Aktuell

Videoaufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2026

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28. April 2026

Bis Montag, den 04. Mai 2026 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2026 ansehen.

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Halbseitige Sperrung der L 392 Ortsdurchfahrt in Starzach-Bierlingen, Zeitraum 14.04. – 08.05.2026

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13. April 2026

Im Zeitraum von Dienstag, 14.04.2026 bis voraussichtlich Freitag, 08.05.2026 werden an einer Stützmauer in der Ortsdurchfahrt von Starzach-Bierlingen (L 392) auf Höhe des Gebäudes Pfarrgasse 4 Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.

Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit kann die Maßnahme nur unter halbseitiger Sperrung der L 392 erfolgen. Der Verkehr wird während der Bauzeit mithilfe einer Lichtsignalanlage an der Arbeitsstelle vorbeigeführt.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.

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Landkreisweite Probealarme der Sirenen

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23. März 2026

Sirenen dienen dazu, die Bevölkerung in besonderen Situationen schnell und unüberhörbar zu erreichen. Ihr markantes Signal durchdringt den Alltag und macht sofort aufmerksam. So können viele Menschen gleichzeitig auf mögliche Gefahren hingewiesen werden und erhalten eine schnelle Orientierung im Notfall.

Damit im Ernstfall alles zuverlässig funktioniert, werden die Sirenen regelmäßig überprüft und getestet. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist noch bekannt, dass unsere Sirenen früher am ersten Samstag im Monat zu hören waren. Seit diesem Jahr gibt es jedoch ein einheitliches Vorgehen im gesamten Landkreis Tübingen. Die Sirenenproben erfolgen nun nach einem gemeinsamen Konzept für alle Gemeinden im Landkreis.

Die Probewarnungen der Sirenen finden im Jahr 2026 an folgenden Terminen statt

04. April 2026

04. Juli 2026

10. September 2026 (bundesweiter Warntag)

10. Oktober 2026

Die Warnung erfolgt jeweils um 11:00 Uhr, die Entwarnung um 11:45 Uhr.

Wichtiger Hinweis:
In Starzach wird die Sirene auch zur Alarmierung der Feuerwehr (Feueralarm) genutzt. Das bedeutet, dass nicht jedes Sirenensignal automatisch auf einen Katastrophenfall hinweist. Die verschiedenen Sirenentöne haben unterschiedliche Bedeutungen. Eine Übersicht und Erklärung der Signale finden hier.

Sollten Ihnen im Zusammenhang mit den Sirenenproben Unregelmäßigkeiten auffallen – zum Beispiel wenn eine Sirene nicht zu hören ist oder ungewöhnliche Signale auftreten – bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Hinweise aus der Bevölkerung sind für uns sehr hilfreich, denn nur so können mögliche Probleme erkannt und behoben werden. Sie können sich hierfür gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 07483 188-31 wenden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik „Leben und Wohnen – Im Notfall“.

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Bauplatzvergabe dreier Bauplätze im Bebauungsplangebiet Mühlacker III in Sulzau

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27. Februar 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Baugebiet „Mühlacker III“ ein Bauplatzvergabeverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Bauplatzvergaberichtlinie und Vergabekriterien vom 29.09.2021.

Der Gemeinderat hat für die im Baugebiet „Mühlacker III“ zur Verfügung stehenden Bauplätze folgende Bauplatzpreise festgelegt:

  • Flst. Nr. 10/11, Wohnbebauung, 293.000,00 €    [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 10/12, Wohnbebauung, 218.000,00 € [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 12/15, Wohnbebauung, 208.000,00 € [380 €/m²]

Bewerbungen können vom 01.03.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Gemeinde Starzach eingereicht werden. Vor und nach dieser Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabekriterien und Richtlinie, der Bewerbungsbogen sowie der Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Gemeinde Starzach veröffentlicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungsformular Bauplatzvergabe Mühlacker III

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Starzach

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Krämermärkte in Starzach

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06. März 2026

Flyer Allgemein

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Einladung zum Jugendbesuch

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24. Februar 2026

Der diesjährige Jugendbesuch findet vom 02.08.2026 bis 07.08.2026 statt.

Hierzu sind alle Starzacher Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren herzlich eingeladen. Die Einladung ist auf 33 Plätze begrenzt.
Der Unkostenbeitrag beträgt pro Teilnehmer 60 Euro zzgl. 5 Euro Ferienversicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung)
Bei mehreren Teilnehmern einer Familie kommen folgende Staffelpreise des UKB zum Tragen:
1. Kind 60 Euro, 2. Kind 50 Euro, 3. und jedes weitere Kind 40 Euro.

Die Unterbringung erfolgt zu zweit in Gastfamilien. Französischkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht erforderlich. Vorausgesetzt werden gültige Ausweispapiere, Reisefähigkeit, die Übertragung der Aufsichtspflicht sowie die Bereitschaft im kommenden Jahr ebenfalls Jugendliche aufzunehmen.

Auch in diesem Jahr haben unsere französischen Freunde wieder ein interessantes Programm für uns zusammengestellt in dem auch ein Besuch in Paris geplant ist.

Dieser Jugendbesuch wird durch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) gefördert

Einfach Anmeldung ausfüllen und bei uns oder im Rathaus abgeben oder per Email bei uns anmelden

Informationen bekommen Sie bei:

Holger Kron
01525-3726552
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Ulrike Oppel
In der Röte 3
72181 Starzach
07478-1730
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Einladung mit Anmeldeformular

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