Erstellungsdatum 2018-05-08 15:21:39

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "Brühl III“ im Ortsteil Wachendorf der Gemeinde Starzach im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

In der Gemeinderatssitzung am 23.04.2018 erfolgte der Beschluss zur Offenlage der in der Beratung noch modifizierten Planunterlagen.

Davor erfolgte zuletzt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.02.2018 eine Beratung über den Bebauungsplan, auf die Drucksache Nr. 14/2018 wird verwiesen. Dabei ging es vornehmlich um die Verkehrsführung im künftigen Baugebiet.

Nach dieser Beratung wurde der zeichnerische Teil angepasst,

Des Weiteren wurde der Bebauungsplan am 23.10.2017 im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt.

Dieses Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne ist seit Mai 2017 durch die Novelle des Baugesetzbuches ermöglicht worden. Bebauungspläne, deren Geltungsbereich im Außenbereich liegen und deren Fläche geringer als 10.000 m² sind, können in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Wie die Fläche zu berechnen sind, wurde durch eine Information des "Kommunalen Landesverbands kreisangehöriger Städte und Gemeinden" mit Datum vom 29.08.2017 definiert. Der Vorteil liegt darin, dass der Flächennutzungsplan erst nach Satzungsbeschluss fortgeschrieben werden muss.

Bis spätestens Ende 2021 muss die Satzung mit dieser Verfahrenswahl beschlossen worden sein.

Das Büro HPC AG aus Rottenburg am Neckar, namentlich Frau Dr. Eichler, hat die für die Offenlage erforderliche artenschutzrechtliche Untersuchung vorgenommen. Deren Ergebnisse sind in die Unterlagen eingeflossen. Das Gutachten mit Datum vom 05.04.2018 liegt der Drucksache als Anlage bei. Die Ergebnisse sind in den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem zeichnerischen Teil aufgenommen, in letzterem beispielsweise ersichtlich an den Bäumen.

Ansonsten wurde in den textlichen Festsetzungen weitergehende Regelungen hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung vorgenommen. Bei der Wahl eines Flachdaches wäre ein Bauherr bzgl. der Wohnfläche in seiner Bauausführung bisher sehr begrenzt gewesen, weshalb man hier bei den Reihenhäusern bei der Gebäudehöhe eine Erweiterung vorgenommen hat. Dies wird anhand der Systemskizze im zeichnerischen Teil ersichtlich sowie anhand der von Herrn Fabian Gauss vom Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar gefertigten Ansichten.

Außerdem wurde für Solarmodule eine Ergänzung vorgenommen, da es technisch möglich ist, das ein Bauherr eine Dachdeckung mit integrierten Modulen wählt. Durch die Änderung kann ein Abstand zu den Gebäudekanten in einem solchen Fall nun entfallen.

Erneut möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass die im alten Verfahren eingegangenen Stellungnahmen weiterhin berücksichtigt werden und eine Abwägung durch den Gemeinderat noch zu erfolgen hat.

Da nun alle relevanten Unterlagen mit den in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Änderungen vorliegen, kann wie beschlossen die Offenlage erfolgen.

Nach der durchgeführten Offenlage können dann eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden oder von sonstiger Seite in einer weiteren Gemeinderatssitzung abgearbeitet werden und die Planunterlagen entsprechend angepasst werden.

Danach sollte ein Satzungsbeschluss nichts mehr entgegenstehen.

Auslegung

Der

liegen in der Zeit von

Montag, 21.05.2018 bis Montag, 25.06.2018,

je einschließlich, beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können daher Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren, Tel. 07483/188-22.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, können diese vom Montag, 21.05.2018 bis Montag, 25.06.2018 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderates informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Brühl III" unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingereicht wurden.

Starzach, den 03. Mai 2018

Thomas Noé
Bürgermeister

 

Plan Bebauungsplanentwurf