Aktuell

Stellenangebot pädagogische Fachkräfte (m/w/d)

Details
05. Dezember 2025

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere engagierte

pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
in Vollzeit sowie in Teilzeit mit 40% / 60%
(unbefristet)

die mit Herz, Kreativität und Freude Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und gemeinsam mit uns eine lebendige, wertschätzende Lern- und Lebensumgebung gestalten möchten.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Pädagogische Betreuung, Förderung und Bildung der Kinder im Bereich einer Kindertageseinrichtung
  • Selbstständige Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Angebote sowie aktive Mitgestaltung von Projekten und Veranstaltungen unter Einbringung eigener Ideen, Kompetenzen und Stärken.
  • Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsprozessen
  • Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und motorischen Kompetenzen der Kinder in Alltag und Projekten.
  • Gestaltung eines sicheren, anregenden und liebevollen Umfelds, in dem sich Kinder frei entfalten können.
  • Wertschätzende Zusammenarbeit mit Eltern und Unterstützung der Erziehungspartnerschaft.
  • Engagierte Teamarbeit: gegenseitige Unterstützung, offene Kommunikation, Humor und gemeinsame Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit.
  • Mitwirkung an der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption und Umsetzung von Qualitätsstandards, Schutzkonzepten und Hygienerichtlinien.

Ihr Bewerbungsprofil:

Sie passen perfekt zu uns, wenn Sie nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch mit Herz, Engagement und Freude im pädagogischen Alltag wirken. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die…

  • eine anerkannte pädagogische Qualifikation mitbringt (z. B. Erzieherin oder vergleichbare Ausbildung gemäß § 7 KiTaG / SGB VIII).
  • mit Empathie, Wertschätzung und einer positiven Grundhaltung auf Kinder, Eltern und Kolleg*innen zugeht.
  • Freude daran hat, Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten, ihre Stärken zu erkennen und ihnen einen sicheren, liebevollen Lern- und Lebensraum zu bieten.
  • pädagogische Angebote kreativ gestaltet und bereit ist, eigene Ideen und Impulse einzubringen.
  • im Team mit Offenheit, Humor und Zuverlässigkeit arbeitet und aktiv zu einer warmen, vertrauensvollen Teamkultur beiträgt.
  • strukturiert arbeiten kann, Beobachtungen dokumentiert und pädagogische Prozesse reflektiert.
  • offen für Weiterentwicklung ist und Lust hat, sich fachlich einzubringen – sei es bei Projekten, Veranstaltungen oder der Weiterentwicklung unserer pädagogischen Konzeption.
  • Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Flexibilität im Alltag zeigt, ohne die Freude am Beruf zu verlieren.

Wir bieten:

Bei uns erwartet Sie mehr als ein Arbeitsplatz – Sie finden ein Umfeld, in dem Sie sich fachlich entfalten und menschlich wohlfühlen können:

  • Eine unbefristete Vollzeit-/Teilzeitstelle im pädagogischen Bereich
  • Ein herzliches, unterstützendes Team, das gemeinsam lacht, voneinander lernt und sich gegenseitig den Rücken stärkt.
  • Gestaltungsspielraum für Ihre Ideen: Bringen Sie Ihre Kreativität und Stärken in Projekte, Angebote und Veranstaltungen ein.
  • Moderne, kindgerechte Arbeitsumgebung mit Materialien und Räumen, die zum Entdecken, Forschen und Mitgestalten einladen.
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, damit Sie sich fachlich weiterentwickeln und immer wieder neue Impulse für den pädagogischen Alltag bekommen.
  • Tarifgerechte Vergütung nach TVöD-SuE und Zusatzleistungen, die Ihre Leistung wertschätzen, inklusive betrieblicher Altersvorsorge(ZVK), Jahressonderzahlungen sowie der SuE-Zulage.
  • Verlässliche Arbeitszeiten, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen.
  • Partizipative und inklusive pädagogische Ausrichtung, in der Kinder, Familien und Mitarbeitende gleichermaßen ernst genommen werden.
  • Ein Arbeitsumfeld, in dem Freude, Vertrauen und Wertschätzung großgeschrieben werden, denn wir glauben: glückliche Teams schaffen glückliche Kinder.

