Aktuell

Öffentliche Bekanntmachung - Beschluss zur Aufstellung der Abrundungssatzung „Neuhauser Straße“ im Ortsteil Bierlingen entsprechend § 34 Abs. 4 BauGB

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31. Juli 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 beschlossen, eine Abrundungssatzung mit der Bezeichnung „Neuhauser Straße“ im Ortsteil Bierlingen aufzustellen.

Die vollständige Bekanntmachung kann hier einegesehen werden.

Zugehörige Dokumente:

  • Zeichnerischer Teil
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
  • Lärmgutachten

 

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Fahrplananpassungen im Busverkehr im Raum Rottenburg am Neckar ab Montag, 3. August 2026

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29. Juli 2026

Das sogenannte Linienbündel West umfasst Busverkehrsleistungen des Landkreises Tübingen im Raum Rottenburg am Neckar. Turnusgemäß erfolgte nun eine Neuvergabe im Landkreis Tübingen. Damit ist eine Anpassung der Fahrpläne der Kreisbusse im westlichen Landkreis Tübingen ab Montag, 3. August 2026 verbunden.

Im Kern wird das aktuelle Bedienkonzept beibehalten. Im Zuge von notwendigen Kostenoptimierungen wird kein durchgängiger Halbstundentakt eingeführt bzw. werden Leistungen gekürzt. Auf einigen Linien gibt es aber auch Verbesserungen für die Fahrgäste. Insbesondere auf folgende Änderungen wird hingewiesen:

  • Auf den Linien 7627 und 7633 wird der Fahrplan abends (ab ca. 20 Uhr) und am Wochenende deutlich gestrafft. In Hailfingen entfällt auf der Linie 7627 die Stichfahrt ins Industriegebiet, so dass die Haltestellen „Ortsmitte“ und „Industriegebiet“ nicht mehr angefahren werden. Die Haltestellen „Am Weiher“ und „Nagolder Straße“ werden unverändert weiterbedient. Der Anrufverkehr nach Bondorf wird durch den Bus ersetzt.
  • Auf der Linie 7633 enden und beginnen die Fahrten künftig am Bahnhof Ergenzingen. Die Haltestellen „Junghansring“, sowie die Ortsrunde mit den Haltestellen „Grundschule“, „Ermlandstraße“ und „Gäustraße“ entfallen. Die Orte Eckenweiler und Baisingen werden dann vom Anrufverkehr der Fa. Sailer bedient und haben Busanschluss in Ergenzingen.
  • Die Busse der Linien 7627 und 7633 verkehren grundsätzlich im Stundentakt und sind in Rottenburg umlauftechnisch miteinander verknüpft, so dass beispielsweise Fahrgäste aus Ergenzingen oder Remmingsheim umsteigefrei bis zum Eugen-Bolz-Platz in Rottenburg fahren können.
  • Die Linie X 27, mit der eine Schnellverbindung von Rottenburg zum Bahnhof Bondorf angeboten wurde, entfällt am Wochenende.
  • Das Angebot auf der Linie 7623 (Rottenburg – Hirrlingen) kann deutlich ausgeweitet werden. Sie verkehrt werktags abends bis ca. 23 Uhr und neu auch an Sonntagnachmittagen und ersetzt so den heutigen Anrufverkehr.
  • Auf den Linien 7626 (Rottenburg – Schwalldorf/Bieringen – Bierlingen – Eyach) und 7629 (Rottenburg – Bieringen – Börstingen – Eyach) werden wenige zusätzliche Fahrten eingeführt, insbesondere um auf der Linie 7626 den Halbstundentakt nachmittags zu erweitern.
  • Zusätzlich wird im Bündel ein Kleinbus eingesetzt, sodass in der Schülerspitze zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stehen und nachfrageschwache Kurse kostengünstiger bedient werden können.

Der Fahrplan gilt bis 13.12.2026.

Alle Verbindungen sind in der elektronischen Fahrplanauskunft eingepflegt. Sie sind als Download unter www.naldo.de erhältlich.

