Starzach2025

Erstellungsdatum 2022-04-12 12:35:28

Aufgrund der Änderung der Corona-Verordnung durch die Landesregierung ist die Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in der Gemeinde Starzach vom 14.04.2021 weggefallen.

Die Allgemeinverfügung wird deswegen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Starzach, 12.04.2022

Thomas Noé
Bürgermeister