Über folgende Links werden die Wahlergebnisse der Gemeinde Starach veröffentlicht:
Landtagswahl:
Alternativ der Link zum Ergebnis des Wahlkreises Balingen:
Bürgerentscheid zu Mühlacker IV:
https://wahlergebnisse.komm.one/24/produktion/8416050/0/20260308/buergerentscheid/index.html
Sofern bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig vor der Wahl eintreffen, sollten Sie sich umgehend mit der Verwaltung in Verbindung setzen, spätestens aber bis Samstag, 7. März 2026, 12.00 Uhr. Das Rathaus ist bis zu diesem Zeitraum besetzt. Falls Sie persönlich erscheinen, bitten wir Sie zu klingeln.
Das Rathaus ist am Freitag bis 18:00 Uhr besetzt.
Telefonisch erreichen Sie die Verwaltung am Samstagvormittag unter 017650558899 oder unter 0748318828.
In den nächsten Tagen gehen Ihnen die Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser für das Abrechnungsjahr 2025 zu.
In diesem kombinierten Gebührenbescheid sind die im vergangenen Jahr fällig gewesenen Vorauszahlungsraten berücksichtigt, so dass sich mit den von Ihnen übermittelten Zählerständen entweder eine Überzahlung oder eine Restforderung ergibt.
Die Restforderungen werden am 16.04.2026 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig.
Denjenigen Gebührenschuldnern, welche der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird dieser Betrag zu diesem Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.
Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt Ihr Buchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Die Wasser- und Abwassergebühren 2025 haben sich gegenüber dem 2. Halbjahr 2024 nicht verändert. Die Gebühr für Frischwasser beträgt somit 2,32 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt.), die Gebühr für Schmutzwasser 3,16 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,42 €/m² versiegelter Grundstücksfläche.
Die Grundgebühr für einen Standard-Wasserzähler (Mehrstrahl-Nassläufer Q3=4 (R80) bleibt unverändert bei 1,33 €/Monat (zzgl. 7 % MwSt.).
Für „Spezial-Wasserzähler“ werden folgende Zählergebühren pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.) erhoben:
Auf der Grundlage Ihres Wasserverbrauchs des vergangenen Jahres wurden auch die künftigen, zum 31.05., 31.07., 30.09. und 30.11. fälligen Vorauszahlungsraten für das Jahr 2026 neu festgesetzt.
Zur Berechnung der Vorauszahlungsraten wurden die am 24.11.2025 durch den Gemeinderat beschlossenen und zum 01.01.2026 in Kraft getretenen, geänderten Gebühren (Frischwasser 1,90 €/m³ zzgl. 7 % MwSt., Schmutzwasser 4,89 €/m³, Niederschlagswasser 0,37 €/m²) zugrunde gelegt.
Diese neu festgesetzten Abschläge können Sie ebenfalls dem Gebührenbescheid für das Abrechnungsjahr 2025 entnehmen.
Im Gebührenbescheid sind auch die Abwassergebühren für die Zisternenwassernutzung für häusliches Brauchwasser enthalten. Alternativ wird hierbei der Zählerstand der zur Messung dieses Wasserverbrauchs speziell eingebauten Wasseruhr zugrunde gelegt oder aber es erfolgt die pauschale Veranlagung (wie vom jeweiligen Grundstückseigentümer gewünscht), wobei in diesem Falle eine pauschale Abwassermenge von 10 m³ pro Jahr und Person zugrunde gelegt wird. Dabei werden alle Personen berücksichtigt, die am Jahresende in dem betreffenden Wohngebäude amtlich gemeldet waren.
Darauf hinweisen möchten wir nochmals in diesem Zusammenhang, dass bei Mietwohnungen der Vermieter und nicht der Mieter den kombinierten Gebührenbescheid erhalten wird, zumal nach den jeweiligen Satzungen der Gemeinde nicht der Mieter, sondern der Vermieter bzw. Grundstückseigentümer Gebührenschuldner gegenüber der Gemeinde ist. Allerdings ist in diesen Fällen die Verbrauchsstelle (Mietwohnung) auf dem jeweiligen Bescheid ersichtlich.
Somit hat bei einem Mieterwechsel intern der Vermieter gegenüber dem auszuziehenden Mieter für die jeweilige Abrechnung Sorge zu tragen. Dies trifft auch bei Grundstücken mit mehreren Mietwohnungen zu, zumal in derartigen Fällen lediglich der Hauptwasserzähler abgelesen und dessen Messergebnis bei der Abrechnung zugrundegelegt wird. Dies bedeutet, dass bei einem Mieterwechsel der Zählerstand der jeweiligen Wasseruhr vom Vermieter in dessen eigenem Interesse festgehalten werden muss.
