Erstellungsdatum 2021-10-18 16:29:56

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 26. April 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Starzach, 1. Änderung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der sich daraus ergebenen Änderungen wurde der Bebauungsplanentwurf geändert.

Am 29.09.2021 hat der Gemeinderat die erneute, verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlössen.

Die vom Gemeinderat gebilligten Planunterlagen sowie der Abgrenzungsbereich im Shapeformat in GK3 können von Mittwoch, 20.10.2021 bis Mittwoch, 03.11.2021 als ZIP-Datei über diesen Link abgerufen werden.