Aktuell

Öffentliche Bekanntmachung - Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Starzach vom 30.06.2025 (gültig ab 01.01.2026)

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04. Juli 2025

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 30.06.2025 folgende Satzung beschlossen.

Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.

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Videoaufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2025

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01. Juli 2025

Bis Montag, den 07. Juli 2025 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2025 ansehen.

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Hinweise zum Eichenprozessionsspinner - Gesundheitsrisiken und Vorsichtsmaßnahmen

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26. Juni 2025

Der Eichenprozessionsspinner ist eine Schmetterlingsraupe, die insbesondere durch ihre Brennhaare Gesundheitsgefahren birgt. Diese feinen Haare enthalten ein Nesselgift, das bei Kontakt Hautreizungen, Juckreiz, Augenreizungen und in manchen Fällen auch Atemprobleme oder allergische Reaktionen auslösen kann. Besonders Allergiker können schwere gesundheitliche Folgen erleiden.

VZ K 92 Vorsicht Eichenprozessionsspinner verursacht allergische Reaktionen Halten Sie sich von den Raupen und Nestern fern mit Abbildung RaupenErkennen:
Die Raupen sind ab dem 3. Larvenstadium behaart und bilden die gefährlichen Brennhaare. Sie treten häufig in Gruppen, sogenannten Prozessionen, an Eichen auf. Auffällige Gespinste (Nester) befinden sich am Stamm oder an Ästen.

Gefahren:
Die Brennhaare können sich bei Berührung lösen und allergische Reaktionen hervorrufen. Symptome sind Hautausschlag, Juckreiz, Augenreizungen und Atembeschwerden.

Verhalten:
Meiden Sie befallene Bereiche konsequent. Berühren Sie die Raupen und ihre Gespinste nicht. Schützen Sie besonders empfindliche Hautpartien wie Nacken, Hals und Unterarme mit Kleidung. Bei unbeabsichtigtem Kontakt sollten Sie sofort duschen, Haare waschen und die Kleidung wechseln.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Vorsicht an Grillstellen und Waldrändern sowie auf Spielplätzen mit Eichenbaumbestand. Der Gemeinde bekannte Stellen an öffentlichen Plätzen mit Befall durch den Eichenprozessionsspinner werden durch entsprechende Warnschilder und Absperrungen kenntlich gemacht.

Sofern Ihnen Nester oder Raupen an öffentlichen Plätzen auffallen, so können Sie der Gemeindeverwaltung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne eine Mitteilung zukommen lassen. 

Schützen Sie Ihre Gesundheit - bleiben Sie wachsam! Vielen Dank vorab!

Ihre Gemeindeverwaltung

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Rauchmeldertag 2025 - Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverband

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13. Juni 2025

PRESSEMITTEILUNG - PRESSEMITTEILUNGFeuerwehrverband

Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V.

70794 Filderstadt, Karl-Benz-Straße 19

Tel. 0711 12851611, Telefax 0711 12851615

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.fwvbw.de

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Rauchmelder retten Leben:

Nach Alarmierung durch einen Rauchmelder zuhause bleibt nur wenig Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. Doch die meisten Menschen wissen nicht, wie man sich im Brandfall richtig verhält und bringen sich damit unnötig in Lebensgefahr, indem sie z.B. ins verrauchte Treppenhaus laufen.

Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V. informiert zum Rauchmeldertag 2025

Ein Rauchmelder ist der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung: Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken.

Der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.

Seit nun 25 Jahren unterstützen Feuerwehren die Initiative „Rauchmelder retten Leben“.  Mit dem bundesweiten Rauchmeldertag am Freitag, den 13. Juni, sollen die Geräte wieder mehr in den Vordergrund gerückt werden.

Was tun, wenn’s brennt? Das richtige Verhalten im Brandfall

Rauchmelder sind mittlerweile ich allen Bundesländern Pflicht. Doch die wenigsten Menschen haben einen Plan, wie sie bei einem überraschenden Brand in der Wohnung richtig reagieren sollen. Vor allem nachts, wenn man durch den Alarm des Rauchmelders aus dem Schlaf gerissen wird, gilt es schnell zu reagieren. In der Regel hat man nach Auslösen des Rauchmelders nämlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Hinzu kommt, dass ein Brandfall ein höchst erschreckendes Erlebnis und von den Betroffenen mangels Erfahrung auch nicht einzuschätzen ist. Daher wird von der Feuerwehr dringend empfohlen, sich vorher mit der ganzen Familie darüber Gedanken zu machen.

