Erstellungsdatum 2018-04-26 09:03:27

In den letzten Tagen gingen bei der Gemeindeverwaltung Starzach mehrfach Beschwerden dahingehend ein, dass insbesondere im Bereich des Wohn- und Freizeitgebietes im Ortsteil Wachendorf Hunde beim Spazierengehen im Innenbereich nicht angeleint waren oder unbeaufsichtigt frei herumgelaufen sind.

Die Polizeiverordnung mit Datum vom 25. Juni 2012, die im Übrigen auch untere der Rubrik Ortsrecht auf der Gemeindehomepage eingesehen werden kann, hat hierzu geregelt, dass es sich bei einem festgestellten Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die zur Anzeige gebracht werden kann.

Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und § 17 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Genauer heißt es in der Polizeiverordnung: „Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.“

Es ist verboten, Hunde unangeleint umherlaufen zu lassen, ebenso wenig dürfen diese auf Kinderspielplätzen oder Liegewiesen mitgenommen werden.
Eine Ausnahme besteht nur für Hunde, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden.

Wir bitten daher alle betroffenen Personen um Einhaltung dieser Vorschrift, da teilweise unbeaufsichtigte Hunde in Gärten vorgetroffen wurden, in denen sich Kleinkinder aufhielten.