Erstellungsdatum 2016-12-06 10:11:52

Sie täuschen ihren Opfern vor, dass sie Polizeibeamte des Landeskriminalamts, des Bundeskriminalamts, einer örtlichen Polizeidienststelle oder einer Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei seien. Tatsächlich sind es Kriminelle die nur Böses im Schilde führen.

Insbesondere seit dem letzten Wochenende häufen sich Anrufe im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen, in denen angebliche Kriminalbeamte anrufen und sich als Polizisten ausgeben.

Am Sonntagabend kam es im Stadtgebiet Tübingen zu mehreren solcher Anrufe. In der Zeit zwischen 21.30 Uhr und 23.45 Uhr gingen beim Polizeirevier Tübingen 14 Hinweise besorgter Bürger ein, die einen Anruf eines angeblichen Herrn Thielmann erhalten haben, der sich als Polizeibeamter einer Tübinger Dienststelle ausgegeben hat. Er verunsicherte die Angerufenen, indem er mitteilte, man habe zwei Einbrecher festgenommen, zwei weitere wären auf der Flucht. Die Angerufenen sollen die Türen verschließen. Im Display wurde die Vorwahl für Tübingen und die Notrufnummer 110 als Anruferkennung angezeigt. Im Verlauf des geschickt geführten Gesprächs wurde auch nach Wertsachen im Haus und deren Aufenthaltsort gefragt. Diese Anrufe stammen nicht von der Polizei!

Die Täter rufen vornehmlich bei älteren Personen an und geben sich als Polizeibeamte aus. Mit technischen Tricks gelingt es ihnen sogar, dass auf dem Display der Angerufenen die Rufnummer einer Polizeidienststelle oder, wie in den vorliegenden Fällen, die Notrufnummer 110 erscheint. Sie behaupten meist, Einbrechern auf der Spur zu sein, bei denen eine Liste oder ein Zettel mit der Adresse der Angerufenen aufgefunden worden sei. Es handele sich um vertrauliche oder gar geheime Ermittlungen, über die nicht gesprochen werden darf. Aber nichts von dem, was die Ganoven sagen, ist wahr. Sie versetzen jedoch ihre Opfer in Angst und Schrecken. Dann kundschaften sie durch geschickte Fragen aus, wann der Angerufene nicht zuhause ist, ob er alleine lebt, Geld und Wertsachen besitzt, wo er diese aufbewahrt und wie sie gesichert sind. Alle diese Informationen könnten den Tätern bei der möglichen Planung eines späteren Einbruchs oder Trickdiebstahls dienlich sein. In früheren Einzelfällen boten sie aber auch schon mal eine sichere Aufbewahrung des Vermögens an und versuchten, die Menschen gleich zu einer freiwilligen Übergabe der Barschaft zu bewegen.

Eine weitere Masche ist auch, dass die angeblichen Kriminalbeamten in Zivilkleidung direkt an der Haustüre klingeln und vorgeben, dass sie eine sensible Sache zu besprechen haben, die man nicht vor der Wohnungs- oder Haustüre diskutieren sollte. Mit Hilfe eines gefälschten Dienstausweises, welcher den Bewohnern dann sehr kurz vor das Gesicht gehalten wird, gelingt es ihnen, sich das Vertrauen und dadurch Zugang in die Wohnung oder das Haus zu verschaffen.

Durch gezielte Blicke verschaffen sich diese falschen Polizisten meist schnell einen Überblick im Inneren der Wohnung und bereits kurze Unaufmerksamkeiten reichen oft aus, dass Wertsachen, wie Geldbeutel, Uhren und Schmuck, die teilweise offen auf Schränken oder Tischen liegen, entwendet werden. Häufig sind die Bewohner allein zu Hause oder wurden als „alleinstehend“ von den Tätern im Vorfeld ausgespäht.

Die Polizei rät deshalb:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie einen derartigen Anruf oder einen Besuch eines angeblichen Kriminalbeamten erhalten und geben Sie keinesfalls Informationen über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse oder Angewohnheiten preis.
  • Notieren Sie die angezeigte Telefonnummer, den angeblichen Namen und die angebliche Dienststelle des Anrufers und legen Sie auf. Nehmen Sie stattdessen Kontakt mit der Ihnen bekannten Polizeidienststelle in Ihrer Nähe auf oder wählen sie den Polizeinotruf 110 und teilen sie den Vorfall mit.
  • Lassen sie sich bei Besuchen immer den Dienstausweis zeigen und vergewissern Sie sich schon beim geringsten Zweifel bei Ihrer örtlichen Dienststelle. Insbesondere dann, wenn angebliche Polizeibeamte in Zivil ohne vorherige Anmeldung bei Ihnen vor der Türe stehen.
  • Lassen Sie Unbekannte vor Ihrer Wohnungstür. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in Ihre Wohnung zu lassen. Jeder echte Polizeibeamte hat Verständnis für Ihre Vorsicht.

Sie können immer davon ausgehen, dass die Polizei niemals Ihr zu Hause aufsuchen wird, um zu erfragen, ob Wertgegenstände und Bargeld vorhanden sind und wo Sie diese gegebenenfalls aufbewahren.

Weitere wertvolle Tipps zu diesem Thema erhalten Sie im Internet auf unserer Seite www.polizei-beratung.de

Darüber hinaus können sich Betroffene bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Reutlingen kostenlos zum Thema Einbruchschutz und Sicherungstechnik beraten lassen. Termine können unter Tel. 07121/942-1202 vereinbart werden.