Erstellungsdatum 2017-09-28 07:29:03

Öffentliche Bekannmachung

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Stock“ im Ortsteil Bierlingen der Gemeinde Starzach im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit Verkündigungsdatum vom 30.06.2017 erfolgte das Urteil 3 S 837/16 des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg wegen der Ungültigkeit des Bebauungsplanes „Stock-Berg.“ Der 3. Senat hatte entschieden, dass der bis dato rechtskräftigen Bebauungsplan „Stock-Berg“ vom 19.11.2007 mit Ablauf des 14.08.2017 außer Kraft tritt.

Dies gilt auch für die Fassung des Bebauungsplans in Form seiner 1. Änderung

Im Sinne der städtebaulichen Ordnung erachtet die Gemeindeverwaltung eine Neuplanung des Gebietes jedoch als sinnvoll, so dass dortige Baulücken im Vergleich zu bereits erstellten Wohngebäuden eine gleichartige Bebauung erhalten und die bisherigen planungsrechtlichen und sonstigen baurechtlichen Vorgaben „wieder“ (Stock-Berg 1. Änderung) gelten sollen.

Bezüglich der Textlichen Festsetzungen sollen sich keine Änderungen ergeben zum bisherigen (Stock-Berg 1. Änderung) bestehenden Bebauungsplan.

Änderungen haben sich in Bezug auf die Flurstücke 3042 bis 3045 ergeben, dass anstelle einer Doppelhaushälfte nun auch die Möglichkeit besteht, zwei Grundstücken zusammenzuführen und ein Einzelhaus darauf zu erstellen.

Die im Plan ersichtlichen veränderten Grundstückszuschnitte sind Folge des Lärmgutachtens, mit Datum vom 24.03.2017, das durch die Firma Müller-BBM GmbH aus München erstellt wurde.

Es ist beabsichtigt, dass die künftigen Grundstücksflächen wie bisher auch als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Aus diesem Grund soll die Abstandsfläche zwischen der Wohnbebauung und der bestehenden Schreinerei so gestaltet sein, dass dort nicht mehr als 55 db(A) an Lärmimmissionen anfallen.

Aufgrund des bisher vorhandenen Bebauungsplanes, dessen Flächen unter anderem im Flächennutzungsplan enthalten sind, kann auch aufgrund der Tatsache, dass die Fläche weniger als 20.000 m² im Innenbereich beträgt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt werden.

Dies hat zur Folge, dass keine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und keine frühzeitige Anhörung stattzufinden hat.

Da alle Unterlagen vorliegen, dazu zählen die Textliche Festsetzung, die Begründung, eine Einleitung zu der Begründung sowie der Bebauungsplanentwurf, kann neben der Fassung des Aufstellungsbeschlusses gleichzeitig der Beschluss zur Offenlage erfolgen.

Nach der durchgeführten Offenlage können dann ggf. eingegangene Einwendungen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden oder von sonstigen Einwendungen in einer weiteren Gemeinderatssitzung abgearbeitet werden und die Planunterlagen entsprechend angepasst werden.

Danach sollte einem Satzungsbeschluss nichts mehr entgegenstehen.

Der gesamte Planbereich befindet sich im Geltungsbereich des ehemaligen Bebauungsplans "Stock-Berg", zuletzt in der Fassung der 1. Änderung.

Auslegung

Der Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 26.09.2017 samt Anlagen (Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften, Begründung, jeweils Stand 14.09.2017 sowie einer Einleitung zur Begründung mit Datum 25.09.2017) liegt entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Montag, den 09.10.2017 bis Freitag, den 10.11.2017

beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können daher Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren, Tel. 07483/188-22.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, können diese vom Montag, den 09.10.2017 bis Freitag, den 10.11.2017 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderates informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Stock" unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

Starzach, den 26.09.2017

Thomas Noé
Bürgermeister

Stock

 

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Dokumente zur Beteiligung:

Planentwurf, Stand 26.09.2017 pdf button

Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften, Stand 14.09.2017 pdf button

Begründung, Stand 14.09.2017 pdf button

Einleitung zur Begründung vom 25.09.2017 pdf button