Erstellungsdatum 2020-08-21 06:09:10

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Schloss Weitenburg, 1. Änderung“ im Ortsteil Sulzau

In öffentlicher Sitzung vom 27.07.2020, fortgesetzt am 28.07.2020, fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Das Hotel Schloss Weitenburg zählt nicht nur zu den bekanntesten baulichen Merkmalen Starzachs, mit dem Hotel- und Restaurantbetrieb zählt es auch zu einem der größten Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe im Ort.

Das Plangebiet entspricht dem zur Burg „Schloss Weitenburg“ gehörenden „Gutshof“ und befindet sich im Eigentum der Familie von Raßler. Der Bebauungsplan Schloss Weitenburg wurde im Jahr 2003 aufgestellt und am 25. Juni 2004 rechtskräftig.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, den zeitgemäßen Ansprüchen in den Bereichen Wohnen, Handwerk und Gewerbe gerecht zu werden und die Nutzungsmöglichkeiten flexibler auszugestalten. Gleichzeitig soll die zukünftige Bebauung und wirtschaftliche Struktur mit der umgebenden Landschaft und Nutzung im Einklang stehen. Es wird bezweckt, eine maßvolle Weiterentwicklung zuzulassen.

Durch die geplante (Teil-) Änderung der bisherigen Nutzung in Wohn-, Dorf- und Mischgebiet, würde diese gewünschte Entwicklung ermöglicht. Sie stellt sowohl die Basis dar, das Gebiet als Wirtschaftsstandort zu stärken, indem neue Arbeitsplätze geschafften werden können, als auch den Tourismusbereich auszubauen, insbesondere im Hinblick auf das benachbarte – unter Denkmalschutz stehende - Schloss Weitenburg. Von diesem Konglomerat kann die gesamte Region profitieren.

Der Bebauungsplanvorentwurf mit Stand vom 16.07.2020 samt Anlagen (Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und der zeichnerische Teil – jeweils als Vorentwurf mit Stand vom 28.05.2020 – sowie der Abgrenzungsplan, Stand 28.05.2020) liegt entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Mittwoch, 26.08.2020 bis Dienstag, 22.09.2020, je einschließlich

beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, werden die genannten Unterlagen im Folgenden zur Verfügung gestellt:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Schloss Weitenburg, 1. Änderung" unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingereicht wurden.