Aktuell

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 08.03.2026

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13. März 2026

Die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 08.03.2026 kann hier heruntergeladen werden.

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Stellenangebot pädagogische Fachkräfte (m/w/d)

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13. März 2026

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere engagierte

pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
in Voll- und Teilzeit (unbefristet)

die mit Herz, Kreativität und Freude Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und gemeinsam mit uns eine lebendige, wertschätzende Lern- und Lebensumgebung gestalten möchten.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Pädagogische Betreuung, Förderung und Bildung der Kinder im Bereich einer Kindertageseinrichtung.
  • Selbstständige Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Angebote sowie aktive Mitgestaltung von Projekten und Veranstaltungen unter Einbringung eigener Ideen, Kompetenzen und Stärken.
  • Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsprozessen.
  • Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und motorischen Kompetenzen der Kinder in Alltag und Projekten.
  • Gestaltung eines sicheren, anregenden und liebevollen Umfelds, in dem sich Kinder frei entfalten können.
  • Wertschätzende Zusammenarbeit mit Eltern und Unterstützung der Erziehungspartnerschaft.
  • Engagierte Teamarbeit: gegenseitige Unterstützung, offene Kommunikation, Humor und gemeinsame Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit.
  • Mitwirkung an der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption und Umsetzung von Qualitätsstandards, Schutzkonzepten und Hygienerichtlinien.

Ihr Bewerbungsprofil:

Sie passen perfekt zu uns, wenn Sie nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch mit Herz, Engagement und Freude im pädagogischen Alltag wirken. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die…

  • eine anerkannte pädagogische Qualifikation mitbringt (z. B. Erzieher*in oder vergleichbare Ausbildung gemäß § 7 KiTaG / SGB VIII).
  • mit Empathie, Wertschätzung und einer positiven Grundhaltung auf Kinder, Eltern und Kolleg*innen zugeht.
  • Freude daran hat, Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten, ihre Stärken zu erkennen und ihnen einen sicheren, liebevollen Lern- und Lebensraum zu bieten.
  • pädagogische Angebote kreativ gestaltet und bereit ist, eigene Ideen und Impulse einzubringen.
  • im Team mit Offenheit, Humor und Zuverlässigkeit arbeitet und aktiv zu einer warmen, vertrauensvollen Teamkultur beiträgt.
  • strukturiert arbeiten kann, Beobachtungen dokumentiert und pädagogische Prozesse reflektiert.
  • offen für Weiterentwicklung ist und Lust hat, sich fachlich einzubringen – sei es bei Projekten, Veranstaltungen oder der Weiterentwicklung unserer pädagogischen Konzeption.
  • Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Flexibilität im Alltag zeigt, ohne die Freude am Beruf zu verlieren.

Wir bieten:

Bei uns erwartet Sie mehr als ein Arbeitsplatz - Sie finden ein Umfeld, in dem Sie sich fachlich entfalten und menschlich wohlfühlen können:

  • Eine unbefristete Vollzeit-/Teilzeitstelle im pädagogischen Bereich.
  • Ein herzliches, unterstützendes Team, das gemeinsam lacht, voneinander lernt und sich gegenseitig den Rücken stärkt.
  • Gestaltungsspielraum für Ihre Ideen: Bringen Sie Ihre Kreativität und Stärken in Projekte, Angebote und Veranstaltungen ein.
  • Moderne, kindgerechte Arbeitsumgebung mit Materialien und Räumen, die zum Entdecken, Forschen und Mitgestalten einladen.
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, damit Sie sich fachlich weiterentwickeln und immer wieder neue Impulse für den pädagogischen Alltag bekommen.
  • Tarifgerechte Vergütung nach TVöD-SuE und Zusatzleistungen, die Ihre Leistung wertschätzen, inklusive betrieblicher Altersvorsorge (ZVK, zusätzliche Betriebsrentenoption), Mitarbeiterbenefits, Jahressonderzahlungen sowie der SuE-Zulage.
  • Verlässliche Arbeitszeiten, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen.
  • Partizipative und inklusive pädagogische Ausrichtung, in der Kinder, Familien und Mitarbeitende gleichermaßen ernst genommen werden.
  • Ein Arbeitsumfeld, in dem Freude, Vertrauen und Wertschätzung großgeschrieben werden, denn wir glauben: glückliche Teams schaffen glückliche Kinder.

