Starzach2025

Erstellungsdatum 2019-05-14 14:18:26

Die Gemeindeverwaltung hat festgestellt, dass auf dem Gemeindegebiet Wahlplakate beschmiert oder abgehangen und weggeworfen wurden.

Dies stellt eine Sachbeschädigung und somit eine Straftat nach §303 StGB dar.

In diesem Paragraphen heißt es: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Der Versuch ist strafbar. Bei Verurteilung kann eine Freiheitsstrafe zu drohen.

Die Gemeindeverwaltung appelliert an die Vernunft aller Einwohnerinnen und Einwohner und bittet die Beschädigungen zu unterlassen.