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

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28. Juli 2026

Ausschreibung Jahresprogramm 2027

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2026 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.

Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

Zuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo)

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31.08.2026 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herr Holzwarth, Tel. 0748318830, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Gemeinde Starzach, 27.05.2026

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Stellenangebot Schulbegleitung/Schulassistenz (m/w/d)

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24. Juli 2026

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für die Grundschule Starzach im Ortsteil Bierlingen für das Schuljahr 2026/2027 eine zuverlässige und engagierte

Schulbegleitung/Schulassistenz (m/w/d)
in Teilzeit (befristet)

Sie möchten Kinder in ihrer individuellen Entwicklung und Förderung im Schulalltag begleiten und unterstützen?
Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen!

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Individuelle Begleitung und Unterstützung von bis zu zwei Kindern im Rahmen der Eingliederungshilfe mit bewilligter Leistung zur Teilhabe an Bildung.
  • Mitwirkung und Betreuung im Rahmen des Schulalltags an der Grundschule Starzach.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule, den Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und den Eltern.

Ihr Bewerbungsprofil:

  • Anerkannte pädagogische Qualifikation (z.B. Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialpädagogische Assistenz oder vergleichbare Ausbildung) oder alternativ eine nachweisliche Erfahrung im Umgang mit Kindern und möglichst im genannten Tätigkeitsbereich.
  • Bewerbungen von motivierten Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern mit Interesse an der Arbeit mit Kindern sind möglich und willkommen.
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Interesse an inklusiver Pädagogik.
  • Empathie, Teamgeist und eine wertschätzende Haltung.
  • Offenheit und Engagement in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
  • Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität.

Wir bieten Ihnen:

  • Ein befristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (56,41 % / 22,00 Wochenstunden gesamt für zwei Kinder oder 26,92 % / 10,50 Wochenstunden bzw. 29,49 % / 11,50 Wochenstunden für je ein Kind - der Umfang der Arbeitszeit während der Schulwochen ist höher, längere Ferienzeiten sind bei der Berechnung der tatsächlichen, arbeitsvertraglichen Wochenarbeitszeit berücksichtigt).
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD-SuE, entsprechend Ihrer Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung.
  • Eine sinnstiftende Tätigkeit in einem wertschätzenden Arbeitsumfeld.
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK, zusätzliche Betriebsrentenoption).
  • Verschiedene Mitarbeiterbenefits und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
  • Beschäftigungsbeginn ab dem 01.09.2026, befristet bis zum 31.08.2027. Eine bedarfsgerechte, befristete Weiterbeschäftigung ist je nach vorliegender Leistungsbewilligung bzw. -verlängerung möglich.

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wird uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Mitteilung des gewünschten bzw. möglichen Beschäftigungsumfangs bis spätestens 08.08.2026 bevorzugt per E-Mail unter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt,
Hauptstraße 15, 72181 Starzach

Für weitere Auskünfte und bei Fragen steht Ihnen Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, gerne zur Verfügung.
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Stellenangebot Hauswirtschaftskraft (m/w/d)

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24. Juli 2026

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtung „Villa Sausewind“ im Ortsteil Felldorf zum 15.09.2026 eine zuverlässige und engagierte

Hauswirtschaftskraft (m/w/d)
in Teilzeit (unbefristet)

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Eigenverantwortliche Organisation aller anfallenden Tätigkeiten im Küchenbereich.
  • Vorbereitung, Zubereitung, Ausgabe und Nachbereitung der Mahlzeiten.
  • Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Essensversorgung.
  • Reinigung und Pflege der Küche, des Geschirrs und der Küchengeräte.
  • Einhaltung der Hygienevorschriften sowie Ordnung und Sauberkeit im Küchenbereich.