Auf der Basis einer vom Gemeinsamen Ausschuss Brandschutzaufklärung/Brandschutzerziehung des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes soll die Bevölkerung daher über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt werden.

Animationsclip des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zum Verhalten im Brandfall

Der Feuerwehr-Löwe Badele und sein Freund der kleine Elefant Württele erklären wie einfach man sich bei einem Brand richtig verhält und was genau dann zu tun ist.

Diesen Animationsclip findet man auf unserem Youtube-Kanal unter https://youtu.be/mNo_KCtK3to. Weitere begleitende Unterlagen zum Clip sind auf unserer Homepage unter https://www.fwvbw.de/verhalten-im-brandfall-handreichung-und-arbeitsmittel,307.html verfügbar.

Informationsmaterial:

Informationsflyer Rauchmelder retten Leben

Informationsflyer Verhalten im Brandfall

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BW-Kommunalbarometer Mai 2025 – Jäger: „Weckruf und Auftrag an alle, die politisch Verantwortung tragen“

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13. Juni 2025

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat Anfang Mai eine Blitzumfrage unter seinen 1.065 Mitgliedsstädten und -gemeinden durchgeführt. 685 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich beteiligt – das entspricht fast zwei Dritteln aller Kommunen im Land.

Der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Steffen Jäger sieht in den Ergebnissen einen unmissverständlichen Auftrag an Bund und Land: „Mit dem Amtsbeginn der neuen Bundesregierung und den bevorstehenden Haushaltsentscheidungen beginnt eine neue politische Phase – auf Bundes- wie auf Landesebene. Diese Phase der Neujustierung muss genutzt werden, um den Kommunen wieder das zurückzugeben, was sie am dringendsten brauchen: Handlungsfähigkeit. Bund und Land stehen in der Pflicht.“

Klare Priorität: Kommunalfinanzen stabilisieren

Laut Umfrage fordern 81 % der Kommunen als vordringlichste Maßnahme der neuen Bundesregierung die Stärkung der Kommunalfinanzen. Das bestätigt auch die aktuelle KfW-Analyse zum Rekorddefizit sowie zu den Zukunftssorgen der Kommunen.

Jäger erinnert: „Die Kommunen in Baden-Württemberg haben im Jahr 2024 ein Defizit von über drei Milliarden Euro erlitten. Die Aussichten für 2025 sind noch düsterer, das hat die aktuelle Mai-Steuerschätzung in ernüchternder Weise bestätigt. Allein für das laufende Jahr wurde den baden-württembergischen Kommunen eine weitere Reduktion der Einnahmen in Höhe von 383 Mio. Euro prognostiziert. Bis 2029 summieren sich die Mindereinnahmen sogar auf fast 1,5 Milliarden Euro. Zugleich galoppieren die Ausgaben weiter davon. Dies spiegelt sich auch in unserem Barometer wider. Wenn 82 % der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unserem BW-Kommunalbarometer vom Mai 2025 eine kurzfristige Stabilisierung der Kommunalfinanzen fordern, dann ist klar: Jetzt muss grundlegend gehandelt werden.

Die vergangene Woche vom Land zugesagte Liquiditätshilfe ist hier ein notwendiger und richtiger Zwischenschritt, den die Städte und Gemeinden anerkennen. Damit werden Zahlungen aber lediglich vorgezogen. Wir brauchen deshalb dringend auch eine strukturelle Stabilisierung der Kommunalhaushalte. Die Finanzlage ist mehr als ein Zahlenwerk – sie ist ein Maßstab für politische Wahrheit. Wenn Haushalte ins Defizit rutschen, wird der politische Anspruch auf Handlungsfähigkeit zur Illusion.“

Auswirkungen spürbar: Einrichtungen schließen, Leistungen kürzen?

