Starzach2025

Erstellungsdatum 2017-09-13 07:00:56

Antragstellung auf Frosthilfe läuft an: Anträge bis zum 30. Oktober stellen

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat nach den gravierenden Schäden im Obst- und Weinbau durch den Frosteinbruch im April 2017 ein finanzielles Hilfeprogramm für geschädigte landwirtschaftliche Betriebe aufgelegt.

Diese sogenannte „Frosthilfe 2017“ kann von betroffenen landwirtschaftlichen haupt- oder nebenerwerblichen Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion beantragt werden.

Ausgleichsfähig sind ausschließlich Ertragsausfälle an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen inkl. Obst- und Weinbau, die unmittelbar durch das Frostereignis im April 2017 verursacht wurden. Die Ertragseinbußen müssen mindestens 30% einer normalen Ernte betragen und den finanziellen Schaden von mindestens 6.000.-€ erreichen.

Bis zum 30. Oktober 2017 können Betriebe mit Sitz im Landkreis Tübingen Anträge auf Zuwendungen im Rahmen des Frosthilfeprogramms beim Landratsamt Tübingen stellen. Ansprechpartnerin ist Frau Michelsburg, Abt. Landwirtschaft 40.1,Tel. 07071/207-4050, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Infos auch unter www.landwirtschaft-bw.info