Hauptstraße 11, 72181 Starzach, Eingang über den Kelhof Bierlingen.

Tagesordnung Jagdgenossenschaftsversammlung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gem. § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG)
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung
    (Der Satzungsentwurf ist in diesem Dokument pdf button nachlesbar).

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft Starzach (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke, ausgenommen Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertreten Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gewertet. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, kann sein Stimmrecht aber auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.

Das Bürgerhaus ist am Versammlungstag ab 17.00 Uhr geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, müssen – sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind – Vollmachten vorgelegt werden. Dies gilt auch bei Eheleuten. Zwischenzeitlich, d.h. nach Aufstellung des Jagdkatasters im Grundbuch eingetragene Änderungen von Eigentumsverhältnissen, können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Jagdgenossen, die an der Versammlung teilnehmen wollen, werden aus Verfahrensgründen gebeten, sich bis spätestens 20.02.2022 mittels dieses Formulars pdf button bei der Gemeinde Starzach, Hauptamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach (Fax: 07483/188-9821; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) anzumelden.

Starzach, den 10.02.2023

gez. Thomas Noé, Bürgermeister