Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-03-29 16:35:01

GEMEINDE STARZACH
LANDKREIS TÜBINGEN

 

S a t z u n g
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet Stumpacher Weg Nord"
in Starzach, Ortsteil Bierlingen
vom 16.03.2018

Der Gemeinderat hat am 27. November 2017 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, den als Anlage beigefügten

Bebauungsplan
„Gewerbegebiet Stumpacher Weg Nord“
im Teilort Bierlingen

einschließlich der für seinen Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Das Landratsamt hat dies mit Schreiben vom 16.03.2018 i.S.v. § 10 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 S. 2 BauGB und § 1 Abs. BauGB-DVO genehmigt.

Maßgeblich ist der von der Gauss + Lörcher Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Straße 30, 72108 Rottenburg am Neckar, unter dem Datum vom 27. November 2017 gefertigte Plan.

Die vom Gemeinderat beschlossene Begründung zum Bebauungsplan sowie die Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften je vom 27. November 2017 sind Bestandteil der Satzung.

Bei der Ausführung der baulichen Anlagen und Außenanlagen sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten. Wer ein in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 11 Nr. 25 b Baugesetzbuch festgesetzten Bindung für Bepflanzungen und für deren Erhaltung dadurch zuwiderhandelt, dass diese beseitigt, wesentlich beeinträchtigt oder zerstört werden, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Ordnungswidrig handelt auch derjenige, der Örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt (§ 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO).

Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten im Geltungsbereich alle bisher gültigen bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Satzungen außer Kraft.

Starzach, 29. März 2018

Thomas Noé
Bürgermeister

 

Auszug aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Stumpacher Weg Nord“

Plan