Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-05-20 09:06:53

Weitere Lockerungen ab Samstag, 22. Mai 2021

Die 7-Tages- Inzidenz im Landkreis Tübingen liegt am heutigen Donnerstag, 20. Mai 2021 laut Robert-Koch-Institut bei 79,2 und damit den fünften Tag in Folge unter der Inzidenzschwelle von 100 Fällen je 100.000 Einwohner. Damit sind im Landkreis Tübingen ab Samstag, 22. Mai 2021 weitere Lockerungen insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Tourismus und Kultur möglich – jeweils mit der Voraussetzung der Vorlage eines negativen Schnelltests, eines Genesenen- oder Impfnachweises. Darüber hinaus ist die bislang von 5-22 Uhr geltende Ausgangssperre für den Landkreis Tübingen aufgehoben. Der Einzelhandel darf wie bisher „Click&Meet“ anbieten. Neu: Pro 40 qm Verkaufsfläche darf sich nun auch ein Kunde mit vorheriger Terminvereinbarung, aber ohne notwendige Vorlage eines Negativtests oder einer Genesenen-/Impfnachweises aufhalten. Alternativ kann das Geschäft zwei Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche ohne vorherige Terminvereinbarung, jedoch mit Vorlage eines Negativtests zulassen. Im privaten Bereich können sich dann zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen (bislang: ein Haushalt und eine weitere Person). Kinder bis 14 Jahre, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

Die konkreten Regelungen finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ oder grafisch aufbereitet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf

Das Gesundheitsamt Tübingen hat als zuständige Behörde die entsprechende amtliche Bekanntmachung erlassen und auf der Homepage des Landkreises Tübingen, www.kreis-tuebingen.de veröffentlicht. Steigt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen wieder an drei Tagen in Folge über den Schwellenwert von 100 an, müssten die Lockerungen zurückgenommen werden und die Regelungen der „Bundesnotbremse“ wieder gelten. Bleibt die Inzidenz ab dem 22. Mai für 14 Tage in Folge stabil unter 100, kämen weitere Lockerungen zum Tragen - unter anderem wären dann Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern möglich; auch dürften z.B. Fitnessstudios wieder öffnen. Sobald die Inzidenz an 5 Werktagen in Folge unter den Schwellenwert von 50 fällt, kann z.B. der Einzelhandel wieder regulär und ohne vorherige Testpflicht öffnen; darüber hinaus werden im privaten Bereich Kontaktbeschränkungen gelockert.