Starzach2025

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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Der Bürgermeister der Gemeinde Starzach ist Vorsitzender des Gemeinderates und der Leiter der Gemeindeverwaltung. Außer dem Vorsitzenden gibt es derzeit 16 Gemeinderäte. Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Starzach sind es 15 Gemeinderatssitze verteilt auf die einzelnen Ortsteile. Bedingt durch die unechte Teilortswahl ist in dieser Wahlperiode ein zusätzlicher Ausgleichssitz entstanden.

Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest, entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Gemeinde und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung. Die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der Geschäftsordnung des Gemeinderates Starzach geregelt.

Bestimmte Aufgabengebiete hat der Gemeinderat auf „beschließende Ausschüsse“ und "beratende Ausschüsse" übertragen. Die Ausschüsse beraten und entscheiden in ihrem Zuständigkeitsbereich anstelle des Gemeinderates.

Starzachs Gemeinderäte arbeiten in folgenden Ausschüssen bzw. Gremien: