Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag 17. Oktober 2025 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 15:00 Uhr mit einer Waldbegehung (Treffpunkt Waldkapelle beim Kreuzweg Bierlingen). Danach wird die Sitzung ab ca. 17:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach fortgesetzt
Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.
Aufgrund eines ganztägigen Erste-Hilfe-Kurses ist das Rathaus am Mittwoch, 15.10.2025 geschlossen
Wir bitten Sie um Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Starzach als Kitaträger, sowie die jeweiligen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Starzach bieten interessierten Eltern Besichtigungstermine in den Kindertageseinrichtungen an.
Die Besichtigungstermine finden wie folgt statt:
Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ in Wachendorf, 20.10.2025 um 16:15 Uhr
Leitung: Frau Birgitta Warkall, Telefon 07478 507
Kindertageseinrichtung „Neckarzwerge“ in Börstingen, 21.10.2025 um 14:15 Uhr
Leitung: Frau Helen Damm, Telefon 07457 4334
Kindertageseinrichtung „Villa Sausewind“ in Felldorf, 22.10.2025 um 14:15 Uhr
Leitung: Frau Marion Mengis, Telefon 07483 1387
Kindertageseinrichtung „LaLeLu“ in Bierlingen, 23.10.2025 um 16:15 Uhr
Leitung: Frau Daniela Pape, Telefon 07483 467
Falls Sie Interesse an einer Besichtigung haben, melden Sie sich bitte verbindlich bei der jeweiligen Kindertageseinrichtungsleitung telefonisch an.
Da es sich um einen Besichtigungstermin handelt, sind Anmeldungen bezüglich der Platzvergabe an diesen Terminen ausgeschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung den Bebauungsplan „Vogtäcker“ im Ortsteil Sulzau zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am 30.09.2025 als Satzung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229, 231) und der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 30.09.2025 für den „FriedWald Starzach“ folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 15 Abs. 1 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes (BestattG BW) vom 21.07.1970 (GBl. S. 395, S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2021 (GBl. S. 55), in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S.229, 231), hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 30.09.2025 für den „FriedWald Starzach“ folgende Friedhofsordnung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
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