Starzach2025

 

Gemeinderatssitzung heute 29.04.2024 im Livestream

Über folgenden Link können Sie die heutige öffentliche Sitzung live verfolgen:

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Erstellungsdatum 2021-12-08 17:38:36

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
  • Alleinerziehende,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (mindestens 50 % Erwerbsminderung),
  • Familien, die Harz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind,
  • ab 01. Januar 2022: Wohngeldberechtigte, und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigenden Kinder und Elternteile bzw. deren Partner (unabhängig davon, ob es ihre leiblichen Kinder sind), die in einem gemeinsamen Haushalt leben (entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder). Hierbei können die Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ebenfalls eingetragen werden (eingetragen bleiben), sofern sie noch kindergeldberechtigt sind.

Die Gutscheinkarte 2022 sowie der Flyer „Informationen zum Landesfamilienpass“ können ab sofort beim Bürgermeisteramt im Ortsteil Bierlingen (Bürgerbüro) zu den üblichen Öffnungszeiten mit Termin unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden. Die Gutscheinkarte ist ein bargeldwerter Vorteil und darf bei Verlust nicht erneut vergeben werden.

Bezugspersonen:

Seit 2019 können in den Pass neben der „Berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die o. g. Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z. B. der getrenntlebende Elternteil, Oma, Opa oder andere Betreuungspersonen, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreuen. Hiervon können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen können.

Leistungsbereich:

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2022 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2022 insgesamt 22-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Da neben kann er mit der Gutscheinkarte noch weitere 21 nichtstaatliche Einrichtungen besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Aufgrund der Coronalage gibt es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch. Bitte informieren Sie sich immer vorab auf der Homepage der Anbieter.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.

Alle Informationen zum Landesfamilienpass sowie eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste der nicht staatlichen Angeboten, die für Pas- sinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/