Ihr Bewerbungsprofil:

  • Erfahrung im hauswirtschaftlichen oder gastronomischen Bereich ist wünschenswert.
  • Organisationsvermögen sowie eine selbstständige, verantwortungsbewusste und zuverlässige Arbeitsweise.
  • Freude am Umgang mit Lebensmitteln und an der Arbeit in einer Kindertageseinrichtung.
  • Teamfähigkeit, Eigeninitiative sowie ein freundliches und wertschätzendes Auftreten.
  • Kenntnisse der Lebensmittelhygiene bzw. eine Hygieneschulung oder Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz sind von Vorteil.
  • Ein Beschäftigungsbeginn möglichst zum 15.09.2026 ist erwünscht.

Wir bieten Ihnen:

  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (25,64 % / 10,00 Wochenstunden).
  • Leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD-VKA entsprechend Ihrer Qualifikation und Erfahrung.
  • Einen sicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplatz.
  • Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung.
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK, zusätzliche Betriebsrentenoption).
  • Verschiedene Mitarbeiterbenefits und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
  • Regelmäßige Arbeitszeiten, Montag bis Freitag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wird uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 06.08.2026 bevorzugt per E-Mail unter

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt,
Hauptstraße 15, 72181 Starzach

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zur Einrichtung und der Tätigkeit Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, sowie für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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NeckarErlebnisSommer 2026: Über 100 Gründe für einen Ausflug ins NeckarErlebnisTal

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01. Juni 2026

Sommer, Sonne, NeckarErlebnis! Mit dem neuen Veranstaltungsflyer „NeckarErlebnisSommer“ präsentiert das NeckarErlebnisTal wieder eine bunte Vielfalt an Veranstaltungen entlang des Neckars. Zwischen Sulz am Neckar, Horb am Neckar, Eutingen im Gäu, Starzach und Rottenburg am Neckar erwartet Besucherinnen und Besucher ein abwechslungsreiches Programm voller Kultur, Musik, Natur und Genuss.

Der neue Flyer bündelt die zahlreichen Sommerveranstaltungen der Region und lädt Einheimische wie Gäste dazu ein, das NeckarErlebnisTal von seiner schönsten Seite kennenzulernen. Ob stimmungsvolle Feste, Open-Air-Konzerte, geführte Wanderungen, Naturerlebnisse, Märkte oder familienfreundliche Aktionen – für jeden Geschmack und jedes Alter ist etwas dabei.

„Der Neckar verbindet unsere Kommunen nicht nur geografisch, sondern auch durch ein lebendiges Veranstaltungsangebot. Mit dem NeckarErlebnisSommer möchten wir zeigen, wie vielfältig und attraktiv unsere Region ist“, betont das Team des NeckarErlebnisTal e. V.

Besonders in den Sommermonaten entfaltet die Region ihren ganz besonderen Charme. Besucher können entspannte Stunden am Wasser genießen, aktiv auf Entdeckungstour gehen oder die Gastfreundschaft und das kulturelle Leben der Kommunen erleben. Der Veranstaltungskalender bietet zahlreiche Möglichkeiten, gemeinsam mit Familie und Freunden unvergessliche Momente zu sammeln.

Der Flyer „NeckarErlebnisSommer“ ist ab sofort erhältlich und bietet einen kompakten Überblick über die Höhepunkte der kommenden Monate. Er lädt dazu ein, Neues zu entdecken, regionale Angebote kennenzulernen und den Sommer direkt vor der Haustür zu genießen.

Erhältlich ist der Flyer in Rottenburg bei der WTG am Marktplatz, im Infopunkt am Bahnhof sowie im Rathaus, in Eutingen im Gäu und Starzach jeweils im Rathaus, in Sulz am Neckar in der Bürgerinformation sowie in Horb am Neckar in der Tourist-Information und auf dem Campingplatz Schütte (Sprecher der Fördermitglieder des NeckarErlebnisTal).

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und zum NeckarErlebnisTal finden Interessierte in den Tourist-Informationen und auf den bekannten Informationskanälen der beteiligten Kommunen sowie beim NeckarErlebnisTal e. V.

NeckarErlebnisTal e. V. wünscht allen Besucherinnen und Besuchern einen erlebnisreichen, genussvollen und sonnigen Sommer entlang des Neckars.

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