Erstellungsdatum 2020-10-21 17:12:52

Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27. Juli 2020, fortgesetzt am 28. Juli 2020 den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gefasst.

In der vergangenen Sitzung am Montag, 19. Oktober 2020 hat der Gemeinderat über die Planungsunterlagen beraten und beschlossen, das Verfahren fortzusetzen. Deswegen folgt jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Die Unterlagen

  • Textliche Festsetzungen, Stand 20. Oktober 2020
  • Begründung, Stand 20. Oktober 2020
  • Zeichnerischer Teil, Stand 20. Oktober 2020
  • Abgrenzungsplan, Stand 20. Oktober 2020
  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Stand 05. Oktober 2020
  • Unterlagen als ZIP-Archive hier

liegen in der Zeit vom Montag, 26. Oktober 2020 bis einschließlich Mittwoch, 25. November 2020 beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21 während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann auch nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 07483-18820 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist eingehen, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingegangen sind.

Starzach, 21. Oktober 2020

Gez. Thomas Noé,
Bürgermeister

Zeichnerischer Teil Abrundungssatzung ObererMuehleweg