Aktuell

Videoaufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2026

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01. Oktober 2026

Bis Mittwoch, den 07. September 2026 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2026 ansehen.

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Obsternte an gemeindeeigenen Bäumen

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25. September 2026

Aufgrund der diesjährigen Hitzeperiode und der damit verbundenen Witterungsverhältnisse ist der Obstbehang an den gemeindeeigenen Obstbäumen in diesem Jahr deutlich geringer als in den Vorjahren.

Dennoch werden in den Höhengemeinden Bierlingen, Felldorf und Wachendorf die gemeindeeigenen Obstbäume, an denen sich noch erntereifes Obst befindet und die zur Ernte freigegeben sind, weiterhin mit einem gelben Band gekennzeichnet. Das an diesen Bäumen vorhandene Obst darf von der Bevölkerung kostenfrei geerntet werden.

Bitte beachten Sie, dass sich teilweise noch gelbe Markierungsbänder aus dem vergangenen Jahr an den Bäumen befinden können. Diese können witterungsbedingt bereits deutlich ausgeblichen sein.

Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise:

*          Es dürfen ausschließlich entsprechend markierte Bäume abgeerntet werden.

*          Es darf nur reifes Obst geerntet werden.

*          Mit den Bäumen ist sorgsam umzugehen. Für etwaige Schäden haftet die erntende Person.

Die Gemeindeverwaltung freut sich, wenn das trotz der Hitzeperiode vorhandene Obst genutzt und geerntet wird.

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Netze BW erneuert Stromkabel in Börstingen

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25. September 2026

Blumenstraße voraussichtlich vom 5. bis 9. Oktober voll gesperrt – weitere Bauabschnitte bleiben halbseitig befahrbar

Börstingen. Damit der Strom auch künftig zuverlässig bei den Menschen vor Ort ankommt, erneuert die Netze BW im Starzacher Ortsteil Börstingen auf rund 460 Metern ein Stromkabel. Das sogenannte 20-kV-Kabel bringt den Strom zu den örtlichen Umspannstationen. Dort wird die Spannung angepasst, bevor die Energie über weitere Leitungen Haushalte, Geschäfte und kleinere Betriebe erreicht. Für die sichere Verlegung des neuen Kabels muss die Blumenstraße nach aktuellem Stand von Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 9. Oktober, jeweils zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr voll gesperrt werden.

In den übrigen Bauabschnitten fällt die Einschränkung geringer aus: Dort reicht eine halbseitige Sperrung aus, sodass die Strecke grundsätzlich befahrbar bleibt. Dennoch kann es zeitweise zu Behinderungen kommen.

Um den Verkehr währenddessen möglichst reibungslos zu führen, bittet die Netze BW Anwohnende und Verkehrsteilnehmende, die ausgeschilderte Verkehrsführung zu beachten. Die Zufahrt zu den Grundstücken soll dabei erhalten bleiben, soweit es der Baufortschritt zulässt. Sollten sich vorübergehende Einschränkungen dennoch nicht vermeiden lassen, bittet das Unternehmen um Verständnis.

Über die Netze BW GmbH

Die Netze BW GmbH steht für eine sichere Versorgung in Baden-Württemberg und kundennahen Netzservice. Sie ist das größte Netzunternehmen für Strom, Gas und Wasser in Baden-Württemberg und eine Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Als Verteilnetzbetreiber betreibt die Netze BW insgesamt knapp 100.000 Kilometer lange Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetze für 2,37 Millionen Netzkund*innen im Land sowie das Gasverteilnetz für rund 104.000 Netzkund*innen. Außerdem erbringt und vertreibt die Sparte Dienstleistungen netznahe und kommunale Dienstleistungen für Kommunen und Stadtwerke. Das Unternehmen hat an rund 90 Standorten in Baden-Württemberg mehr als 5.800 Mitarbeitende sowie 800 Auszubildende und Studierende.

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Halbseitige Sperrung in der Ortsdurchfahrt in Starzach-Wachendorf vom 21.09. - 30.10.2026

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18. September 2026

Aufgrund von Tiefbauarbeiten zur Verlegung einer 20-kV-Leitung im Auftrag der Netze BW kommt es zu Verkehrsbehinderungen zunächst im Bereich Schlossstraße und Imnauer Straße im Ortsteil Wachendorf.

Die Arbeiten werden voraussichtlich ab dem am 21. September 2026 beginnen und sind derzeit bis zum 30. Oktober 2026 vorgesehen. Hierfür wird eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung eingerichtet.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.

Die Gemeinde Starzach bedankt sich für Ihr Verständnis.

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Veröffentlichung der Ergebnisse der Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in Starzach

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08. September 2026

Die Gemeinde Starzach hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung gemäß § 27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) begonnen. Ziel ist die Entwicklung einer nachhaltigen Strategie für eine klimaneutrale, wirtschaftliche und zukunftssichere Wärmeversorgung der Kommune.

Zu Beginn der kommunalen Wärmeplanung erfolgt die Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG). Dabei werden anhand festgelegter Prüfkriterien Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für solche Teilgebiete kann die Kommune entscheiden, eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen. Diese nicht für eine zentrale Versorgung infrage kommenden Teilgebiete können im Wärmeplan direkt als dezentrale Versorgungsgebiete ausgewiesen werden. Die Eignungsprüfung basiert auf öffentlich zugänglichen oder für die Kommune leicht verfügbaren Daten; detaillierte Erkenntnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Ergebnisse der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wurde am 31. August 2026 abgeschlossen. Die vorläufige Einteilung der Teilgebiete ist in der folgenden Grafik dargestellt. Sie kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern.

Waermeplanung Eignungspruefung

Die Eignungsprüfung hat ergeben, dass die Rahmenbedingungen für eine verkürzte Wärmeplanung in Starzach derzeit nicht in allen Teilgebieten eindeutig sind. Insbesondere lassen sich die zukünftigen Perspektiven einer Eignung für Wärmenetze auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht abschließend bewerten. Die Gemeindeverwaltung Starzach befürwortet deshalb eine Betrachtung aller Teilgebiete im Regelverfahren, wodurch alle Teilgebiete detailliert analysiert werden. Die Bestands- und Potenzialanalyse erfolgt in vollem Umfang über alle Teilgebiete, um eine belastbare Grundlage für die Entwicklung des Zielszenarios zu schaffen. Dies gewährleistet Transparenz und die Gleichbehandlung aller Teilgebiete in Starzach und schafft eine umfassende Berücksichtigung erneuerbarer Wärmequellen vor Ort.

Weiteres Vorgehen

Als nächste werden die folgenden Schritte der kommunalen Wärmeplanung durchgeführt und die Ergebnisse nach Abschluss der Phasen veröffentlicht:

  1. Bestandsanalyse: In diesem Schritt werden der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch erfasst und die vorhandenen Gebäudetypen, deren Versorgungsstrukturen sowie die resultierenden Treibhausgasemissionen ermittelt.
  2. Potenzialanalyse: Hier werden die Möglichkeiten zur Einsparung von Wärmeenergie in verschiedenen Sektoren analysiert, während gleichzeitig die lokal verfügbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und Abwärme ermittelt werden.
  3. Zielszenario und Wärmeversorgungsgebiete: Es wird ein Szenario entwickelt, das beschreibt, wie der Wärmebedarf in Starzach bis 2040 klimaneutral gedeckt werden kann, wofür das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt und die Eignung jedes Teilgebiets für die Versorgung über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz und die dezentrale Wärmeerzeugung bewertet wird.
  4. Umsetzungsstrategie: Abschließend wird ein konkreter Plan erstellt, der die möglichen Maßnahmen, Prioritäten und Zeitrahmen für die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans festlegt, um die Energieeinsparungen und den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgungsstruktur zu gewährleisten.

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Erneuerung von Absturzsicherungen an Stützbauwerken in der Ortsdurchfahrt Börstingen im Zuge der K 6924

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21. August 2026

Das Landratsamt Tübingen teilt mit, dass in der Ortsdurchfahrt Börstingen im Zuge der K 6924 mehrere Absturzsicherungen an Stützmauern oberhalb der Kreisstraße erneuert werden müssen. Diese Arbeiten sind notwendig, da die bestehenden Schutzzäune durch die Witterungseinflüsse stark geschädigt sind und die Schutzfunktion nicht mehr gegeben ist Größtenteils sind veraltete Scherenzäune vorhanden, die durch ein neues Zaunsystem ersetzt werden. 

Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum von Montag, 24. August 2026 bis voraussichtlich Ende Oktober 2026. Es handelt sich um Tagesbaustellen unter halbseitiger Verkehrsführung.

Die Kreisverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Einschränkungen.

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