Auch bei einem Gebäudeverkauf sollte der Wasserzählerstand dem Steueramt mitgeteilt werden, damit zum Datum des Eigentumswechsels eine Abrechnung erstellt werden kann.
Sollten zu diesen Gebührenbescheiden Rückfragen bestehen, so steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Starzach,
Frau Rebmann: Tel. 07483/188-32 (E-Mail:
Frau Steffen: Tel. 07483/188-35 (E-Mail:
gerne zur Verfügung.
Zahlreiche Menschen aus der Region folgten dem Aufruf der DKMS und kamen am vergangenen Samstag zur Registrierungsaktion für Tobias und andere Blutkrebserkrankte in die Mehrzweckhalle nach Wachendorf. Mit ihrer Registrierung als potenzielle Stammzellspender:innen schenken sie nicht nur Tobias, sondern vielen Patientinnen und Patienten weltweit neue Hoffnung. Insgesamt kamen vor Ort über 90 Registrierungen für Tobias und andere Betroffene zustande.
Der Aktionstag war geprägt von großem ehrenamtlichem Engagement und beeindruckender Gemeinschaft. Über 15 Kuchenspenden wurden abgegeben, dazu kamen viele weitere Beiträge zur Verpflegung wie Getränkespenden und Leberkäsebrötchen. Mit viel Einsatz wurde organisiert, informiert und unterstützt – es entstand eine Atmosphäre, die von Zusammenhalt und Mitgefühl getragen war.
Ein besonderer Dank gilt dem DRK Ortsverein Starzach für die tatkräftige Unterstützung vor Ort. Ebenso danken wir allen freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie allen Personen und Unternehmen, die mit der Weiterverbreitung des Aufrufs zum Gelingen der Aktion beigetragen haben. Dieses starke Netzwerk aus Familie, Freundeskreis, Vereinen sowie regionalen Unternehmen hat eindrucksvoll gezeigt, was gemeinsam möglich ist.
Ihre Dankbarkeit bringt Tobias’ Mutter in bewegenden Worten zum Ausdruck:
„Ganz herzlichen Dank an alle, die nach Wachendorf zur DKMS-Aktion für unseren Tobias gekommen sind! Ein besonderer Dank geht an das DRK Ortsverein Starzach, an die DKMS, an alle freiwilligen Helfer und alle Geschäfte und Firmen, die unsere Plakate ausgehängt oder auch eigene Typisierungsaktionen gestartet haben - ohne Eure Hilfe wäre dieser Tag nicht möglich gewesen! Es wurden Unmengen an tollen Kuchen gebacken, Leberkäsweckle belegt und wir hatten so viele nette Gespräche…es war unbeschreiblich! Auch im Namen von Tobias, der sehr gerührt war von so viel Hilfe und Zuspruch: DANKE!“
Wer keine Zeit hatte vorbeizukommen, kann sich in nur wenigen Minuten über www.dkms.de/tobias das Registrierungsset nach Hause schicken lassen.
Die Registrierung geht ganz einfach und schnell:
Anschließend werden die Gewebemerkmale im Labor bestimmt.
Achtung: Spender:innen, die bereits registriert sind, müssen nicht erneut teilnehmen.
Nach Abschluss der Registrierung stehen die pseudonymisierten Daten für die weltweite Spendersuche zur Verfügung. Eine Stammzellspende ist ab dem 18. Geburtstag und bis zum 61. Lebensjahr möglich. Besonders wichtig sind junge Spender:innen, denn aus medizinischen Gründen werden sie häufiger für eine Stammzellentnahme angefragt.
Auch eine Geldspende kann Leben retten, denn der gemeinnützigen DKMS entstehen für die Neuaufnahme jeder Spenderin oder jedes Spenders Kosten in Höhe von 50 Euro.
DKMS Spendenkonto
Empfänger: DKMS Donor Center gGmbH
IBAN: DE81 7004 0060 8987 0009 58
Verwendungszweck: Tobias
Hintergründe und Bildmaterialien zu diesem Aufruf finden Sie unter: https://mediacenter.dkms.de/patientenaktion/tobias-will-leben/
Wer wir sind:
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Baugebiet „Mühlacker III“ ein Bauplatzvergabeverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Bauplatzvergaberichtlinie und Vergabekriterien vom 29.09.2021.
Der Gemeinderat hat für die im Baugebiet „Mühlacker III“ zur Verfügung stehenden Bauplätze folgende Bauplatzpreise festgelegt:
Bewerbungen können vom 01.03.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Gemeinde Starzach eingereicht werden. Vor und nach dieser Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabekriterien und Richtlinie, der Bewerbungsbogen sowie der Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Gemeinde Starzach veröffentlicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsformular Bauplatzvergabe Mühlacker III
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Starzach
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