Wenn Sie Lust haben, Teil unseres engagierten Teams zu werden und Kinder auf ihrem Weg zu begleiten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, bevorzugt per E-Mail, bis spätestens 29.03.2026 bei der

Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt
Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zu unseren Einrichtungen sowie dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24 und für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22 gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Wahlergebnisse

Details
06. März 2026

Über folgende Links werden die Wahlergebnisse der Gemeinde Starach veröffentlicht:

Landtagswahl:

https://wahlergebnisse.komm.one/24/produktion/8416050/0/20260308/landtagswahl_gemeinde_ohne_kwl/index.html

Alternativ der Link zum Ergebnis des Wahlkreises Balingen:

https://wahlergebnisse.komm.one/24/produktion/8417000/0/20260308/landtagswahl_kwl_1_wk/ergebnisse_wahlkreis_63.html

Bürgerentscheid zu Mühlacker IV:

https://wahlergebnisse.komm.one/24/produktion/8416050/0/20260308/buergerentscheid/index.html

 

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Jahresbescheid Wasser / Abwasser für das Abrechnungsjahr 2025

Details
06. März 2026

In den nächsten Tagen gehen Ihnen die Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser für das Abrechnungsjahr 2025 zu.

In diesem kombinierten Gebührenbescheid sind die im vergangenen Jahr fällig gewesenen Vorauszahlungsraten berücksichtigt, so dass sich mit den von Ihnen übermittelten Zählerständen entweder eine Überzahlung oder eine Restforderung ergibt.

Die Restforderungen werden am 16.04.2026 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig.
Denjenigen Gebührenschuldnern, welche der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird dieser Betrag zu diesem Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.

Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt Ihr Buchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Die Wasser- und Abwassergebühren 2025 haben sich gegenüber dem 2. Halbjahr 2024 nicht verändert. Die Gebühr für Frischwasser beträgt somit 2,32 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt.), die Gebühr für Schmutzwasser 3,16 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,42 €/m² versiegelter Grundstücksfläche.

Die Grundgebühr für einen Standard-Wasserzähler (Mehrstrahl-Nassläufer Q3=4 (R80) bleibt unverändert bei 1,33 €/Monat (zzgl. 7 % MwSt.).

Für „Spezial-Wasserzähler“ werden folgende Zählergebühren pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.) erhoben:

  • Mehrstrahl-Nassläufer Q3=10: 1,75 €
  • Mehrstrahl-Nassläufer Q3=16: 1,75 €
  • Woltman-Trockenläufer Q3=25: 1,75 €
  • Ringkolben-Trockenläufer Q3=4: 1,59 €
  • Fallrohr-Nassläufer Q3=4: 1,70 €
  • Steigrohr-Nassläufer Q3=4: 1,70 €.

Auf der Grundlage Ihres Wasserverbrauchs des vergangenen Jahres wurden auch die künftigen, zum 31.05., 31.07., 30.09. und 30.11. fälligen Vorauszahlungsraten für das Jahr 2026 neu festgesetzt.

Zur Berechnung der Vorauszahlungsraten wurden die am 24.11.2025 durch den Gemeinderat beschlossenen und zum 01.01.2026 in Kraft getretenen, geänderten Gebühren (Frischwasser 1,90 €/m³ zzgl. 7 % MwSt., Schmutzwasser 4,89 €/m³, Niederschlagswasser 0,37 €/m²) zugrunde gelegt.

Diese neu festgesetzten Abschläge können Sie ebenfalls dem Gebührenbescheid für das Abrechnungsjahr 2025 entnehmen.  

