Aktuell

Rathaus geschlossen

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06. Mai 2026

Das Rathaus hat am Brückentag (15.05.) geschlossen.

Die Gemeindeverwaltung

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Online-Brennholzverkauf über www.holzfinder.de

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04. Mai 2026

Jetzt anpacken! – im Sommer an den Winter denken.

Der Nächste Winter kommt bestimmt – und mit ihm die gemütlichen Abende am warmen Kamin.

Sichern Sie sich schon jetzt ihr nachhaltig und regional geerntetes Brennholz uns den heimischen Wäldern.

Brennholz gibt es ab jetzt ganzjährig unter HOLZFINDER.DE

Im Holzfinder können Sie das ganze Jahr über Brennholz

Suchen I Kaufen I Sägen.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe?

Die Holzverkaufsstelle erreichen Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

oder unter 07071 207-1423 bzw. -1430.

Weitere Informationen: www.kreis-tuebingen.de/forst

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Öffentliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Starzach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) vom 01.05.2026

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01. Mai 2026

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FWG) hat der Gemeinderat am 27. April 2026 2025 folgende Satzung beschlossen

Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.

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Öffentliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES) vom 01.05.2026

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01. Mai 2026

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 16 FwG hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 27.04.2026 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen.

Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.

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Landkreisweite Probealarme der Sirenen

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23. März 2026

Sirenen dienen dazu, die Bevölkerung in besonderen Situationen schnell und unüberhörbar zu erreichen. Ihr markantes Signal durchdringt den Alltag und macht sofort aufmerksam. So können viele Menschen gleichzeitig auf mögliche Gefahren hingewiesen werden und erhalten eine schnelle Orientierung im Notfall.

Damit im Ernstfall alles zuverlässig funktioniert, werden die Sirenen regelmäßig überprüft und getestet. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist noch bekannt, dass unsere Sirenen früher am ersten Samstag im Monat zu hören waren. Seit diesem Jahr gibt es jedoch ein einheitliches Vorgehen im gesamten Landkreis Tübingen. Die Sirenenproben erfolgen nun nach einem gemeinsamen Konzept für alle Gemeinden im Landkreis.

Die Probewarnungen der Sirenen finden im Jahr 2026 an folgenden Terminen statt

04. April 2026

04. Juli 2026

10. September 2026 (bundesweiter Warntag)

10. Oktober 2026

Die Warnung erfolgt jeweils um 11:00 Uhr, die Entwarnung um 11:45 Uhr.

Die verschiedenen Sirenentöne haben unterschiedliche Bedeutungen. Eine Übersicht und Erklärung der Signale finden hier.

Sollten Ihnen im Zusammenhang mit den Sirenenproben Unregelmäßigkeiten auffallen – zum Beispiel wenn eine Sirene nicht zu hören ist oder ungewöhnliche Signale auftreten – bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Hinweise aus der Bevölkerung sind für uns sehr hilfreich, denn nur so können mögliche Probleme erkannt und behoben werden. Sie können sich hierfür gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 07483 188-31 wenden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik „Leben und Wohnen – Im Notfall“.

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Bauplatzvergabe dreier Bauplätze im Bebauungsplangebiet Mühlacker III in Sulzau

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27. Februar 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Baugebiet „Mühlacker III“ ein Bauplatzvergabeverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Bauplatzvergaberichtlinie und Vergabekriterien vom 29.09.2021.

Der Gemeinderat hat für die im Baugebiet „Mühlacker III“ zur Verfügung stehenden Bauplätze folgende Bauplatzpreise festgelegt:

  • Flst. Nr. 10/11, Wohnbebauung, 293.000,00 €    [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 10/12, Wohnbebauung, 218.000,00 € [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 12/15, Wohnbebauung, 208.000,00 € [380 €/m²]

Bewerbungen können vom 01.03.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Gemeinde Starzach eingereicht werden. Vor und nach dieser Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabekriterien und Richtlinie, der Bewerbungsbogen sowie der Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Gemeinde Starzach veröffentlicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungsformular Bauplatzvergabe Mühlacker III

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Starzach

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