Starzach2025

Erstellungsdatum 2017-04-19 08:55:17

Immer wieder wird an die Gemeindeverwaltung die Frage nach einem örtlichen Mietspiegel gerichtet.
Einen Mietspiegel für die Gemeinde Starzach gibt es allerdings nicht.

Nach dem Miethöhengesetz sollen Gemeinden nur bei vertretbarem Aufwand und wenn hierfür ein Bedürfnis besteht, einen Mietspiegel aufstellen.

Da die Gemeinde Starzach keine rechtliche Möglichkeit zur Erhebung der Mieten hat und Mietspiegel im Übrigen auch nur als Orientierungshilfe dienen können, besteht für Starzach wie für die Mehrzahl der Gemeinden kein Mietspiegel.