Drei Viertel der Kommunen bewerten ihre Haushaltslage bis 2027 als kritisch oder existenzbedrohend. Als Hauptbelastungen gelten Liquiditätsprobleme (47 %) und steigende Abschreibungen (30 %). Der Gemeindetagspräsident warnt eindringlich vor den drastischen Konsequenzen: „Investitionen werden gestoppt oder sind es bereits, Gebühren und Steuern werden erhöht, Einrichtungen geschlossen, freiwillige Leistungen gekürzt. Übersetzt heißt das: die Sanierung der Sporthalle, des Kindergartens oder der Schule müssen ausfallen, Investitionen in Klimaschutz oder Klimawandelanpassung werden gestrichen, die Nutzungsgebühren steigen, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer reichen nicht mehr aus, Frei- und Hallenbäder lassen sich nicht mehr halten, die Vereinsförderung kommt auf den Prüfstand, Öffnungszeiten in Kitas oder auch der Bibliothek müssen reduziert werden. Damit steht das Fundament kommunaler Daseinsvorsorge auf dem Spiel.“

Reform statt Flickwerk: Kommunen fordern Strukturwandel

Neben Finanzfragen rückt für die Kommunen die Umsetzbarkeit politischer Entscheidungen vor Ort in den Fokus. Sie fordern realistische Aufgabenverteilungen, echte Konnexität und eine ehrliche Debatte über die Grenzen der staatlichen Leistungsfähigkeit. „Deutschland – und auch Baden-Württemberg – hat über Jahre, ja Jahrzehnte über seine Verhältnisse gelebt. Anspruch und Wirklichkeit müssen wieder ins Lot gebracht werden. Wir brauchen eine gesamtstaatliche Reform mit klaren Prioritäten und realistischen Aufgaben“, so Jäger.

Bürokratieabbau wichtiger als Migrations- und Digitalpolitik

93 % der Kommunen sehen im Bürokratieabbau und der Verwaltungsmodernisierung das drängendste Handlungsfeld – noch vor Migration (69 %) und Digitalisierung (40 %). „CDU, CSU und SPD haben sich klar zum Bürokratieabbau bekannt. Jetzt braucht es einen Entbürokratisierungsplan mit konkreten Maßnahmen. Denn ohne funktionierende Verwaltung und wirtschaftliche Dynamik gibt es keine staatliche Handlungsfähigkeit.“

Erwartungen an Bund, Land und Bundesrat

Die Kommunen sprechen sich mehrheitlich dafür aus, dass das Land Baden-Württemberg – wenn nötig – den erweiterten Verschuldungsspielraum von 0,35 % des BIP gezielt zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen nutzt. Eine dauerhafte Finanzierung über neue Schulden lehnen sie jedoch ab.

Die Erwartung der Städte und Gemeinden fasst Jäger zusammen: „Kurzfristig geht kein Weg an einer Stabilisierung der Kommunalfinanzen vorbei – notfalls auch über Verschuldung. Aber das darf kein Dauerzustand sein. Wir brauchen einen ehrlichen und wahrscheinlich auch schmerzhaften Reformprozess. Jetzt.“

Infrastruktur-Sondervermögen: Vertrauen statt Antragspflicht

Beim Bundes-Sondervermögen für kommunale Infrastruktur (voraussichtlich 13 Milliarden Euro für Baden-Württemberg über 12 Jahre) erwarten die Kommunen eine einfache, pauschale Verteilung ohne enge Zweckbindung. „Die Städte und Gemeinden erkennen die Chance zum Abbau des Sanierungsstaus – etwa in Schulen, Kitas, Brücken, Straßen und weiteren Einrichtungen. Dabei wissen sie selbst am besten, was vor Ort am dringendsten notwendig ist. Jetzt ist der Moment, Vertrauen zu zeigen: Vertraut den Kommunen – und spart euch die Antragsformulare“, appelliert Jäger an Bund und Land.

Ein ehrliches Lagebild – und ein Weckruf

Jäger mahnt: „Dieses Barometer ist mehr als eine Stimmungsabfrage. Es ist ein Weckruf, ein ehrliches Lagebild – und ein Auftrag an alle, die politische Verantwortung tragen. Wir brauchen jetzt eine strukturelle Stärkung der Kommunalfinanzen und eine konsequente Reform der staatlichen Leistungsversprechen. Denn starke Kommunen sind kein Luxus, sie sind das Rückgrat unseres Staatswesens.“

Hintergrund: An der Umfrage der 1.065 Mitgliedsstädte und -gemeinden im Zeitraum 6. Mai 2025 bis 9. Mai 2025 haben sich 685 Kommunen beteiligt. Folgende Fragen wurden gestellt:

1a) „Was sollte die neue Bundesregierung aus Sicht Ihrer Kommune als Erstes anpacken?“ (Mehrfachnennung: max. 2 Antworten)

  • Kommunalfinanzen stärken (Reform der Finanzverfassung, echte Konnexität, Investitionsfähigkeit wiederherstellen): 558 (81,46%)
  • Politische Entscheidungen wieder stärker auf Umsetzbarkeit vor Ort und verfügbaren Ressourcen ausrichten: 326 (47,59%)
  • Mehr echte kommunale Selbstverwaltung statt neuer Förderprogramme und engere Standards (Weniger Aktionismus, mehr Freiraum für kommunale Lösungen.): 313 (45,69%)
  • Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen (Vom Wohnungsbau bis zur Energie- und Wärmewende. Verfahren einfacher und schneller machen.): 134 (19,56%)
  • Andere: 12 (1,75%)

1b) Welche Themen sollte die neue Bundesregierung aus Sicht Ihrer Kommune als Erstes angehen?
(Mehrfachnennung: max. 3 Antworten)

  • Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung: 638 (93,14%)
  • Migrationspolitik: 474 (69,2%)
  • Digitalisierung: 275 (40,15%)
  • Wohnungsbau: 203 (29,64%)
  • Klimaschutz und Klimawandelanpassung: 93 (13,43%)
  • Andere 52 (7,59%)

2) Was sind geeignete Instrumente, um den angekündigten Politikwechsel bzw. die Zeitenwende zum Ausdruck zu bringen?

(Mehrfachnennung: max. 3 Antworten)

  • Fokussierung des Staates auf Kernaufgaben und Daseinsvorsorge: 578 (84,38%)
  • Ehrliche Kommunikation gegenüber den Bürgern („reinen Wein“): 458 (66,86%)
  • Konsolidierung der konsumtiven staatlichen Ausgaben: 408 (59,56%)
  • Hohe Priorität auf Verteidigungsfähigkeit legen: 248 (36,20%)
  • Höhere Wochenarbeitszeit / längere Lebensarbeitszeit: 102 (14,89%)
  • Andere 29 (4,23%)
  • Steuererhöhungen: 12 (1,75%)

3) Wie dringend ist eine kurzfristige Stabilisierung der Kommunalfinanzen?

  • Diese Maßnahme hat höchste Priorität, da ansonsten die kommunale Aufgabenerfüllung gefährdet ist. 559 (81,61%)
  • Diese Maßnahme ist wichtig, da die kommunalen Haushalte langsam in eine Schieflage geraten. 123 (17,96%)
  • Diese Maßnahme ist im Vergleich zu anderen Notwendigkeiten noch nicht prioritär. 2 (0,29%)
  • Die Kommunalfinanzen benötigen keine Stabilisierung. 1 (0,15%)

4) Soll das Land den durch die Grundgesetzänderung erweiterten Kreditspielraum (0,35% des BIP) gezielt zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen einsetzen?

  • Nein - das Land sollte den Kreditspielraum gar nicht nutzen. 48 (7,05%)
  • Ja - dringend notwendig, gerade für die Kommunalfinanzen. 263 (38,62%)
  • Ja - aber zeitlich befristet. Zugleich müssen die strukturellen staatlichen Leistungszusagen reduziert werden. 370 (54,33%)

5) Wie bewerten Sie die mittelfristige Haushaltslage Ihrer Kommune (2025 - 2027)? 

  • 17 (2,48%)
  • Belastet, aber steuerbar. 166 (24,23%)
  • 344 (50,22%)
  • Eigenständige Handlungsfähigkeit droht zu entfallen. 158 (23,07%)

6) Was ist aktuell die größte Belastung für Ihren Haushalt?

  • Liquiditätsprobleme aus dem investiven Betrieb. 153 (22,70%)
  • Nichtzahlungsrelevante Belastungen (z.B. Abschreibungen). 205 (30,42%)
  • Liquiditätsprobleme aus dem laufenden Betrieb. 316 (46,88%)

7) Mit was ist bei Ihnen zu rechnen, erfolgen keine maßgeblichen Entlastungen Ihres Haushalts? (Mehrfachnennung: max. 3)

  • Andere 41 (6,01%)
  • Schließung von Einrichtungen bzw. Kürzung von Leistungen. 432 (63,34%)
  • Erhöhung von Gebühren, Steuern und Entgelten. 559 (81,96%)
  • Aufschieben von Investitionen. 622 91,20%)

8) Ist der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 1. August 2026 aus Ihrer Sicht umsetzbar?

  • Ja - vollständig umsetzbar. 23 (3,36%)
  • Ja - bei ausreichender Finanzierung. 220 (32,16%)
  • Nein - nur mit längerer Übergangsfrist. 33 (4,82%)
  • Nein - nur mit längerer Übergangsfrist und ausreichender Finanzierung. 296 (43,27%)
  • Nein - strukturelle Hürden bleiben für eine vollständige Erfüllung zu groß. 112 (16,37%)

9a) Wie sollte das Sondervermögen des Bundes umgesetzt werden?

  • Abwicklung über klassische Förderprogramme. 22 (3,24%)
  • Abwicklung bzw. Auszahlung über kommunale Investitionspauschale (KIP). 233 (34,26%)
  • Abwicklung über pauschale Zuweisung mit schlankem Verwendungsnachweis. 425 (62,50%)

9b) Welche Investitionen sollten ermöglicht werden?

  • Begrenzung auf wenige Verwendungszwecke, um damit bundespolitische Ziele mit gebündelten Mitteln umzusetzen. 86 (12,63%)
  • Keine inhaltlichen Beschränkungen. Die Kommunen wissen am besten, welche Investitionen gerade dringlich sind. 595 (87,37%)

9c) Welche Ko-Finanzierung halten Sie für leistbar?

  • Die Ko-Finanzierung sollte wie in den etablierten Förderprogrammen ausgestaltet sein (z.B. > 10%) 99 (14,64%)
  • Eine Ko-Finanzierung ist in unserer Stadt/Gemeinde angesichts der Haushaltssituation nicht leistbar. 178 (26,33%)
  • Eine geringe Ko-Finanzierung (z.B. 10 Prozent) ist leistbar und zur Steuerung sinnvoll. 399 (59,02%)

10) Wo liegen die größten Investitionsbedarfe in Ihrer Kommune?
(Mehrfachnennung: max. 3)

  • Verwaltungsgebäude 143 (20,91%)
  • Sportstätten 150 (21,93%)
  • Kita 256 (37,43%)
  • Energie- und Wärmewende (z.B. energetische Gebäudesanierung, Wärmenetze) 311 (45,47%)
  • Feuerwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz 323 (47,22%)
  • Schulen 335 (48,98%)
  • Brücken und Straßen 403 (58,92%)

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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern im Gehweg- und Straßenbereich

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05. Juni 2025

Mit Beginn der Vegetationszeit kommt es wieder vor, dass Bäume, Hecken und Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und dessen uneingeschränkte Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer/innen damit beeinträchtigt wird. Im Interesse der Verkehrssicherheit sowie zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen werden alle Grundstückseigentümer/innen bzw. Nutzungsberechtige von Grundstücken, welche an öffentliche Verkehrsflächen wie Straßen und Gehwege angrenzen, gebeten, den vorhanden Bewuchs in regelmäßigen Abständen selbst zu überprüfen und ggf. notwendige Rückschnittmaßnahmen hier möglichst zeitnah vorzunehmen.

LichtraumQuelle: Stadtwerke CelleFolgende Lichträume müssen hierbei beachtet und unbedingt freigehalten werden:

  • 4,50 m über der gesamten Fahrbahn (auch bei Feld-/Flurbegleitwegen),
  • 2,50 m über Geh- und Radwegen.
  • Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 50 Zentimeter reduziert werden.
  • An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken und Anpflanzungen stets so niedergehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.

In die genannten Bereiche dürfen keinerlei Anpflanzungen hineinragen. Dazu gehören auch Gewächse am Boden. Der Bewuchs entlang der Geh- und Radwege ist bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante bzw. bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Ebenso gefährdet sind Erwachsene, die mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den bewachsenen Gehweg verwenden. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht eine erhöhte Unfallgefahr.

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind, deren Freischneiden erforderlich ist.

Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder -schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.

Nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg dürfen Anpflanzungen und auch Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere Einrichtungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Wird ein Verstoß festgestellt, kann die Beseitigung der Beeinträchtigung von der zuständigen Behörde unter Fristsetzung verlangt werden. Nach Ablauf der Frist kann die Behörde die Beeinträchtigung auf Kosten des Betroffenen entfernen lassen.

Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht. Als Verkehrsteilnehmer/innen erwarten Sie, dass andere Eigentümer/innen bzw. Nutzungsberechtigte keine Gefahrensituationen schaffen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie als Eigentümer/in oder Nutzungsberechtigte/r bitte auch, dass Sie verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

Wichtiger Hinweis auf naturschutzrechtliche Bestimmungen:

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 01. März und dem 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Das Verbot gilt jedoch unter anderem nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs notwendig werden.

Ihre Gemeindeverwaltung

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