Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 des Abwasserzweckverbands Börstingen
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 19.10.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Diese Satzung wird - nachdem sie der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wurde – nun bekannt gegeben.
Starzach, den 30.11.2022
gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender
Die Verbandsverwaltung möchte nunmehr darauf hinweisen, dass die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan des Abwasserzweckverbands Börstingen für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung i.V. mit § 5 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 GKZ in der Zeit vom
12.12.2022 bis 20.12.2022
je einschließlich öffentlich zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten auf dem Rathaus in Starzach-Bierlingen, Zimmer Nr. 32 ausliegt.
Starzach, den 30.11.2022
gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender