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Gemeinsame Presseerklärung vom Bayerischem Gemeindetag und Gemeindetag Baden-Württemberg

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07. November 2025

Im Rahmen der Messe „KOMMUNALE“ 2025 in Nürnberg, die in diesem Jahr erstmals vom Bayerischem Gemeindetag und Gemeindetag Baden-Württemberg mitorganisiert wurde, haben die Präsidien der beiden „Südverbände“ eine gemeinsame Position verabschiedet. Sie beschreibt die Lage der Kommunen und formuliert klare Forderungen an die politischen Entscheider. Sie macht deutlich, was jetzt zählt. Für eine gute Zukunft unserer Kommunen. Für eine gute Zukunft unseres Landes. Dr. Uwe Brandl und Stefen Jäger, die Präsidenten der Verbände, machten im Rahmen einer Pressekonferenz heute in Nürnberg denn auch deutlich:

„Was jetzt zählt, ist die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Sie entscheidet sich maßgeblich an der Basis – in unseren Kommunen. Gerade die Kommunen innerhalb der Südschiene haben in den letzten 75 Jahren gezeigt, dass sie Zukunft erfolgreich gestalten und Daseinsvorsorge zuverlässig gewährleisten können. Bund und Länder sind deshalb aufgefordert unsere Städte, Märkte und Gemeinden zu stärken, Vertrauen zu schenken, Spielräume eröffnen und sie fit zu machen für die kommenden Jahre. Mit konstruktiven Lösungen. Gemeinsam mit uns. Wir sind dazu bereit.“ 

…

 

„Gemeinsame Position

Was jetzt zählt: Zur Lage der Kommunen – im Süden und darüber hinaus.

Nach der Sommerpause von Bundes- und Landesregierung stehen wir vor einem Herbst der Entscheidungen. Denn die gegenwärtigen Herausforderungen sind riesig. Für unser Gemeinwesen und für unsere Demokratie.

Die Auswirkungen der gegenwärtigen Krisen spüren die Menschen auch und gerade in den Städten, Märkten und Gemeinden vor Ort. Denn das Leben der Menschen findet in unseren Kommunen statt. Die Zukunft unserer Demokratie entscheidet sich demnach auch und gerade vor Ort. Bund und Länder sind deshalb aufgefordert sich den Belangen unserer Kommunen zu widmen. Heute und jetzt.

Was jetzt zählt:

  1. Bund und Länder müssen die Städte, Märkte und Gemeinden bei den anstehenden Entscheidungen frühzeitig einbinden und ihren Argumenten Gehör schenken. Niemand weiß besser was für das Leben der Menschen gut ist als die Verantwortlichen vor Ort, in unseren Kommunen.
  2. Bund Länder müssen das Vertrauen in die Städte, Märkte und Gemeinden stärken. Pauschale Weitergabe der Sonderinvestitionsmittel statt komplexer Mikrosteuerung, keine neuen Leistungszusagen, die kommunal nicht erfüllbar sind und mehr Subsidiarität durch Stärkung der rechtlichen und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommunen.
  3. Bund und Länder müssen die Finanzausstattung unserer Kommunen nachhaltig sicherstellen und den Aufgabenkatalog unserer Städte, Märkte und Gemeinden einer konstruktiven Aufgabenkritik Denn klar ist: Wie es ist kann es nicht bleiben. Anders gewendet: Damit es für die Menschen bleibt wie es ist, muss sich alles ändern.
  4. Bund und Länder sind aufgefordert das Thema der Veranlassungskonexität ernst zu nehmen. Bereits bestehende sowie zukünftige Leistungen – auch und vor Allem im Sozialbereich – müssen ausfinanziert
  5. Bund und Länder müssen das Thema Standardabbau, eine echte Entbürokratisierung, deutliche Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und eine funktionierende und durchgängige Digitalisierung zur Chefsache machen. Andernfalls werden dringend notwendige Investitionen behindert und der anstehende Generationswechsel in unseren Verwaltungen wird nicht zu stemmen sein.

Die Handlungsfähigkeit unseres Staates entscheidet sich maßgeblich an der Basis – in unseren Kommunen. Gerade die Kommunen innerhalb der Südschiene haben in den letzten 75 Jahren gezeigt, wie erfolgreiche Daseinsvorsorge aussieht. Bund und Länder sind deshalb aufgefordert unsere Städte, Märkte und Gemeinden zu stärken, sie fit zu machen für die kommenden Jahre. Mit konstruktiven Lösungen. Gemeinsam mit uns. Wir sind dazu bereit. 

Die Präsidien von

Gemeindetag Baden-Württemberg und

Bayerischer Gemeindetag auf ihrer

gemeinsamen Präsidiumssitzung in Nürnberg,

am 22. Oktober 2025“

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Geschwindigkeitsreduzierung an der L 370, Starzach-Börstingen

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13. November 2025

Aufgrund von Bauarbeiten zur Errichtung eines Stahlgittermastes für Mobilfunk auf dem gemeindlichen Grundstück Flst.-Nr. 735/5 auf Gemarkung Börstingen, Buchhalde erfolgt an der L370 zwischen Starzach-Börstingen und Eutingen-Weitingen/Eyach in einem Teilbereich eine Geschwindigkeitsreduzierung in beide Fahrtrichtungen auf 70 km/h. Diese Anordnung gilt für den voraussichtlichen Bauzeitraum von Montag, 17.11.2025 bis Freitag, 06.02.2026. 

Um Beachtung und Verständnis wird gebeten.

Ihre Gemeindeverwaltung

L 370 Geschwindigkeitsreduzierung

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Volkstrauertag

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31. Oktober 2025

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Volkstrauertag ist ein Tag des stillen Gedenkens an alle Opfer von Krieg und Gewalt und zugleich ein Tag der Besinnung. Die Gedenkfeiern sollen uns an die Opfer der Weltkriege, die Opfer von Terror und Gewalt erinnern und uns ins Bewusstsein rufen, dass Frieden keine Selbstverständlichkeit ist und wir alles dafür tun müssen, uns für den Frieden in der Welt einzusetzen. Wie wichtig der Volkstrauertag als Gedenktag ist, erfahren wir leider aktueller denn je mit dem Krieg in der Ukraine und Nahen Osten. Umso wichtiger ist es in dieser Zeit, aller Opfer von Krieg, Terror und Gewaltherrschaft gemeinsam zu gedenken.

Die Gedenkfeiern finden wie folgt statt:

Allerheiligen (01.11.2025)

Bierlingen

Die Gedenkfeier findet im Anschluss an den Gräberbesuch (Beginn 13:30 Uhr) in der Kirche auf dem Friedhof statt.
Herr Bürgermeister Noé wird die Gedenkrede halten.

Volkstrauertag (16.11.2025)

Börstingen

Die Gedenkfeier findet im Anschluss an den Gottesdienst (Beginn Vorabendmesse 18:30 Uhr) in der Kirche statt.
Herr Bürgermeister Noé wird die Gedenkrede halten.

Felldorf 

Die Gedenkfeier findet im Anschluss an den Gottesdienst (Beginn 08:45 Uhr) beim Kriegerdenkmal statt.
Herr Bürgermeister Noé wird die Gedenkrede halten.

Sulzau

Die Gedenkfeier findet im Anschluss an den Gottesdienst (Beginn 10:15 Uhr) beim Kriegerdenkmal statt.
Herr Bürgermeister Noé wird die Gedenkrede halten.

Wachendorf 

Die Gedenkfeier findet im Anschluss an den Gottesdienst (Beginn 10:15 Uhr) am Kriegerdenkmal statt.
Gemeinderat Freiherr von Ow-Wachendorf wird die Gedenkrede halten.

Ich lade Sie herzlich zur Teilnahme ein.

Allen Mitwirkenden bei den Feierstunden sage ich persönlich, wie auch im Namen des Gemeinderates, herzlichen Dank.

Thomas Noé,

Bürgermeister 

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Der NETZMonitor: Ein neuer Service auf der Homepage der Gemeinde Starzach

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24. Oktober 2025

Online-Tool bietet transparenten Einblick in die Energiestruktur der Stadt

Wie weit ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Starzach bereits fortgeschritten? Wohin muss ich mich wenden, um meine PV-Anlage anzumelden? Fragen rund um die Energieversorgung beschäftigen viele Bürger*innen. Erste Anlaufstelle für entsprechende Informationen ist in der Regel der örtliche Stromnetzbetreiber.

In Starzach ist das die Netze BW. Das Unternehmen verfügt über alle relevanten ortsspezifischen Energiedaten und -fakten, die nun in einem so genannten NETZMonitor zur Verfügung gestellt werden.

Die aufbereiteten Informationen können jederzeit in einer übersichtlichen Darstellung und für alle frei zugänglich auf https://www.starzach.de/rathaus/dienstleistungen-a-z/details/6/177-stromversorgung abgerufen werden. Mit nur wenigen Klicks erhalten alle Interessierten so einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Energieinfrastruktur in Starzach.

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Stellenangebot Ausbildungen in den Kindertageseinrichtungen

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23. Oktober 2025

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen bietet in ihren Kindertageseinrichtungen verschiedene Ausbildungsplätze/-wege zum Ausbildungsstart am 01.09.2026 an:

  • Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Erzieher/in (m/w/d)
  • Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Sozialpädagogische Assistenz (m/w/d)
  • Direkteinstieg Kita - Sozialpädagogische Assistenz (m/w/d)
  • Anerkennungsjahr (AJ) im Rahmen der Ausbildung zum/zur Erzieher/in oder zur Sozialpädagogischen Assistenz (m/w/d)

Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Betreuung und Förderung der Kinder im Bereich der Kindertageseinrichtung
  • Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern und Kooperationspartnern
  • Transfer und Anwendung der Ausbildungsinhalte in die Praxis unter qualifizierter Anleitung
  • Mitwirkung und Unterstützung bei Projekten und Aktionen der Einrichtungen

Ihr Bewerbungsprofil:

  • Spaß an der Arbeit mit Kindern
  • Freude an der Arbeit im Team
  • Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität
  • Ausbildungsvertrag bzw. Nachweise zur entsprechenden (begleitenden) Schulbildung in einem der genannten Ausbildungswege

Wir bieten:

  • abwechslungsreiche und interessante Ausbildung im pädagogischen Bereich
  • leistungsgerechte Vergütung nach TVAöD bzw. TVöD-SuE
  • moderne, dynamische Einrichtungen mit engagierten und motivierten Teams
  • individuelle Begleitung und Unterstützung deiner fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 30.11.2025 per E-Mail bei der

Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für weitere Auskünfte zu den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten/-wegen sowie unseren Einrichtungen steht Ihnen Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., gerne zur Verfügung, bei personalrechtliche Fragen Markus Stehle, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 07483 188-22.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Bodenrichtwerte aktualisiert zum Stichtag 01.01.2025

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17. Oktober 2025

Während die Quadratmeterpreise für landwirtschaftliche Flächen deutlich steigen, sinken die Werte für bebaubare Flächen in vielen Bereichen

Rottenburg. Alle zwei Jahre aktualisieren die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte. Nun liegen die neuen Werte zum Stichtag 01.01.2025 für die Stadt Rottenburg am Neckar sowie für die Gemeinden Ammerbuch, Hirrlingen, Neustetten und Starzach vor und können über die Homepage des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar unter

www.rottenburg.de/bodenrichtwerte

oder über das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes (BORIS-BW) kostenfrei abgerufen werden.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für die Mehrzahl der Grundstücke innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Der Bodenrichtwert bezieht sich dabei immer auf ein fiktives Grundstück (das sogenannte Richtwertgrundstück), das mit seinen jeweiligen Merkmalen bei jedem Bodenrichtwert angegeben wird.

Gegenüber der letzten Richtwertermittlung zum 01.01.2023 zeigen die neuen Bodenrichtwerte deutliche Veränderungen:

Der Wert von Wohnbauflächen sinkt im Durchschnitt um 6,9 %. Bei den gemischten Bauflächen beträgt der Rückgang 6,3 %. Der Wert von gewerblichen Bauflächen steigt dagegen leicht um 0,9 %. Einen deutlichen Zuwachs verzeichnen die Ackerflächen, die sich gegenüber den Werten aus dem Jahr 2023 im Durchschnitt um 9,8 % verteuern. Bei Grünlandflächen beträgt die Steigerung 3,3 %.

Damit kostet der durchschnittliche Bauplatz für ein Wohnbaugrundstück rd. 227,- €/m². Für gemischte Bauflächen werden aktuell rund 177,- €/m² bezahlt während die Gewerbegrundstücke mit rd. 72,- € deutlich günstiger sind. Für den Quadratmeter Ackerfläche werden rd. 3,10 €/m² aufgerufen, für Grünlandflächen werden etwa 2,80 €/m² bezahlt. Diese Werte beziehen sich jeweils auf den gesamten Dienstbezirk des Gutachterausschusses, der aus den genannten fünf Gemeinden besteht.

Diese Werte lassen sich deshalb so genau bestimmen, weil die Gutachterausschüsse alle Immobilienkaufverträge, die für Grundstücke in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossen werden, direkt von den jeweiligen Notaren zugesandt bekommen. Für die Ableitung der Bodenrichtwerte zieht der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar die Kaufverträge der letzten 5 Jahre heran, deren Quadratmeterpreise mit Hilfe eines mathematischen Verfahrens auf die Merkmale des Richtwertgrundstückes und den Stichtag der Richtwertermittlung umgerechnet werden. Damit bilden die Bodenrichtwerte und insbesondere deren Vergleich die tatsächlichen Entwicklungen am Immobilienmarkt ab.

Die nächste turnusmäßige Fortschreibung der Bodenrichtwerte erfolgt zum Stichtag 01.01.2027.

Immer dann, wenn sich in einem Gebiet der Entwicklungszustand des Grund und Bodens ändert, wenn also beispielsweise landwirtschaftliche Fläche durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu baureifem Land wird, müssen die Gutachterausschüsse weitere Berechnungen anstellen. In diesen Fällen wird für den neuen Entwicklungszustand (im Beispiel für baureifes Land), auch der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung (01.01.2022) ermittelt. Entsprechendes gilt, wenn der Gutachterausschuss eine neue Bodenrichtwertzone einführt. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 werden von den Finanzämtern zur Bewertung für die Landesgrundsteuer herangezogen und können unter anderem über das Portal GRUNDSTEUER-B der Finanzverwaltung kostenfrei abgerufen werden.

Stadtplanungsamt Rottenburg am Neckar, Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses

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