Aktuell

Verkehrsregelungen anlässlich des Starzach-Fest in Starzach-Sulzau

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23. Juli 2026

Anlässlich des diesjährigen Starzach-Fest in Starzach-Sulzau kommt es im Zeitraum von Freitag, 24. Juli 2026, 12:00 Uhr, bis Montag, 27. Juli 2026, 13:00 Uhr zu Verkehrseinschränkungen im Veranstaltungsort.

Während des Festzeitraums werden die Zufahrten nach Starzach-Sulzau an den beiden Ortseingängen gesperrt. Die Sperrung erfolgt aus Richtung Bierlingen kommend an der Einmündung Eulentalstraße/L 392 sowie im Bereich der Neckarstraße /L 370  vor der Neckarbrücke. Die Neckarbrücke ist während des Veranstaltungszeitraums nicht befahrbar.

Zusätzlich gilt während der Veranstaltung auf der Neckarstraße, der Wiesenstraße, Teichäcker und Steigäcker ein Haltverbot. Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher, die geänderte Verkehrsführung zu beachten und Fahrzeuge rechtzeitig aus den betroffenen Bereichen zu entfernen.

Im gesperrten Veranstaltungsbereich muss jederzeit eine ausreichende Durchfahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge gewährleistet sein. Wir bitten daher darum, Zufahrten und Rettungswege freizuhalten.

Die Gemeinde Starzach bedankt sich für Ihr Verständnis und wünscht allen Besucherinnen und Besuchern ein schönes und gelungenes Starzach-Fest.

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Stellenangebot Schulbegleitung/Schulassistenz (m/w/d)

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24. Juli 2026

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für die Grundschule Starzach im Ortsteil Bierlingen für das Schuljahr 2026/2027 eine zuverlässige und engagierte

Schulbegleitung/Schulassistenz (m/w/d)
in Teilzeit (befristet)

Sie möchten Kinder in ihrer individuellen Entwicklung und Förderung im Schulalltag begleiten und unterstützen?
Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen!

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Individuelle Begleitung und Unterstützung von bis zu zwei Kindern im Rahmen der Eingliederungshilfe mit bewilligter Leistung zur Teilhabe an Bildung.
  • Mitwirkung und Betreuung im Rahmen des Schulalltags an der Grundschule Starzach.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule, den Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und den Eltern.

Ihr Bewerbungsprofil:

  • Anerkannte pädagogische Qualifikation (z.B. Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialpädagogische Assistenz oder vergleichbare Ausbildung) oder alternativ eine nachweisliche Erfahrung im Umgang mit Kindern und möglichst im genannten Tätigkeitsbereich.
  • Bewerbungen von motivierten Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern mit Interesse an der Arbeit mit Kindern sind möglich und willkommen.
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Interesse an inklusiver Pädagogik.
  • Empathie, Teamgeist und eine wertschätzende Haltung.
  • Offenheit und Engagement in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
  • Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität.

Wir bieten Ihnen:

  • Ein befristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (56,41 % / 22,00 Wochenstunden gesamt für zwei Kinder oder 26,92 % / 10,50 Wochenstunden bzw. 29,49 % / 11,50 Wochenstunden für je ein Kind - der Umfang der Arbeitszeit während der Schulwochen ist höher, längere Ferienzeiten sind bei der Berechnung der tatsächlichen, arbeitsvertraglichen Wochenarbeitszeit berücksichtigt).
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD-SuE, entsprechend Ihrer Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung.
  • Eine sinnstiftende Tätigkeit in einem wertschätzenden Arbeitsumfeld.
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK, zusätzliche Betriebsrentenoption).
  • Verschiedene Mitarbeiterbenefits und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
  • Beschäftigungsbeginn ab dem 01.09.2026, befristet bis zum 31.08.2027. Eine bedarfsgerechte, befristete Weiterbeschäftigung ist je nach vorliegender Leistungsbewilligung bzw. -verlängerung möglich.

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wird uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Mitteilung des gewünschten bzw. möglichen Beschäftigungsumfangs bis spätestens 08.08.2026 bevorzugt per E-Mail unter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt,
Hauptstraße 15, 72181 Starzach

Für weitere Auskünfte und bei Fragen steht Ihnen Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, gerne zur Verfügung.
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Stellenangebot Hauswirtschaftskraft (m/w/d)

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24. Juli 2026

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtung „Villa Sausewind“ im Ortsteil Felldorf zum 15.09.2026 eine zuverlässige und engagierte

Hauswirtschaftskraft (m/w/d)
in Teilzeit (unbefristet)

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Eigenverantwortliche Organisation aller anfallenden Tätigkeiten im Küchenbereich.
  • Vorbereitung, Zubereitung, Ausgabe und Nachbereitung der Mahlzeiten.
  • Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Essensversorgung.
  • Reinigung und Pflege der Küche, des Geschirrs und der Küchengeräte.
  • Einhaltung der Hygienevorschriften sowie Ordnung und Sauberkeit im Küchenbereich.

Ihr Bewerbungsprofil:

  • Erfahrung im hauswirtschaftlichen oder gastronomischen Bereich ist wünschenswert.
  • Organisationsvermögen sowie eine selbstständige, verantwortungsbewusste und zuverlässige Arbeitsweise.
  • Freude am Umgang mit Lebensmitteln und an der Arbeit in einer Kindertageseinrichtung.
  • Teamfähigkeit, Eigeninitiative sowie ein freundliches und wertschätzendes Auftreten.
  • Kenntnisse der Lebensmittelhygiene bzw. eine Hygieneschulung oder Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz sind von Vorteil.
  • Ein Beschäftigungsbeginn möglichst zum 15.09.2026 ist erwünscht.

Wir bieten Ihnen:

  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (25,64 % / 10,00 Wochenstunden).
  • Leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD-VKA entsprechend Ihrer Qualifikation und Erfahrung.
  • Einen sicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplatz.
  • Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung.
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK, zusätzliche Betriebsrentenoption).
  • Verschiedene Mitarbeiterbenefits und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
  • Regelmäßige Arbeitszeiten, Montag bis Freitag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wird uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 06.08.2026 bevorzugt per E-Mail unter

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Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt,
Hauptstraße 15, 72181 Starzach

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zur Einrichtung und der Tätigkeit Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, sowie für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Gemeinderat tagt

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20. Juli 2026

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag 28. Juli 2026 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 18:00 Uhr.

Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.

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Stellenangebot Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d)

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03. Juli 2026

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d)
in Vollzeit

infolge des Renteneintritts der derzeitigen Stelleninhaberin sowie aufgrund interner Neuorganisation.

Ihr Aufgabengebiet
umfasst alle anfallenden Tätigkeiten im Bereich des Bürgerbüros, sowie die Sachbearbeitung im Bereich der Ordnungsverwaltung innerhalb unseres Hauptamtes.

Aufgabenschwerpunkte

  • Sachbearbeitung im Melde- und Passwesen
  • Gewerbe- und Rentenangelegenheiten
  • Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
  • Beantwortung und Koordinierung verschiedener Bürgeranfragen im Bereich des Ordnungswesens/Ortspolizeibehörde sowie Betreuung des „Starzach-Scheck“
  • Erstellung von Anordnungen und Bescheiden im Bereich der Ordnungsverwaltung
    (bspw. Unterbringung/Einweisung von Obdachlosen und Geflüchteten)
  • Ansprechpartner/in im Bereich Ordnungsverwaltung für Behörden und Dritte

Eine detaillierte und abschließende Festlegung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten.

Ihr Profil

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Ausbildung bzw. Qualifikation
  • Idealerweise erste Berufserfahrung im Bereich Bürgerbüro oder/und Ordnungsverwaltung
  • Freude und Geschick im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
  • Gute EDV-Kenntnisse und sicherer Umgang mit den gängigen Microsoft-Office-Programmen
  • Kenntnisse im Umgang mit KM-Ewo und weiteren Fachanwendungen sind von Vorteil
  • eine sichere, zuverlässige und serviceorientierte Arbeitsweise
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Diskretion

Wir bieten Ihnen

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (100% / 39,00 Wochenstunden)
  • leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD-VKA in EG 7
  • einen sicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplatz
  • eine interessante, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit
  • Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK, zusätzliche Betriebsrentenoption)
  • verschiedene Mitarbeiterbenefits und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Grundlegende Einarbeitung durch die derzeitige Stelleinhaberin (Bürgerbüro) sowie unser Team im Hauptamt (Ordnungsverwaltung)

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Haben wir Interesse geweckt?

Dann freuen wird uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 26.07.2026 bevorzugt per E-Mail unter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt,
Hauptstraße 15, 72181 Starzach

Für weitere Auskünfte und bei Fragen steht Ihnen unsere Hauptamtsleiterin Frau Ganion, Tel. 07483 / 188-20, gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Kommunen am Limit

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26. Juni 2026

Bundesweit beteiligen sich am Montag, 22. Juni 2026, Städte, Gemeinden und Landkreise am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische Lage der kommunalen Finanzen aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – rufen gemeinsam dazu auf, die kommunale Finanzkrise endlich wirksam zu bekämpfen.

Sharepic KommunenamLimit 8Die Situation der Kommunen ist ernst. Das Defizit in den kommunalen Haushalten hat sich auf ein historisches Höchstmaß entwickelt und steigt weiter. Die Folgen sind bereits im Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar: bei Schulen, Kitas, Bibliotheken, Schwimmbädern, Kultur- und Sportangeboten, im öffentlichen Nahverkehr, in der Krankenhausversorgung, der Wirtschaftsförderung und bei zahlreichen sozialen Leistungen. Haupttreiber sind vor allem wachsende Sozialausgaben, die den Kommunen gesetzlich auferlegt sind, ohne dass sie die Kostenentwicklung ausreichend beeinflussen können. Besonders stark und überdurchschnittlich steigen außerdem die Personalausgaben. Auf der Einnahmenseite machen sich vor allem sinkende Gewerbesteuern negativ bemerkbar: Hier gehen die Einnahmen dramatisch zurück, mancherorts sind die Vorauszahlungen auf null gesunken.

Auch die kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg beteiligen sich an der Aktion und unterstützen sie. Eine Vielzahl von Kommunen im Land wird sich ebenfalls mit individuellen Aktionen einbringen. Bund und Länder stehen in der Pflicht, die kommunale Handlungsfähigkeit durch eine konsequente und wirksame Aufgabenkritik sowie eine strukturelle Stärkung der kommunalen Haushalte zu gewährleisten. Zugleich verweisen die drei kommunalen Landesverbände darauf, dass Baden-Württemberg mit dem im Koalitionsvertrag zugesagten Zukunftsbündnis eine neue Grundlage für die Zusammenarbeit von Land und Kommunen schaffen will. Dies ist dringend erforderlich, um damit auch im Land die kommunale Handlungsfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. 

„Wir müssen jetzt gemeinsam zu tragfähigen und pragmatischen Lösungen kommen – Bund, Land und Kommunen. Wenn man die Kommunen gegen die Wand fahren lässt, ist das Vertrauen in den Staat und in die Demokratie akut gefährdet. Die Menschen erwarten zu Recht, dass öffentliche Leistungen verlässlich funktionieren und nötige Investitionen nicht dauerhaft aufgeschoben werden. Dafür brauchen die Kommunen wieder ausreichend finanzielle Spielräume und einen realistischen Rahmen für die Aufgaben, die sie erfüllen sollen,“ so Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetags.

„Dieser Aktionstag ist ein Hilfeschrei. Die Kommunen sind nicht mehr in der Lage, die ihnen übertragenen Aufgaben zu finanzieren. Es ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern, diese Realität anzuerkennen und mit Städten, Gemeinden und Landkreisen einen Weg aus dieser Misere zu finden. Dazu gehört auch eine ehrliche Überprüfung der zahlreichen Leistungsgesetze auf Bundesebene: Was dauerhaft nicht finanzierbar oder praktisch nicht erfüllbar ist, muss auf den Prüfstand“, sagt Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags.

„Wenn den Kommunen jetzt nicht geholfen wird, dann droht vor Ort ganz viel wegzubrechen – nicht zuletzt auch das Vertrauen der Menschen in den Staat und seine Leistungsfähigkeit. Deswegen braucht es jetzt ein beherztes Handeln von Bund und Land, um die Kommunen konsequent von Aufgabenballast zu befreien und ihnen kurzfristig finanziell auf die Beine zu helfen. Die Landkreise, Städte und Gemeinden schlagen bundesweit Alarm, weil ihnen das Wasser bis zum Hals steht und sie schlichtweg nicht mehr können“, betont Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags.  

Die steigenden Defizite führen längst zu spürbaren Einschnitten im öffentlichen Leben – von der Infrastruktur bis zu freiwilligen Leistungen: Nahezu alle Kommunen berichten über fehlende Spielräume für notwendige Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Daseinsvorsorge. Kürzungen bei freiwilligen Leistungen gehören inzwischen für zahlreiche Städte zum festen Bestandteil der Haushaltskonsolidierung – mit spürbaren Folgen für die Bürgerinnen und Bürger im Alltag.

Die Kommunen und ihre Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern, insbesondere drei Schritte: 
Erstens muss das kommunale Finanzierungsdefizit vollständig beseitigt werden. Verbunden mit einer strukturellen Stärkung der Kommunen. 
Zweitens gilt der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ endlich konsequent – mit einem vollständigen, dynamisierten Ausgleich für Aufgaben, die den Kommunen übertragen oder ausgeweitet werden. 
Drittens muss eine ehrliche Standard- und Aufgabenkritik erfolgen, mit dem Ziel, beides abzusenken. 

Der Aktionstag im Vorfeld der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz wird deutlich machen: Die Finanzkrise der Kommunen ist kein abstraktes Problem mehr, sondern unmittelbar vor Ort spürbar. Nur wenn Bund und Länder jetzt handeln, bleibt der Staat vor Ort handlungsfähig und die kommunale Daseinsvorsorge gesichert.

Weitere Infos unter https://kommunenamlimit.de/

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