Starzach2025

Erstellungsdatum 2019-01-31 13:22:40

Gemeinderatswahl 26.05.2019

Einwilligungserklärung der Bewerber für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Starzach am 26.05.2019 zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Zuge der Veröffentlichung der Wahlvorschläge auf der Homepage der Gemeinde Starzach

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Starzach weist darauf hin, dass nach der öffentlichen Bekanntmachung über die Gemeinderatswahl, die am 08.02.2019 veröffentlicht wird, bis zum 28.03.2019, 18 Uhr Wahlvorschläge eingereicht werden können. Der Gemeindewahlausschuss wird voraussichtlich am 02.04.2019 tagen und über die Rechtmäßigkeit, die Reihenfolge der Wahlvorschläge etc. beschließen.

Am Freitag, den 05.04.2019 wird beabsichtigt, die zugelassenen Wahlvorschläge zu veröffentlichen. Hierbei werden neben dem Namen des Kandidaten auch die Anschrift, der Beruf, im amtlichen Mitteilungsblatt, dem Starzach Boten, veröffentlicht. Dies dient unter anderem dazu, dass die Wähler eine zweifelsfreie Zuordnung der Kandidaten treffen können.

Die Gemeinde Starzach veröffentlicht alle öffentlichen Bekanntmachungen seit mehreren Jahren auch auf der Homepage der Gemeinde (www.starzach.de). Für die Veröffentlichung der digitalen öffentlichen Bekanntmachung, die identisch mit der im Amtsblatt ist, ist eine Einwilligungserklärung aller Bewerber notwendig. Zudem erscheint der Starzach Bote so oder so digital auf der Homepage. Ohne eine Zustimmung aller Kandidaten dürfte diese Ausgabe nicht auf der Homepage erscheinen, was sicherlich nicht im Sinne der Bewerber ist.

Sollte ein Kandidat seine Einwilligung nicht erteilen, erfolgt keine Internetveröffentlichung der personenbezogenen Daten der Wahlvorschläge, was heißt, dass ausschließlich im Starzach Bote in der Papierausgabe die öffentliche Bekanntmachung erscheint. Die Kommunalaufsicht begründet dies damit, dass dies die Chancengleichheit der Bewerber beeinflussen könnte, wenn die einen Kandidaten mit allen persönlichen Angaben erscheinen und einzelne andere nicht.

Um dies zu vermeiden, bitten wir alle Kandidaten darum, der Gemeindeverwaltung zusammen mit dem eingereichten Wahlvorschlag diese Einwilligungserklärung pdf button ausgefüllt zugehen zu lassen.

Dies ist auch im Interesse der Wähler, da sich viele über die Homepage der Gemeinde Starzach über die Kandidaten informieren.

Nach der Wahl am 26.05.2019 werden die Inhalte wieder von der Homepage genommen.