Im Gebührenbescheid sind auch die Abwassergebühren für die Zisternenwassernutzung für häusliches Brauchwasser enthalten. Alternativ wird hierbei der Zählerstand der zur Messung dieses Wasserverbrauchs speziell eingebauten Wasseruhr zugrunde gelegt oder aber es erfolgt die pauschale Veranlagung (wie vom jeweiligen Grundstückseigentümer gewünscht), wobei in diesem Falle eine pauschale Abwassermenge von 10 m³ pro Jahr und Person zugrunde gelegt wird. Dabei werden alle Personen berücksichtigt, die am Jahresende in dem betreffenden Wohngebäude amtlich gemeldet waren.

Darauf hinweisen möchten wir nochmals in diesem Zusammenhang, dass bei Mietwohnungen der Vermieter und nicht der Mieter den kombinierten Gebührenbescheid erhalten wird, zumal nach den jeweiligen Satzungen der Gemeinde nicht der Mieter, sondern der Vermieter bzw. Grundstückseigentümer Gebührenschuldner gegenüber der Gemeinde ist. Allerdings ist in diesen Fällen die Verbrauchsstelle (Mietwohnung) auf dem jeweiligen Bescheid ersichtlich.

Somit hat bei einem Mieterwechsel intern der Vermieter gegenüber dem auszuziehenden Mieter für die jeweilige Abrechnung Sorge zu tragen. Dies trifft auch bei Grundstücken mit mehreren Mietwohnungen zu, zumal in derartigen Fällen lediglich der Hauptwasserzähler abgelesen und dessen Messergebnis bei der Abrechnung zugrundegelegt wird. Dies bedeutet, dass bei einem Mieterwechsel der Zählerstand der jeweiligen Wasseruhr vom Vermieter in dessen eigenem Interesse festgehalten werden muss.

Auch bei einem Gebäudeverkauf sollte der Wasserzählerstand dem Steueramt mitgeteilt werden, damit zum Datum des Eigentumswechsels eine Abrechnung erstellt werden kann.

Sollten zu diesen Gebührenbescheiden Rückfragen bestehen, so steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Starzach,

Frau Rebmann:         Tel. 07483/188-32      (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Frau Steffen:             Tel. 07483/188-35      (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

gerne zur Verfügung.

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Große Solidarität bei DKMS-Registrierungsaktion für Tobias am 21. Februar 2026 in Starzach

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27. Februar 2026

Zahlreiche Menschen aus der Region folgten dem Aufruf der DKMS und kamen am vergangenen Samstag zur Registrierungsaktion für Tobias und andere Blutkrebserkrankte in die Mehrzweckhalle nach Wachendorf. Mit ihrer Registrierung als potenzielle Stammzellspender:innen schenken sie nicht nur Tobias, sondern vielen Patientinnen und Patienten weltweit neue Hoffnung. Insgesamt kamen vor Ort über 90 Registrierungen für Tobias und andere Betroffene zustande.

Der Aktionstag war geprägt von großem ehrenamtlichem Engagement und beeindruckender Gemeinschaft. Über 15 Kuchenspenden wurden abgegeben, dazu kamen viele weitere Beiträge zur Verpflegung wie Getränkespenden und Leberkäsebrötchen. Mit viel Einsatz wurde organisiert, informiert und unterstützt – es entstand eine Atmosphäre, die von Zusammenhalt und Mitgefühl getragen war.

Ein besonderer Dank gilt dem DRK Ortsverein Starzach für die tatkräftige Unterstützung vor Ort. Ebenso danken wir allen freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie allen Personen und Unternehmen, die mit der Weiterverbreitung des Aufrufs zum Gelingen der Aktion beigetragen haben. Dieses starke Netzwerk aus Familie, Freundeskreis, Vereinen sowie regionalen Unternehmen hat eindrucksvoll gezeigt, was gemeinsam möglich ist.

