Im Zeitraum von Dienstag, 14.04.2026 bis voraussichtlich Freitag, 08.05.2026 werden an einer Stützmauer in der Ortsdurchfahrt von Starzach-Bierlingen (L 392) auf Höhe des Gebäudes Pfarrgasse 4 Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit kann die Maßnahme nur unter halbseitiger Sperrung der L 392 erfolgen. Der Verkehr wird während der Bauzeit mithilfe einer Lichtsignalanlage an der Arbeitsstelle vorbeigeführt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.
Laut Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Starzach vom 26.11.2018, § 17 Anlage des Anschlussnehmers, Absatz 1, Satz 1 ist
„Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Grundstücksanschluss - mit Ausnahme der Messeinrichtungen der Gemeinde - der Anschlussnehmer verantwortlich.“
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Die regelmäßige Wartung der Abstellhähne (Absperrventile) an der Wasseruhr ist essenziell, um deren Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten und um einen Wasserschaden bei einem Zählerwechsel oder einer Reparatur zu vermeiden.
Zudem ist die Wartung der Hausinstallation für Wasser entscheidend für die Hygiene, Sicherheit und Langlebigkeit der Anlage. Der Anschlussnehmer/Eigentümer ist für die Instandhaltung der Hausinstallation verantwortlich.
So wird u.a. empfohlen, die Absperrventile alle 3 bis 6 Monate (mindestens aber 2-mal jährlich) zu betätigen, um ein Festsetzen zu verhindern.
Außerdem wird empfohlen, Wartungen an den Hausinstallationsanlagen durch einen zugelassenen Fachbetrieb vornehmen zu lassen, da es sich hierbei auch um Verschleißteile handelt.
Nähere Informationen/Erläuterungen hierzu können Sie auch der Homepage der DVGW e.V. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) entnehmen.
Ihre Gemeindeverwaltung!
Sirenen dienen dazu, die Bevölkerung in besonderen Situationen schnell und unüberhörbar zu erreichen. Ihr markantes Signal durchdringt den Alltag und macht sofort aufmerksam. So können viele Menschen gleichzeitig auf mögliche Gefahren hingewiesen werden und erhalten eine schnelle Orientierung im Notfall.
Damit im Ernstfall alles zuverlässig funktioniert, werden die Sirenen regelmäßig überprüft und getestet. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist noch bekannt, dass unsere Sirenen früher am ersten Samstag im Monat zu hören waren. Seit diesem Jahr gibt es jedoch ein einheitliches Vorgehen im gesamten Landkreis Tübingen. Die Sirenenproben erfolgen nun nach einem gemeinsamen Konzept für alle Gemeinden im Landkreis.
Die Probewarnungen der Sirenen finden im Jahr 2026 an folgenden Terminen statt
04. April 2026
04. Juli 2026
10. September 2026 (bundesweiter Warntag)
10. Oktober 2026
Die Warnung erfolgt jeweils um 11:00 Uhr, die Entwarnung um 11:45 Uhr.
Wichtiger Hinweis:
In Starzach wird die Sirene auch zur Alarmierung der Feuerwehr (Feueralarm) genutzt. Das bedeutet, dass nicht jedes Sirenensignal automatisch auf einen Katastrophenfall hinweist. Die verschiedenen Sirenentöne haben unterschiedliche Bedeutungen. Eine Übersicht und Erklärung der Signale finden hier.
Sollten Ihnen im Zusammenhang mit den Sirenenproben Unregelmäßigkeiten auffallen – zum Beispiel wenn eine Sirene nicht zu hören ist oder ungewöhnliche Signale auftreten – bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Hinweise aus der Bevölkerung sind für uns sehr hilfreich, denn nur so können mögliche Probleme erkannt und behoben werden. Sie können sich hierfür gerne per E-Mail an
Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik „Leben und Wohnen – Im Notfall“.
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Baugebiet „Mühlacker III“ ein Bauplatzvergabeverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Bauplatzvergaberichtlinie und Vergabekriterien vom 29.09.2021.
Der Gemeinderat hat für die im Baugebiet „Mühlacker III“ zur Verfügung stehenden Bauplätze folgende Bauplatzpreise festgelegt:
Bewerbungen können vom 01.03.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Gemeinde Starzach eingereicht werden. Vor und nach dieser Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabekriterien und Richtlinie, der Bewerbungsbogen sowie der Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Gemeinde Starzach veröffentlicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsformular Bauplatzvergabe Mühlacker III
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Starzach
Überprüfung der Hundesteuer in Starzach
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es wurde festgestellt, dass in Starzach einige Hunde nicht angemeldet sind. Während die meisten Bürgerinnen und Bürger ihre Hundesteuer ordnungsgemäß zahlen, entziehen sich andere ihrer Verpflichtung.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in seiner Sitzung vom 30.09.2025 daher beschlossen, dem mit einer Hundebestandsaufnahme durch eine externe Firma entgegenzuwirken.
Die Gemeinde wird dabei von einem in diesem Bereich spezialisierten Unternehmen, der Firma Springer Kommunale Dienste aus Aachen, unterstützt. Bei entsprechendem Klärungsbedarf werden Mitarbeiter dieses Unternehmens in Absprache mit der Gemeinde Haushalte vor Ort aufsuchen.
Letzte Aufforderung zur Anmeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde:
Sollten Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, die bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, werden Sie hiermit aufgefordert, die Anmeldung umgehend, jedoch bis spätestens 10.03.2026 nachzuholen.
Danach muss neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit der Verhängung eines Bußgeldes gerechnet werden. Wie in § 12 unserer Hundesteuersatzung festgelegt, kann vorsätzliches und leichtfertiges Nicht-Anmelden auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Für Anmeldungen oder sonstige Fragen zur Hundesteuer, wenden Sie sich bitte an
Eine Anmeldung zur Hundehaltung ist auch online möglich unter: www.Starzach.de / Rathaus / Dienstleistungen A - Z / „H“ Hundesteuer inkl. Anmeldung!
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