Erstellungsdatum 2021-01-12 13:59:33

Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 21. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Ein Investor hat Interesse bekundet, einen Teil der unbebauten Fläche im Gewerbegebiet Starzach mit einem Garagenpark zu bebauen.

Der in diesem Gebiet geltende Bebauungsplan „Gewerbegebiet Starzach“ (rechtsgültig seit 28.11.1997) schließt unter anderem die bauliche Nutzung von Anlagen und Stellplätzen zur gewerblichen Vermietung zur Unterstellung von Personenkraftwagen aus. Um den Garagenpark zu ermöglichen, erfolgt eine vorhabenbezogene Bebauungsplanung nach § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) wodurch der bestehende Bebauungsplan in diesem Bereich geändert wird.

Ziel und Zweck dieser Planung ist es, einer gesellschaftlichen Entwicklung gerecht zu werden, in der durch (temporär beruflich bedingte) Auslandsaufenthalte und durch das Freizeitverhalten unserer Gesellschaft vermehrt Unterstellmöglichkeiten für Mobiliar, Wohnwagen, Wohnmobile sowie auch Boote und Oldtimer gesucht werden. Das Angebot richtet sich aber auch an Kapitalanleger, die durch die Vermietung der Garagen eine Rendite erwirtschaften können.

Der Bebauungsplanvorentwurf samt Anlagen (alle als zip-Datei) (Textliche Festsetzungenpdf button, Örtliche Bauvorschriftenpdf button und Begründungpdf button - jeweils als Vorentwurf mit Stand 07. Dezember 2020 - zeichnerischer Teilpdf button Vorentwurf Stand 03. Dezember 2020 und Umweltberichtpdf button Stand 03. Dezember 2020) liegt entsprechend § 3 Abs. 1 und 2 BauGB in der Zeit von Freitag, 22. Januar 2021 bis einschließlich Freitag, 12. Februar 2021 beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist eingehen, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingegangen sind.

Starzach, 21. Dezember 2020

Gez. Thomas Noé

 

Gewerbe Boerstingen zeichnerischer Teil