Wenn Sie Lust haben, Teil unseres engagierten Teams zu werden und Kinder auf ihrem Weg zu begleiten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, bevorzugt per E-Mail, bis spätestens 11.01.2026 bei der

Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt
Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zu unseren Einrichtungen sowie dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24 und für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Sirenentests am Dienstag 09.12.2025

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05. Dezember 2025

In der kommenden Woche findet am Dienstag, 09.12.2025 in allen Ortsteilen Probealarme der Sirenen statt. 

Wir möchten die Bevölkerung darauf hinweisen, dass es sich ausschließlich um technische Tests handelt und keine Gefahr besteht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

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Vollsperrung im Bereich Hirtenbrünnle in Starzach-Wachendorf

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04. Dezember 2025

Der Wanderclub Wachendorf veranstaltet am Samstag, 06.12.2025 einen Weihnachtsmarkt in der Ortsmitte von Starzach-Wachendorf. In diesem Zuge erfolgt in der Straße Hirtenbrünnle im Bereich zwischen den Gebäuden Hirtenbrünnle 13 und Hirtenbrünnle 25 eine Vollsperrung im Zeitraum vom 06.12.2025 bis 07.12.2025. Eine örtliche Umfahrung ist über die Schloßstraße möglich. 

Den betroffenen Anwohnern werden währenddessen seitens des Veranstalters Parkmöglichkeiten außerhalb des Marktbereichs zur Verfügung gestellt bzw. organisiert.

Die Rettungswege zu den „gefangenen“ Gebäuden werden gewährleistet sein. 

Um Beachtung und Verständnis wird gebeten.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Stellenangebot pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Inklusionskraft

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28. November 2025

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtungen „LaLeLu“ im Ortsteil Bierlingen sowie „Hand in Hand“ im Ortsteil Wachendorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine

pädagogische Fachkraft (m/w/d)
als Inklusionskraft
in Teilzeit 30-40% (befristet)

Informationen über die Einrichtung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Betreuung und Förderung eines Kindes mit bewilligter Leistung zur Teilhabe an Bildung
  • Umsetzung unseres pädagogischen Konzeptes
  • Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern und Kooperationspartnern

Ihr Bewerbungsprofil:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in oder Kinderpfleger*in/Sozialpädagogische Assistenz
  • Spaß an der Arbeit mit Kindern
  • Freude an der Arbeit im Team
  • Offenheit zur Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität

Wir bieten:

  • zunächst bis zum Sommer 2028 befristete Teilzeitstellen mit einem Beschäftigungsumfang von 30-40%
  • leistungsgerechte Vergütung nach TVöD-SuE sowie die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • moderne, dynamische Einrichtungen mit engagierten Teams
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 14.12.2025 bei der

Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte teilen Sie in Ihrer Bewerbung auch mit, welche Kindertageseinrichtung Sie ggf. für Ihre Mitarbeit präferieren oder ob für Sie eine Tätigkeit grundsätzlich in beiden Einrichtungen denkbar wäre.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zur Einrichtung und dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., sowie für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Beschlüsse des Gemeinderats

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28. November 2025

In seiner Sitzung am 24.11.2025 hat der Gemeinderat eine Reihe von Satzungen bzw. Satzungsänderungen beschlossen.

Im einzelnen handelt es sich hierbei um

  • Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und über die Abgabe von Wasser (Wasserabgabesatzung) vom 24.11.2025
  • Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 24.11.2025
  • Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften  vom 24.11.2025
  • Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 24.11.2025
  • Satzung über die Erhebung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Hebesatzsatzung „Grundsteuer C“) vom 24.11.2025
  • Allgemeinverfügung über die Erhebung der Grundsteuer C auf dem Gebiet der Gemeinde Starzach vom 24.11.2025
  • Satzung (Hausordnung) über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen vom 24.11.2025
  • Gebührensatzung über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen vom 24.11.2025
  • Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Starzach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) vom 24.11.2025
  • Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES) vom 24.11.2025

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Beschlüsse erfolgt im Starzach Boten und im Bereich Bekanntmachungen.

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Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung über die Erhebung der Grundsteuer C auf dem Gebiet der Gemeinde Starzach vom 24.11.2025

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28. November 2025

Die Gemeinde Starzach setzt nach § 50a Absatz 1 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 LGrStG aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke fest. Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Die Allgemeinverfügung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.

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