Starzach2025

Erstellungsdatum 2022-10-14 07:09:45

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Schloss Weitenburg, 1. Änderung“, Ortsteil Sulzau, im Regelverfahren aufzustellen, den Entwurf der Planänderung gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 26.08.2022 maßgebend.

Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Planuebersicht

Er umfasst das Flurstück 406, Gemarkung Sulzau und überplant damit das Gutshofareal in unmittelbarer Nähe zum Schloss Weitenburg.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass durch weitergehende Nutzungsmöglichkeiten dem Bestand des Schlosses Weitenburg zeitgemäßes Entwicklungspotential eingeräumt wird. Das bedeutet, dass dem Schloss Weitenburg eine rechtliche Grundlage für Bestand und Weiterentwicklung gegeben wird, damit es weiterhin mit seinen traditionellen Nutzungen wie Hotel, Gastronomie, Land- und Forstwirtschaft und Golfen rechtlich gesichert ist und wirtschaftlich bestehen kann. Dabei steht im absoluten Vordergrund, dass die ergänzenden Nutzungen im direkten Zusammenhang mit dem Schloss Weitenburg und mit seinem Betrieb als Tourismus- und Gastronomiebetrieb, sowie mit dem dazugehörigen Golfplatz und den Flächen für Land- und Forstwirtschaft stehen. Es ist ausdrückliches Ziel, das Fortbestehen der historischen Gesamtanlage bzw. des Gesamtbildes nachhaltig zu sichern.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirken (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BauGB).

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung einschließlich des Umweltberichts wird vom 24.10.2022 bis einschließlich Mittwoch, 23.11.2022 bei der Gemeindeverwaltung Starzach, Hauptstraße 15, 72181 Starzach, montags, mittwochs, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und dienstags von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):
Der Umweltbericht liegt als Entwurf vom 17.08.2022 vor.
Bezüglich der Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung wurde festgestellt, dass sowohl bezüglich Fledermaus-, Vogel- und weiteren Arten der Eintritt der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG ausgeschlossen werden können.

Die Umweltauswirkungen werden aufgeteilt nach den Schutzgütern Fläche, Mensch, Arten und Lebensräume, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern untersucht.

Die zu erwartende Beeinträchtigung für alle genannten Schutzgüter wurde jeweils als nicht erheblich eingestuft.

Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Starzach, Hauptamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter https://starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen eingestellt.

Starzach, 11.10.2022
gez.
Thomas Noé
Bürgermeister

Unterlagen (ZIP-Datei)