Ihre Dankbarkeit bringt Tobias’ Mutter in bewegenden Worten zum Ausdruck:

„Ganz herzlichen Dank an alle, die nach Wachendorf zur DKMS-Aktion für unseren Tobias gekommen sind! Ein besonderer Dank geht an das DRK Ortsverein Starzach, an die DKMS, an alle freiwilligen Helfer und alle Geschäfte und Firmen, die unsere Plakate ausgehängt oder auch eigene Typisierungsaktionen gestartet haben - ohne Eure Hilfe wäre dieser Tag nicht möglich gewesen! Es wurden Unmengen an tollen Kuchen gebacken, Leberkäsweckle belegt und wir hatten so viele nette Gespräche…es war unbeschreiblich! Auch im Namen von Tobias, der sehr gerührt war von so viel Hilfe und Zuspruch: DANKE!“

Wer keine Zeit hatte vorbeizukommen, kann sich in nur wenigen Minuten über www.dkms.de/tobias das Registrierungsset nach Hause schicken lassen.

Die Registrierung geht ganz einfach und schnell:

  • Wangenabstrich mithilfe der drei Wattestäbchen durchführen
  • Einwilligungserklärung unterschreiben
  • Ganz wichtig: Set per Post schnellstmöglich an die DKMS zurücksenden, am besten innerhalb von 14 Tagen.

Anschließend werden die Gewebemerkmale im Labor bestimmt.
Achtung: Spender:innen, die bereits registriert sind, müssen nicht erneut teilnehmen.

Nach Abschluss der Registrierung stehen die pseudonymisierten Daten für die weltweite Spendersuche zur Verfügung. Eine Stammzellspende ist ab dem 18. Geburtstag und bis zum 61. Lebensjahr möglich. Besonders wichtig sind junge Spender:innen, denn aus medizinischen Gründen werden sie häufiger für eine Stammzellentnahme angefragt.

Auch eine Geldspende kann Leben retten, denn der gemeinnützigen DKMS entstehen für die Neuaufnahme jeder Spenderin oder jedes Spenders Kosten in Höhe von 50 Euro.

DKMS Spendenkonto
Empfänger: DKMS Donor Center gGmbH
IBAN: DE81 7004 0060 8987 0009 58
Verwendungszweck: Tobias

Hintergründe und Bildmaterialien zu diesem Aufruf finden Sie unter: https://mediacenter.dkms.de/patientenaktion/tobias-will-leben/


Wer wir sind:

  • Die DKMS ist eine internationale gemeinnützige Organisation, deren Ziel es ist, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Lebenschance zu geben.
  • Dank unserer 13 Millionen registrierten Lebensspender:innen – davon allein 8 Millionen in Deutschland – haben wir bereits mehr als 130.000 zweite Lebenschancen ermöglicht.
  • Die Stammzellspenden haben wir bisher in rund 60 Länder vermittelt. Doch noch immer finden viele Erkrankte kein passendes Match.
  • Da allein in 2026 aus Altersgründen mehr als 160.000 Personen aus der DKMS ausscheiden, wird Spendernachwuchs dringend gesucht.

 

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Bauplatzvergabe dreier Bauplätze im Bebauungsplangebiet Mühlacker III in Sulzau

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27. Februar 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Baugebiet „Mühlacker III“ ein Bauplatzvergabeverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Bauplatzvergaberichtlinie und Vergabekriterien vom 29.09.2021.

Der Gemeinderat hat für die im Baugebiet „Mühlacker III“ zur Verfügung stehenden Bauplätze folgende Bauplatzpreise festgelegt:

  • Flst. Nr. 10/11, Wohnbebauung, 293.000,00 €    [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 10/12, Wohnbebauung, 218.000,00 € [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 12/15, Wohnbebauung, 208.000,00 € [380 €/m²]

Bewerbungen können vom 01.03.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Gemeinde Starzach eingereicht werden. Vor und nach dieser Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabekriterien und Richtlinie, der Bewerbungsbogen sowie der Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Gemeinde Starzach veröffentlicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungsformular Bauplatzvergabe Mühlacker III

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Starzach

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