Erstellungsdatum 2015-02-11 07:19:14

Je nach Höhe des Grundsteuerjahresbetrags ist die 1. Grundsteuerrate zum 15.02.2015 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig. Die Höhe dieses Betrags kann dem Grundsteuerbescheid vom 09.01.2015 entnommen werden.

Denjenigen Steuerzahlern, die der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird dieser Betrag zu diesem Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.

Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen Frau Rebmann bzw. Frau Schneider vom Steueramt der Gemeinde Starzach unter der Rufnummer 07483 / 188-32 bzw. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.