Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-05-08 18:51:45

Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung des Inzidenzwertes von 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner seit fünf Werktagen in Folge

-Schulöffnungen-

Das Gesundheitsamt Tübingen stellt für den Landkreis Tübingen als zuständige Behörde gemäß § 14b Abs. 14 Satz 1 der Corona-Verordnung i.V.m. § 28b Abs. 3 IfSG eine seit fünf Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner fest. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt laut RKI-Tabelle ( www.rki.de/covid-19-inzidenzen ) seit dem 4.5.2021 ununterbrochen bei weniger als 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

Mit dieser festgestellten Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 gem. § 28b Abs. 3 S.6 i.V.m. Abs. 2 S.3 IfSG endet die grundsätzliche Untersagung des Präsenzunterrichts an Schulen mit dem übernächsten Tag. Der Unterricht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ist damit ab Montag, 10.5.2021 gem. § 28b Abs. 3 S. 1 IfSG wieder im Wechselunterricht zulässig.

In den Kindertageseinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen ist gem. § 14b Abs. 15 CoronaVO der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ebenfalls wieder ab Montag, 10.5.2021 zulässig.

Tübingen, den 08.05.2021

Joachim Walter
Landrat